Finanzielle Unterstützung

Rentrée in Luxemburg: Diese Zuschüsse helfen Familien zum Schulstart

Schulanfangszulage, Gratis-Schulbücher und Betreuungskosten: Welche Unterstützung Eltern in Luxemburg jetzt je nach finanzieller Lage der Familie bekommen können.

Gut gerüstet ins neue Schuljahr: Familien in Luxemburg können verschiedene Hilfen zur Rentrée nutzen

Gut gerüstet ins neue Schuljahr: Familien in Luxemburg können verschiedene Hilfen zur Rentrée nutzen Foto: L'essentiel-Archiv/Vincent Lescaut

Welche finanzielle Unterstützung steht Eltern zur Rentrée zur Verfügung? Denn oft ist das Geld knapp und die Ansprüche sind hoch. Schulmaterial, Bücher, Betreuung oder Aktivitäten können das Haushaltsbudget enorm belasten. In Luxemburg gibt es deshalb verschiedene finanzielle Hilfen vom Staat, aber auch von einzelnen Gemeinden.

Schulanfangszulage für alle: 115 oder 235 Euro pro Kind

Die „Zukunftskeess“ zahlt zum Schulanfang eine besondere Zulage.

  • 115 Euro für jedes Kind ab 6 Jahren
  • 235 Euro für jedes Kind ab 12 Jahren

Für Kinder, die im August Kindergeld beziehen, wird die Schulanfangszulage grundsätzlich automatisch ausgezahlt. Es wird kein Antrag benötigt. Wer eine Ausgleichszahlung erhält, bekommt die Schulanfangszulage mit überwiesen. Die Zulage wird nicht mehr ausgezahlt, wenn die Ausbildung oder das Studium im Laufe des betreffenden Kalenderjahres abgeschlossen wurde.

Was gilt für Kinder unter sechs Jahren?

Wenn ein Kind bereits den 2. Zyklus der Grundschule besucht, obwohl es noch keine sechs Jahre alt ist, kann die Schulanfangszulage ebenfalls gewährt werden. Dafür muss eine Schulbescheinigung eingereicht werden.

„Chèque-service accueil“: Hilfe bei Betreuungskosten

Auch bei der Kinderbetreuung können Familien finanziell entlastet werden. Mit dem „chèque-service accueil“ (CSA) gibt es vergünstigte Tarife unter anderem für:

  • Kinderkrippen
  • Maisons relais und Schülerhorte
  • Mini-Crèches
  • Tagesstätten
  • anerkannte Tageseltern

Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt vom Haushaltseinkommen, der Zahl der Kinder und dem Umfang der Betreuung ab.

Besondere Vorteile gibt es unter anderem für:

  • Kinder zwischen 1 und 4 Jahren: 20 kostenlose Betreuungsstunden in kollektiven Betreuungseinrichtungen
  • schulpflichtige Kinder: kostenlose Betreuung und kostenloses Mittagessen während der Schulzeit im Rahmen des Systems

Die staatliche Beteiligung wird direkt an die Betreuungseinrichtung gezahlt.

Hilfe für Schüler aus einkommensschwachen Haushalten

Schüler des klassischen oder allgemeinen Sekundarunterrichts können unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche finanzielle Beihilfe erhalten.

Sie wird über das Zentrum für psychosoziale und schulische Begleitung (CePAS) gewährt und soll unter anderem helfen bei:

  • dem Kauf von Schulmaterial
  • Kosten für schulische Aktivitäten
  • Kosten für außerschulische Aktivitäten

Die Höhe hängt insbesondere vom Nettoeinkommen des Haushalts und von der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder ab.

Informationen zur Antragstellung gibt es über MyGuichet.lu.

Wann gilt ein Haushalt als einkommensschwach?

Ob ein Haushalt als einkommensschwach gilt, hängt von der Haushaltsgröße und dem monatlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate ab. Als Orientierung gelten derzeit folgende Obergrenzen (Stand September 2026):

  • 1 Erwachsener + 1 Kind: bis rund 3.033,39 Euro netto im Monat
  • 1 Erwachsener + 2 Kinder: bis rund 3.791,43 Euro netto im Monat
  • 2 Erwachsene + 2 Kinder: bis rund 4.929,11 Euro netto im Monat

Die Beihilfe selbst liegt 2026/27 je nach Einkommenskategorie zwischen 749,29 und 1.123,94 Euro.

