Luxemburg-Stadt

„Wir sind bereit“: Lydie Polfer äußert sich zum Eilverfahren wegen des Bettelverbots

Betteln ist in Luxemburg-Stadt zu bestimmten Uhrzeiten und an bestimmten Orten verboten. Dagegen wehrt sich ein Betroffener im Eilverfahren. Unklar ist weiterhin, welche Rolle die Gemeinde Luxemburg dabei übernehmen wird. 

Seit dem 15. Dezember dürfen Bettlerinnen und Bettler in der Hauptstadt nicht mehr überall und jederzeit um Geld bitten

Seit dem 15. Dezember dürfen Bettlerinnen und Bettler in der Hauptstadt nicht mehr überall und jederzeit um Geld bitten Foto: Editpress/Julien Garroy

„Ich weiß nur, was ich in den Zeitungen dazu lese“, sagte die Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg, Lydie Polfer (DP), am Dienstagmorgen beim sogenannten „City Breakfast“ und bezog sich dabei auf einen Fall, bei dem ein Betroffener gegen das sogenannte Bettelverbot vor Gericht zieht. Genauer gesagt gegen eine Entscheidung von Léon Gloden (CSV). Der Minister für innere Angelegenheiten hatte im vergangenen Dezember nämlich einer Änderung der städtischen Polizeiverordnung der Gemeinde Luxemburg zugestimmt und so den Weg für das Inkrafttreten des umstrittenen Artikels 42 der städtischen Polizeiverordnung geebnet. Glodens Entschluss ficht der Bettler nun im Eilverfahren an. 

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