Winterdienst

Die Verantwortung vor der Tür: Wer ist bei Schnee und Eis für den Bürgersteig zuständig?

Wenn Schnee und Eis die Gehwege bedecken, wird zur Schneeschaufel gegriffen. Was viele nicht wissen: Das Schneeschippen ist keine freiwillige Geste, sondern Pflicht. Ein Überblick zum hauseigenen Winterdienst.

Asmir und Rahman schippen Schnee und lachen gemeinsam bei winterlicher Gartenarbeit im Freien

Asmir und Rahman bekommen beim Schneeschippen gute Laune Foto: Editpress/Georges Sold

Am Mittwochabend ist es still und kalt in Esch. Die Bewohner haben sich in ihre beheizten Wohnungen zurückgezogen. Aus der Ferne ertönt wie fast jeden Abend das ungeheuerliche, metallene Brüllen des Stahlwerks in Belval. Dann wieder Stille. Nur der Schnee und das Eis knirschen unter den Füßen. Plötzlich hallt zwischen den Häuserreihen ein Scheppern, gefolgt von Kratzgeräuschen.

Ein paar Häuser weiter steht ein junger Mann mit einer Schneeschaufel in der Hand. Im Gespräch mit dem Tageblatt gibt er an, den Bürgersteig und die Garageneinfahrt aus Sicherheitsgründen zu räumen. „Und dann bringt man den ganzen Schmutz nicht ins Haus“, sagt er. Etwa 20 Minuten brauche er, bis er fertig ist.

Wie in den anderen Gemeinden steht auch in der Escher Polizeiverordnung: „Les occupants sont tenus de maintenir en état de propreté les trottoirs et rigoles se trouvant devant leurs immeubles.“ Die Bewohner sind verpflichtet, Schnee und Eis zu entfernen oder Materialien zu streuen, die Unfälle verhindern. In vielen Gemeinden wird eine Mindestbreite von einem Meter angegeben, die freizuräumen ist.

Felix posiert lächelnd nach getaner Arbeit seines Bruders, entspannt und stolz im Freien

Nachdem sein Bruder die Arbeit gemacht hat, posiert Felix fürs Foto Foto: Editpress/Georges Sold

Nicht, dass es zu Schwierigkeiten kommt

Felix (30)

Der junge Mann in Esch, der nicht namentlich genannt werden will, war etwas ambitionierter und hat den ganzen Schnee entfernt. Warum? Er zuckt nur mit den Achseln und sagt: „Wenn man schon dabei ist.“ Inzwischen ist sein Bruder Felix (30) eingetroffen. Ihm ist ebenfalls die Sicherheit auf dem Gehweg wichtig: „Nicht, dass es zu Schwierigkeiten kommt, wenn etwas passiert.“

Tatsächlich haften am Ende die Bewohner, wenn jemand auf dem Bürgersteig hinfallen würde, weil Schnee, Eis oder im Herbst auch Laub nicht geräumt wurden. Die Räumpflicht gilt sowohl für Hausbesitzer als auch für Mieter. In Mehrfamilienhäusern sind laut kommunaler Polizeiverordnung alle Bewohner gleichermaßen verantwortlich, es sei denn, eine bestimmte Person oder Gesellschaft wurde explizit mit dem Winterdienst beauftragt.

Das Tageblatt hat sich bei den Gemeinden im Süden des Landes über die Praxis und etwaige Winterdienste erkundigt. In erster Linie wird auf die jeweilige kommunale Polizeiverordnung verwiesen. In Düdelingen erläutern die Dienststellen „Garde champêtre“ und „Gestion et maintien du patrimoine“ auf die Frage, was bei Missachtung der Regeln geschieht: „Da es sich um eine polizeiliche Vorschrift handelt, könnte ein ‚Procès verbal‘ erstellt und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden.“ Dort könnte dann eine Geldstrafe von 25 bis 250 Euro verhängt werden. So weit kommt es in der Regel jedoch nicht. Weder in Düdelingen noch in Hesperingen oder Schifflingen sind Fälle bekannt, bei denen Strafen verhängt wurden. Zudem wäre dies die Aufgabe der Polizei.

Doch wie frei und passierbar muss der Bürgersteig am Ende sein? In Düdelingen muss die Breite des freigeräumten Weges mindestens einen Meter betragen. In Schifflingen sind wiederum 80 Zentimeter vorgeschrieben. Andere Städte, zum Beispiel Esch und Luxemburg, machen keine konkreten Vorgaben und überlassen die Breite dem Ermessen der Bewohner.

