Luxemburg-Stadt

Im Eilverfahren gegen Léon Gloden: Bettler wehrt sich, Verhandlung wird erneut vertagt

Seit mehr als einem halben Jahr ist es in Luxemburg-Stadt verboten, Vorbeigehende an bestimmten Orten und während festgelegten Uhrzeiten um Geld zu bitten. Ein Bettler ficht diese Entscheidung in einem Eilverfahren vor Gericht an – doch das zieht sich in die Länge.

Laut Artikel 42 der hauptstädtischen Polizeiverordnung darf an einigen Orten und zu bestimmten Uhrzeiten in Luxemburg-Stadt nicht mehr gebettelt werden

Laut Artikel 42 der hauptstädtischen Polizeiverordnung darf an einigen Orten und zu bestimmten Uhrzeiten in Luxemburg-Stadt nicht mehr gebettelt werden Foto: Editpress/Alain Rischard

„Es geht seit April nicht voran und ich will, dass wir endlich weiterkommen“ – mit diesen Worten eröffnete der zuständige Richter am späten Mittwochmorgen eine Sitzung am Verwaltungsgericht auf Kirchberg, bei der das sogenannte Bettelverbot in der Hauptstadt im Mittelpunkt steht. Genauer gesagt: die Entscheidung von Innenminister Léon Gloden (CSV), mit der er im Dezember 2023 eine Kehrtwende in der Diskussion um das umstrittene Verbot einleitete.

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