Neue EU-Regelungen
Luxemburg wird länger für arbeitslose Grenzgänger zahlen müssen
Vertreter des EU-Rates und des EU-Parlaments (EP) haben sich am Mittwochabend auf eine Reform der Regeln über Sozialleistungen für mobile Arbeitnehmer sowie Grenzgänger geeinigt. Für Luxemburg dürfte das finanzielle Konsequenzen haben.
Mehr als 120.000 Grenzgänger aus Frankreich gehen in Luxemburg einer Beschäftigung nach Foto: Editpress/Hervé Montaigu
Seit bereits zehn Jahren liegen die Vorschläge zur Anpassung der Regeln für mobile Arbeitnehmer und Grenzgänger auf dem Tisch. Bislang scheiterten mehrere Versuche einer Einigung im Rat. Ziel ist es, die Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten zu fördern, indem die unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme untereinander koordiniert werden. Neben einer Vereinfachung des bürokratischen Aufwands betrifft das unter anderem Familienleistungen, Regelungen zur Langzeitpflege sowie die Auszahlung von Arbeitslosengeld. Es geht darum, dass Arbeitnehmer, die in einem anderen EU-Land gearbeitet haben, in vollem Umfang von ihren sozialen Rechten profitieren können. Betroffen davon sind laut Angaben in einer Mitteilung der federführenden EP-Berichterstatterin Gabriele Bischoff (S&D) in der EU rund 14 Millionen Arbeitnehmer.
Vor allem die Regelung zum Arbeitslosengeld ist für Luxemburg mit seinen rund 200.000 Grenzgängern von Bedeutung. Die luxemburgischen Regierungen hatten stets ihre Probleme mit den neuen Regeln, insbesondere was die Auszahlung des Arbeitslosengeldes an betroffene Grenzgänger anbelangt. Bislang zahlt Luxemburg während den ersten drei Monaten das Arbeitslosengeld für die Arbeitspendler aus dem nahen Ausland. Mit der Neufassung der Regeln würde sich dieser Zeitraum und damit ebenfalls die Kompensationszahlungen an die zuständigen Behörden in Frankreich, Deutschland und Belgien für die arbeitslosen Grenzpendler auf sechs Monate verdoppeln.
Wie viel das in der Summe ausmachen würde, ließe sich nur schwer ermitteln, sagte uns auf Nachfrage der luxemburgische Arbeitsminister Marc Spautz (CSV). Sicher sei aber, dass es für den Staat zu zusätzlichen Ausgaben kommen werde. „Es war aber gewusst, dass das auf uns zukommen wird“, so der CSV-Politiker, der dabei auf den bereits langen Werdegang dieses Dossiers verwies. Neben dem Arbeitslosengeld betreffe die Neuregelung auch Familien- und Studentenzulagen.
Luxemburg hat siebenjährige Übergangsfrist
Marc Spautz bedauerte, dass die spezifische Situation in Brüssel nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Denn kein anderes EU-Land beschäftigt verhältnismäßig so viele Grenzgänger wie das Großherzogtum. 43 Prozent der im Land beschäftigten seien ausländische Arbeitspendler. Rund Zweidrittel der belgischen Grenzgänger etwa würden in Luxemburg arbeiten. Allerdings gab Marc Spautz ebenfalls zu bedenken, dass die Beschäftigen aus den Grenzgebieten zum Wirtschaftswachstum des Landes beitragen.
Und Luxemburg erhielt eine Sonderregelung, was die Umsetzung der neuen Regeln anbelangt. So hatte der damalige Arbeitsminister Nicolas Schmit (LSAP) bereits ausgehandelt, dass dem Land eine Übergangsfrist von maximal sieben Jahren gewährt wurde. „Die werden wir auch benötigen“, sagt Marc Spautz und verweist dabei auf den Umstand, dass die Arbeitslosengeldempfänger im Ausland der Kontrolle des hiesigen Arbeitsamts entzogen sind. Daher müsste in den kommenden Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regeln bilaterale Abkommen mit Frankreich, Deutschland und Belgien über einen Informationsaustausch geschlossen werden, so der luxemburgische Arbeitsminister. Etwa um festzustellen, ob Arbeitslosengeldempfänger nicht bereits eine neue Arbeit haben oder sich die vereinbarten zusätzlichen beruflichen Qualifikationen aneignen.
Alles in allem bringe das gesamte geänderte Regelwerk Luxemburg aber auch Vorteile, so Marc Spautz.
Nachdem zuvor bereits erreichte Einigungen im März 2019, sowie im Dezember 2021 unter den EU-Staaten keine qualifizierten Mehrheiten gefunden hatten, hofft der zypriotische Ratsvorsitz nun auf einen Durchbruch. Schon am 29. April sollen die EU-Botschafter der Mitgliedstaaten über die neuen Regeln abstimmen. Im Juli dürfte die Abstimmung im EU-Parlaments folgen.