Komm, pack mit an!

Rahman (53)

Ein weißer Mittwoch in Düdelingen verlangt Körpereinsatz

Ein weißer Mittwoch in Düdelingen verlangt Körpereinsatz Foto: Editpress/Alain Rischard

Auch Glatteis muss laut Polizeiverordnung entfernt werden. In Luxemburg wird dafür vorschnell zum Auftausalz gegriffen. Im Nachbarland Deutschland sieht man von dieser Praxis mittlerweile ab. Zahlreiche Kommunen haben den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen und Nebenflächen verboten. Der Grund: Es schädigt die Umwelt, belastet Böden und Gewässer und greift die Pfoten von Tieren an. Doch auch beispielsweise Lederschuhe und Fahrradketten werden vom Salz in Mitleidenschaft gezogen.

Im Großherzogtum scheint dies für die Gemeinden noch nicht sonderlich von Bedeutung zu sein. Während es in Düdelingen überhaupt keine Empfehlungen zum Einsatz von Auftausalz gibt, antworten die Gemeinden Schifflingen und Hesperingen, dass nur gezielt und sparsam gestreut werden sollte. In Mersch empfiehlt man rutschhemmende Alternativen wie Sand, Lavastein und Kalk. Verboten wird Streusalz nicht.

Zurück zum eisigen Mittwochabend in Esch. Im Bruch-Viertel schippt der 53-jährige Rahman die Schneereste über den Bordstein. Im Gespräch mit dem Tageblatt streckt er sofort die Schaufel entgegen. „Komm, pack mit an!“, sagt er. Gemeinsam mit seinem Freund Asmir hat Rahman gut 20 Meter Schnee und Eis vom Gehweg befreit. Der 53-Jährige zeigt die erbrachte Leistung nicht ohne Stolz. Selbst der Fahrradweg ist gänzlich geräumt. „Es ist für die Sicherheit“, sagt er und streut anschließend mit Salz nach. Auf die Frage, wie oft sie den Weg bei diesem Wetter räumen, antwortet Rahman: „Jedes Mal, wenn es schneit.“

Welche Dienstleistungen gibt es?

Ältere oder körperlich eingeschränkte Personen können abhängig von ihrem Wohnort entgeltliche Dienste beanspruchen, damit der Weg vor der Haustür ausreichend geräumt wird. Die Gemeinden können dazu mehr Auskunft geben. Hier eine kleine Auswahl:

  • In der Hauptstadt bietet der „Service hygiène“ eingeschränkten Personen und Alleinstehenden ab 65 eine Schneeräumung für 50 Euro je Saison an.
  • In Schifflingen können sich die Betroffenen an die Gemeinde wenden, damit diese den Winterdienst vor dem Grundstück übernimmt.
  • In Esch, Düdelingen und Hesperingen können sich Personen ab 60 oder mit besonderen Bedürfnissen beim jeweiligen „Centre d’initiative et de gestion locale“ (CIGL) melden, um einen Winterdienst zu buchen.
  • In Leudelingen bietet ProActif seit dem 1. Januar 2026 einen ähnlichen Dienst an.
Schneebedeckter Gehweg mit Matsch und Eis, rutschige Winterbedingungen für Fußgänger sicher gehen

Schnee, Matsch und Eis: Eine rutschige Angelegenheit für die Fußgänger Foto: Editpress/Didier Sylvestre

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2 Kommentare
Alain Ripp 09.01.202607:59 Uhr

Die Gemeinden sollten verpflichtet sein für Ältere und Behinderte einen Räumungsdienst anzubieten und somit die Verantwortung überholen.Diese Abschnitte müssen sichtbar erkennbar sein z.B.rotes Ausrufezeichen.
Hoffentlich gibt es bald preiswerte Schneeräumroboter

Grober J-P. 08.01.202620:43 Uhr

"Wohnort entgeltliche Dienste beanspruchen, " Sind leider oft nicht soooo schnell zur Stelle. Haben das erfahren müssen, Omi von nebenan hat sich einen blauen Hintern geholt. Gott sei Dank blieb es beim Bleu.
Wann ist Zeit zum Schneeräumen? Stell mir bestimmt nicht den Wecker, wenn es auf Meteolux heißt, morgen früh um 1 ....... könnte es eventuell. Wenn dann was zwischen 1 und 6 ....?
"In Mehrfamilienhäusern sind laut kommunaler Polizeiverordnung alle Bewohner gleichermaßen verantwortlich, "
Wenn keiner sich zuständig fühlt, was ist dann? Hatten wir auch schon.

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