Editorial
Luxemburg hat ein erhebliches Demokratiedefizit
Am 8. Mai 1919 hat die Abgeordnetenkammer das allgemeine Wahlrecht für alle Luxemburger und Luxemburgerinnen ab 21 Jahren eingeführt. Bis dahin galt das Zensuswahlrecht, das nur einer reichen, männlichen Minderheit den Gang zur Urne erlaubte. Mit einer großen Ausstellung im Nationalen Geschichts- und Kunstmuseum wird an dieses historische Ereignis erinnert, das die Demokratie in Luxemburg gefestigt hat.
Beim konsultativen Referendum vor fünf Jahren lehnte die Mehrheit der Luxemburger die Teilnahme von Nicht-Luxemburgern an den Parlamentswahlen ab Foto: Editpress/Isabella Finzi
Doch wie sieht die Situation heute aus? Kann von Demokratie überhaupt noch die Rede sein? Fast die Hälfte der Luxemburger Bevölkerung ist von den Legislativwahlen ausgeschlossen. Als das aktive Wahlalter 1972 von 21 auf 18 Jahre gesenkt wurde, lag der Anteil der Nicht-Luxemburger an der Gesamtbevölkerung unter 20 Prozent. Seitdem ist die Zahl der Einwanderer kontinuierlich gestiegen. Das hohe Wirtschaftswachstum zog viele Arbeitnehmer aus Portugal, Italien und den drei Nachbarländern nach Luxemburg. Ohne sie hätte sich Luxemburg nicht als eigenständiger Staat etablieren und halten können. In den beiden anderen Kleinstaaten der EU, Malta und Zypern, ist die Situation ähnlich.
2019 hatten 47,5% der Einwohner Luxemburgs eine andere Nationalität als die luxemburgische. Insgesamt ist die Zusammensetzung der Bevölkerung sehr heterogen. 2017 wurde der Zugang zur Luxemburger Nationalität vereinfacht und der Anteil der Nicht-Luxemburger ist konstant geblieben. Ohne die Reform des Nationalitätengesetzes läge er heute wahrscheinlich bei 50%.
Auf die Frage, ob sie die Idee befürworten, dass ausländische Mitbürger unter besonderen Bedingungen das Recht erhalten, sich fakultativ in die Wählerlisten einzutragen, um sich als Wähler an den Wahlen zur Abgeordnetenkammer zu beteiligen, antworteten beim konsultativen Referendum vor fünf Jahren 163.362 der 245.092 abstimmungsberechtigten Luxemburger mit Nein und verwehrten damit rund 258.700 Mitbürgern die potenzielle Teilnahme am legislativen Entscheidungsprozess. Zwei Drittel der wahlberechtigten Luxemburger akzeptierten ihre „ausländischen“ Mitbürger vielleicht als Nachbarn, Arbeitskollegen, Sportkameraden oder Schüler, aber nicht als vollwertige Staatsbürger mit allen fundamentalen Rechten (unter Berücksichtigung nur der gültigen Stimmzettel lehnten 78,02% das Wahlrecht für Ausländer beim Referendum von 2015 ab).
Auch die Einführung des allgemeinen Wahlrechts vor über 100 Jahren stieß lange Zeit auf reaktionären Widerstand. Im Laufe des 19. Jahrhunderts musste das Zensuswahlrecht erst nach und nach aufgeweicht werden. Luxemburg war zwar nicht das erste europäische Land, das nach Ende des Ersten Weltkriegs das allgemeine Wahlrecht einführte, doch insbesondere beim Wahlrecht für Frauen gehörte es zu den Vorreitern.
Im Zuge der fortschreitenden Europäisierung dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis sich das sogenannte „Ausländerwahlrecht“ durchsetzen kann. Es bleibt aber zu hoffen, dass die Europäer aus ihrer Geschichte gelernt haben und es nicht wieder erst zu Weltkriegen und Revolutionen kommen muss, bis die Demokratie schließlich an die aktuelle demografische und politische Entwicklung angepasst werden kann.
Vor fünf Jahren hat Luxemburg es verpasst, wieder Vorreiter bei der Öffnung des Wahlrechts zu sein. Vielleicht wird die kommende Generation mehr Verständnis dafür haben, dass es ein erhebliches Demokratiedefizit darstellt, wenn fast die Hälfte der Bevölkerung von den wichtigsten Wahlen ausgeschlossen ist.