Luxemburg

Bessere Arbeitsbedingungen für 200.000 Beschäftigte: Die unterschätzte Macht der Kollektivverträge

Kollektivverträge spielen hierzulande eine wesentliche Rolle bei Gehalt, Urlaubstagen und Arbeitszeit. Mehr als 200.000 Beschäftige haben dank ihnen Arbeitsbedingungen, die besser sind als die vom Luxemburger Gesetz vorgesehenen Mindestkriterien. 

Kollektivverträge spielen für den einzelnen Arbeitnehmer eine wichtige Rolle bei den Arbeitsbedingungen. Wie „gut“ die einzelnen Kollektivverträge sind, ist jeweils eine Frage der Kräfteverhältnisse.

Kollektivverträge spielen für den einzelnen Arbeitnehmer eine wichtige Rolle bei den Arbeitsbedingungen. Wie „gut“ die einzelnen Kollektivverträge sind, ist jeweils eine Frage der Kräfteverhältnisse. Archivbild: Editpress/Alain Rischard

„Das Arbeitsrecht in Luxemburg ist deutlich weniger stark, als wir allgemein annehmen“, so Jean-Luc De Matteis, Zentralsekretär bei der Gewerkschaft OGBL, im Gespräch mit dem Tageblatt. „Alles andere ist der Kollektivvertrag“, so der Gewerkschafter. Was beispielsweise die Höhe der Gehälter angeht, so sieht das Gesetz nur den Mindestlohn (oder den qualifizierten Mindestlohn) vor. Auch Urlaubsgeld ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ein 13. Monatsgehalt oder eine Jahresendprämie auch nicht. Ein Recht auf ein Sabbatjahr („Congé sans solde“) besteht, laut Gesetz, ebenfalls nicht. Gehaltserhöhungen für Alter oder Betriebszugehörigkeit sind ebenfalls keine gesetzliche Pflicht. Pro Jahr stehen dem Arbeitnehmer gerade mal 26 Urlaubstage zu.

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