Luxemburg
Plattformarbeit: Arbeitsgericht soll künftig über Status von Lieferfahrern entscheiden
Luxemburg will die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit bis zum 2. Dezember umsetzen. Ein Gesetzentwurf soll bis Anfang Dezember vorliegen.
Luxemburg will bis Anfang Dezember die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit umsetzen Symbolfoto: Vincent Lescaut/l'Essentiel
Luxemburg will die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit aus dem Dezember 2024 in nationales Recht umsetzen. Wie Radio 100,7 am Mittwoch berichtete, soll ein Gesetzentwurf bis Anfang Dezember vorliegen. Das habe Arbeitsminister Marc Spautz (CSV) im Anschluss an die Sitzung des Ständigen Ausschusses für Arbeit und Beschäftigung (CPTE) mit den Sozialpartnern mitgeteilt. Die Richtlinie muss von jedem Mitgliedsland bis zum kommenden 2. Dezember umgesetzt werden.
Der Gesetzentwurf sieht demnach vor, dass künftig nicht mehr das Verwaltungsgericht, sondern das Arbeitsgericht über den Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitern entscheidet. Dadurch sollen Verfahren schneller ablaufen. (les)