Editorial

Neue Verfassung, alte Frage: Wohin mit Luxemburgs Monarchie?

Léon Gloden und Simone Beissel konnten mit ihren Argumenten nicht überzeugen

Léon Gloden und Simone Beissel konnten mit ihren Argumenten nicht überzeugen Foto: Editpress/Julien Garroy

20 Jahre lang hat es gedauert, bis die Arbeiten an einer neuen Verfassung beendet waren. Die abschließenden Debatten im Parlament waren sinnbildlich für die 20 Jahre Arbeit, in denen es zwar einiges Licht, jedoch auch besonders viel Schatten gegeben hat.

Das Auf und Ab spiegelt sich auch in den Chamber-Debatten wider, die am Donnerstag ihren Abschluss finden werden. So hat sich das Parlament auch mit dem eingebrachten Verfassungsvorschlag von „déi Lénk“ auseinandersetzen müssen, die in ihrem Gesetzentwurf die Luxemburger Staatsform in eine Republik umwandeln wollen.

Wenig überraschend ist der Vorschlag auf wenig Gegenliebe bei den anderen Parteien gestoßen. Der CSV-Abgeordnete Léon Gloden etwa fragte ins Chamber-Plenum, ob die Linken „an der Geschichte vorbeigelebt hätten“. Das wenig überzeugende Argument „weil es schon immer so gewesen ist“ wurde jedoch noch von der DP-Abgeordneten Simone Beissel übertroffen, die das sogenannte „argumentum ad antiquitatem“ komplett ad absurdum führte. Die DP-Politikerin führte während ihres Redebeitrags tatsächlich das Scheitern der Republik von vor über 100 Jahren als legitimen Grund ins Feld, auch im Jahr 2022 keine republikanische Staatsform einzuführen.

Das ist kein Fehl-, sondern ein Kurzschluss argumentativen Denkens. Anders ist der Vergleich zwischen den geopolitischen, sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umständen von 1919 mit denen des Jahres 2022 nicht zu erklären. Der antiquierten Argumentationslinie blieb Beissel wenigstens treu, indem sie Großherzogin Charlotte und nicht etwa Maria Teresa als Beispiel für eine funktionierende Luxemburger Monarchie aufzählte. Anders hätte Beissel ihren Punkt auch kaum rüberbringen können.

Wenngleich der LSAP-Abgeordnete Mars di Bartolomeo in die gleiche argumentative Kerbe schlug – es sei „ein Bekenntnis zu einer Staatsform, die in unserer DNA verankert ist“ –, war er mit dem Verweis auf die in der neuen Verfassung vorgenommenen Änderungen, die die Monarchie ans 21. Jahrhundert anpassen sollen, zumindest rhetorisch geschickter. Die Grünen wichen der Diskussionen gänzlich aus, war doch die Abschaffung für den Abgeordneten Charles Margue „evidenterweise“ nicht konsensfähig. Eine Erklärung, wieso das denn so sei, blieb er hingegen schuldig. 

Ob der Spagat zwischen der augenscheinlich anachronistischen Institution der Monarchie und dem 21. Jahrhundert mit der neuen Verfassung gelingt, wird sich noch weisen müssen. Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die luxemburgische Monarchie nicht unbedingt zu den Institutionen zählt, die mit Reformen und Veränderungen gut umgehen können.

Für die Debatten im Parlament wäre es übrigens wünschenswert, wenn diese nicht anhand von Scheinargumenten geführt werden würden. Ehrlich wäre gewesen, man hätte sich als überzeugter Verfechter zu erkennen gegeben. Dass es einfach politisch opportun ist, das Luxemburger Monarchenhaus zu verteidigen, wird wohl kein Politiker von Rang und Namen öffentlich verlautbaren.

Möglicherweise werden die Debatten nach Inkrafttreten der neuen Verfassung ja gehaltvoller. Dann müssen die Abgeordneten ihren Eid nämlich nicht mehr auf den Großherzog, sondern nur noch auf die Luxemburger Verfassung ablegen. So, wie es sich für eine Demokratie des 21. Jahrhunderts auch gehört.

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