200-Millionen-Euro-Ermittlung

„Völlig unbegründet“: Kindy Fritsch weist Vorwürfe zurück und kritisiert Justizbehörden

Der Luxemburger Unternehmer Kindy Fritsch bestreitet Vorwürfe in der 200-Millionen-Euro-Investmentfonds-Affäre. Trotz Durchsuchungen sieht er die Anschuldigungen als unbegründet und kündigt rechtliche Schritte gegen staatliche und private Akteure an. So reagierten er und sein Anwalt auf die Vorwürfe.

Anwalt Philippe Penning und Kindy Fritsch diskutieren schwerwiegenden Eingriff in Betroffenenrechte bei Rechtsfall

Anwalt Philippe Penning und Kindy Fritsch sehen in dem Vorfall einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Betroffenen Symbolfoto: Arne Dedert/dpa

Die Staatsanwaltschaft hat am Montag bekannt gegeben, dass sie wegen eines mutmaßlichen Schadens von über 200 Millionen Euro bei einem Investmentfonds ermittelt. Im Zuge der Ermittlungen wurden unter anderem sechs Personen durchsucht. Eine davon wurde noch am gleichen Tag namentlich bekannt: der Luxemburger Unternehmer und Enkel des Cactus-Gründers, Kindy Fritsch. Dieser ließ am Dienstag über seinen Anwalt Philippe Penning eine Stellungnahme zu den Vorfällen veröffentlichen.

Fritsch bestreitet Vorwürfe

In dem Schreiben wird betont, dass die Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen einen schwerwiegenden Eingriff in die Rechte der Betroffenen darstellen. Fritsch sei bereit, „alle erforderlichen Rechtsmittel einzulegen, um seine Interessen und die derjenigen zu wahren, die ihm ihr Vertrauen geschenkt haben“. Sowohl staatliche als auch private Akteure, die im Laufe des Verfahrens grundlegende Rechtsprinzipien verletzt und „erhebliche wirtschaftliche Folgen“ verursacht hätten, wolle er zur Rechenschaft ziehen – gegebenenfalls auch vor europäischen Gerichten.

Zudem wird kritisiert, dass Fritsch bislang weder im Rahmen der beiden Gerichtsverfahren noch vor der Aufsichtskommission des Finanzsektors (CSSF) oder der Justizbehörde die Möglichkeit hatte, seinen Standpunkt darzulegen. Das gesamte Verfahren basiere auf „völlig unbegründeten Vorwürfen“ eines einzelnen Minderheitsinvestors aus dem Finanzbereich. Dieser habe bereits 2021 ein zivilrechtliches Verfahren eingeleitet, das zunächst ausgesetzt und im Jahr 2024 wieder aufgenommen wurde. Ein Urteil in der Affäre liegt bislang nicht vor. Fritsch bestreitet alle Vorwürfe und mutmaßlichen Verstöße formell.

Schadenssumme von einer Person eingefordert

Infolge einstweiliger Maßnahmen durch einen einseitigen Antrag seien „alle betroffenen Unternehmen lahmgelegt worden“, sodass sie „unweigerlich in Konkurs gingen und liquidiert“ werden mussten. Auf diese Weise seien innerhalb von weniger als 24 Monaten „Dutzende Unternehmen“ zunichtegemacht worden – und das, obwohl sie von regulierten Fachleuten beaufsichtigt worden seien.

Auch zu der von der Staatsanwaltschaft genannten Schadenssumme von über 200 Millionen Euro nimmt Fritsch Stellung: Dieser Betrag werde von einer einzigen Person geltend gemacht – eben jenem Investor, dessen eigener Eigenkapitalbeitrag 800.000 Euro betragen habe. Zudem fehle für die genannte Schadenssumme bislang jedes „objektivierbare Beweismittel“, wie etwa ein unabhängiges Gutachten. (WiR)

1 Kommentare
Grober J-P. 16.06.202613:02 Uhr

"Ein Urteil in der Affäre liegt bislang nicht vor." Ja, ja, die Mühlen, die Mühlen. Wer hat denn da wieder Interesse zu bremsen? Und was sagt die CSSF, hält sich wie immer sehr bedeckt.

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