Limpertsberg
Nach tödlicher Messerattacke: Ermittler warten auf entscheidende Antworten aus dem Ausland
Vor drei Monaten verletzte ein Mann eine Immobilienmaklerin in einer Wohnung auf dem Limpertsberg so schwer, dass sie an den Folgen starb. Eine weitere Frau wurde bei dem Angriff verletzt. Nun teilt die Justiz Informationen zum Stand der Ermittlungen.
Am Tag nach der Gewalttat legten Menschen vor dem Mehrparteienhaus in der avenue de la Faïencerie Blumen nieder Archivfoto: Editpress/Julien Garroy
Eine folgenschwere Gewalttat auf dem Limpertsberg erschütterte Luxemburg am 27. Januar 2026. Ein 27-jähriger Mann aus Belgien soll Ende Januar zwei Frauen in einem Wohnhaus angegriffen haben – eine 35 Jahre alte Französin und eine 36 Jahre alte Luxemburgerin. Die Französin, Mitarbeiterin einer Immobilienagentur, starb. Die Luxemburgerin, eine Bewohnerin des Hauses, wurde schwer verletzt. Seit Ende Januar war es allerdings ruhig um den Vorfall geworden.
Am Montag informiert die Luxemburger Staatsanwaltschaft nun in einer Pressemitteilung über den Stand der Ermittlungen. Seit ihrer letzten Mitteilung Ende Januar seien zusätzliche Ermittlungen durchgführt und die festgenommene Person erneut verhört worden. Ihre Aussagen werden derzeit geprüft, schreibt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft.
Zudem habe Luxemburg mehrere Ersuchen um internationale Rechtshilfe an ausländische Behörden gerichtet. Diese seien maßgeblich für den weiteren Verlauf der Ermittlungen und die Entwicklung des Falls. Die Luxemburger Behörden seien teils auf Antworten aus dem Ausland angewiesen, um das Verfahren fortzusetzen.
Keine „besondere oder bereits bestehende Beziehung“
Derzeit würden mehrere Gutachten erstellt, insbesondere psychiatrische und psychologische. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich davon ein besseres Verständnis der Umstände und des Kontexts der Tat. Wie lange die Gutachten dauern, hänge von der Komplexität des Falls und der Untersuchungen ab. Eine genaue Dauer lasse sich derzeit nicht bestimmen.
Nach aktuellem Informationsstand gab es keine „besondere oder bereits bestehende Beziehung zwischen dem Beschuldigten und den Opfern“.
Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mann mit seinem zukünftigen Opfer einen Termin wegen einer möglichen Immobilienvermietung vereinbart. Die Justiz hatte den Tatverdächtigen wegen Mordes, Totschlags, versuchten Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
In Untersuchungshaft
Vergangene Woche hatte die Justiz bereits auf Tageblatt-Nachfrage mitgeteilt, dass der Mann aus Belgien weiterhin in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Uerschterhaff sitzt. Eine Übergabe an das Nachbarland ist derzeit übrigens kein Thema. „Eine solche Entscheidung könnte erst nach einem gerichtlichen Urteil relevant werden“, erklärt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft.
Eine mögliche Übergabe würde dann im Rahmen einer Strafvollstreckung geprüft und falle in die Zuständigkeit des „Service de l’exécution des peines“ der Generalstaatsanwaltschaft. Im aktuellen Verfahrensstadium stellt sich diese Frage laut Justiz noch nicht.