Tödlicher Unfall in Kayl
„Sécurité routière“ warnt davor, die Schuld beim 16-jährigen Opfer zu suchen
Warnweste oder nicht? Für Isabelle Medinger, Direktorin der „Sécurité routière“, ist das nach dem tödlichen Unfall bei Kayl die falsche Debatte.
Nach dem Unfall warnt die Direktorin vor einer Schuldzuweisung an die Betroffenen Fotos: Editpress/Lisa Goedert, Julien Garroy/Montage: Sandra Hourscht
Ein 16-Jähriger ist am Sonntag an den Folgen eines Verkehrsunfalls bei Kayl gestorben. Der Jugendliche war in der Nacht auf Sonntag gemeinsam mit einem Freund unterwegs, als er auf dem CR166 von einem Auto erfasst wurde. Gegen den 26-jährigen Fahrer wird nun wegen fahrlässiger Tötung, Fahrerflucht und Trunkenheit am Steuer ermittelt.
Fokus nicht auf die Opfer legen
Auf die Frage, welche Regeln für Fußgänger auf einer Landstraße gelten, reagierte Isabelle Medinger, Direktorin der „Sécurité routière“, am Mittwoch gegenüber dem Tageblatt mit deutlichen Worten. Sie warnt davor, die Verantwortung zu stark bei den Opfern zu suchen: „Wir befinden uns hier nicht in einem normalen Fall“, sagte sie. Der Fahrer habe nicht nur unter Alkoholeinfluss gestanden, sondern sei außerdem geflüchtet.
Statt über das Verhalten der Betroffenen zu sprechen, müsse man die Schwere der begangenen Straftaten in den Blick nehmen: „Wir sehen zwar, wie gefährlich der Verkehrsraum sein kann, aber ich kann und will nicht beurteilen, ob die jungen Leute das Recht hatten, dort zu gehen oder nicht.“ Auch die Frage, ob sie bestimmte Pflichten zu erfüllen hätten – etwa eine Warnweste zu tragen – trete angesichts der Umstände in den Hintergrund.
Was der „Code de la route“ vorschreibt
Im „Code de la route“ steht, welche Regeln für Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften gelten. Im Artikel 170, Abschnitt 2, heißt es: „Personen, die eine Fahrbahn einer öffentlichen Straße außerhalb geschlossener Ortschaften zu Fuß benutzen, müssen in der Zeit von der Dämmerung bis zum Tagesanbruch eine Sicherheitskleidung tragen, die den genannten Anforderungen entspricht.“
Schwere des Geschehens im Vordergrund
Medinger will diese Vorschrift aber nicht auf den konkreten Fall anwenden. Dafür sei das Geschehen zu schwerwiegend. Es gehe um einen tödlichen Unfall und den Verdacht auf schwere Delikte. „Außerorts sollte man grundsätzlich eine Warnweste tragen. Aber in diesem Fall wirkt die Diskussion darüber fast absurd“, sagte sie. Der Fall eigne sich deshalb nicht als Grundlage für allgemeine Präventions- oder Sensibilisierungsmaßnahmen für Fußgänger.