Wichtig:

  • Antrag bis 31. Oktober: Der Antrag muss beim SePAS der Schule eingereicht werden. Zu spät eingereichte Anträge werden abgelehnt
  • Jedes Jahr neu beantragen: Die Unterstützung wird nicht automatisch verlängert. Für jedes Kind muss zudem ein eigener Antrag gestellt werden
  • Auszahlung erst im April: Die Beihilfe wird einmalig im Laufe des betreffenden Schuljahres ausgezahlt

Andere Hilfe für Schüler in Notlagen

Volljährige Schüler, die allein leben und sich in einer psychosozialen Notlage befinden, können unter Umständen die „subvention du maintien scolaire“ beantragen. Diese CePAS-Beihilfe kann jedoch nicht mit der Beihilfe für einkommensschwache Familien kombiniert werden.

Pflichtbücher sind kostenlos

Viele Schüler des Sekundarunterrichts müssen ihre vorgeschriebenen Schulbücher nicht selbst bezahlen. Anspruch haben unter anderem Schüler:

  • des klassischen Sekundarunterrichts
  • des allgemeinen Sekundarunterrichts
  • der Berufsausbildung
  • öffentlicher europäischer und internationaler Klassen
  • bestimmter Privatschulen, die den luxemburgischen Lehrplan anwenden.

Auch wer eine Klasse wiederholt, kann kostenlose Pflichtschulbücher erhalten.

Kostenlos sind unter anderem:

  • vorgeschriebene Pflichtschulbücher
  • bestimmte von der Schule ausgewählte Bücher;
  • digitale Fassungen, sofern vorhanden
  • vorgeschriebene Kursunterlagen, wenn kein Pflichtschulbuch vorgesehen ist

Wichtig: Die kostenlosen Schulbücher haben keinen Einfluss auf die Schulanfangszulage oder andere finanzielle Beihilfen.

Über MyBooks.lu sehen Schüler, welche Pflichtschulbücher ihnen kostenlos zustehen.

„Allocation de vie chère“: Zusätzliche Zuschüsse möglich

Familien mit geringerem Einkommen sollten auch prüfen, ob sie Anspruch auf die „Allocation de vie chère“ haben.

Wer die „Allocation de vie chère“ beantragt, sollte außerdem die „prime énergie“ im Blick behalten. Beide Hilfen werden über denselben Antrag beim „Fonds national de solidarité“ (FNS) geprüft. Da für die Energieprämie höhere Einkommensgrenzen gelten, können auch Haushalte dafür infrage kommen, deren Einkommen für die Teuerungszulage bereits zu hoch ist.

Die „Allocation de vie chère“ selbst ist keine spezielle Schulanfangshilfe. Sie kann für das Jahr 2026 bis zum 31. Dezember beantragt werden. Revis-Bezieher müssen keinen separaten Antrag stellen: Die Teuerungszulage und die Energieprämie werden automatisch gewährt.

Gut zu wissen

Der Bezug der „Allocation de vie chère“ ist nicht automatisch mit einem Anspruch auf die Schülerbeihilfe für einkommensschwache Haushalte verbunden. Beide Unterstützungen haben eigene Einkommensgrenzen und Berechnungsmethoden. Wer die Schülerbeihilfe erhält, kann je nach Einkommen und Haushaltsgröße zusätzlich für die Teuerungszulage infrage kommen.

Bei der eigenen Gemeinde nachfragen

Zusätzlich zu den landesweiten Beihilfen können Gemeinden eigene Unterstützungen vorsehen. Ein konkretes Beispiel ist die Stadt Luxemburg: Sie gewährt zu Beginn des Schuljahres unter bestimmten Voraussetzungen einen Schulzuschuss für Schüler und Studenten im postprimären Vollzeitunterricht.

Auch andere Gemeinden können weitere soziale Unterstützungen vorsehen:

  • Schulprämien
  • Zuschüsse für Schüler
  • Studienbeihilfen
  • Erfolgsprämien

Da sich die Angebote und Voraussetzungen von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, lohnt es sich für Familien, einen Blick auf die Website der eigenen Gemeinde zu werfen oder eine direkte Nachfrage bei der Gemeindeverwaltung zu stellen.

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