Kommentar

Nach dem Bettendorfer „Nein“: Zwischen zwei Gewehrläufen

Nach dem Bettendorfer „Nein“: Zwischen zwei Gewehrläufen

Foto: Editpress/Alain Rischard

Am vergangenen Mittwoch hat sich der Bettendorfer Gemeinderat in einer Geheimabstimmung mehrheitlich für das Aussteigen aus den „Nordstad“-Fusionsgesprächen entschieden. Die Nachricht machte schnell die Runde und sorgte noch am selben Abend sowie an den Folgetagen für massive Schmähkritik in Richtung des Gemeinderats.

In Kommentaren wurde nicht an Schlägen unter die Gürtellinie gespart. Bemerkungen wie „die Räte sind kurzsichtig und feige“ sind noch eher harmlos gegenüber dem, was zum Beispiel auf den (un)sozialen Medien oder auf der gemeindeeigenen Beschwerde-App an destruktiver Kritik und Bosheiten zusammenkam.

Nun werden Stimmen laut, die meinen, die geheime Abstimmung sei nicht konform mit dem Gemeindegesetz. Das mag stimmen, doch die Entscheidung darüber obliegt dem Innenministerium, sobald das Protokoll der Bettendorfer Gemeinderatssitzung im Ministerium angekommen ist.

Das Gemeindegesetz sieht verschiedene Abstimmungsverfahren vor, so zum Beispiel ein gewöhnliches Verfahren, bei dem es zu einer offenen Abstimmung in einer öffentlichen Sitzung kommt, oder etwa eine Abstimmung in einer Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn es um Personalfragen geht. Zudem gibt es spezielle Verfahren, die der Gemeinderat „aus schwerwiegenden Gründen“ wählen kann.

Der Beschluss, den der Bettendorfer Gemeinderat am Mittwoch fasste, war eine tiefgreifende politische Entscheidung und angesichts des jetzigen Shitstorms und der Drohungen gegenüber dem Gemeinderat insgesamt kann man sich sehr gut vorstellen, wie personenbezogen diese teils von Hass geprägte Schmähkritik ausgefallen wäre, wenn sich der Gemeinderat nicht für eine Geheimabstimmung entschieden hätte. Gesetzeskonform oder nicht, das sei noch immer dahingestellt.

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