Verschärfte Asylpolitik
EU-Parlament verabschiedet Regeln zu sicheren Herkunftsländern und Drittstaaten
Das Europäische Parlament (EP) hat am Dienstag zwei weitere Entscheidungen im Rahmen der neuen gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik angenommen: So wurden eine Liste mit sicheren Herkunftsländern sowie neue Regeln zu sicheren Drittstaaten verabschiedet.
Das Europäische Parlament sprach sich für eine weitere Verschärfung der gemeinsamen Asylpolitik aus Foto: Frederick Florin/AFP
Es sind wieder einmal umstrittene Entscheidungen, die am Dienstag im Rahmen der neuen gemeinsamen EU-Asyl- und Migrationspolitik im EU-Parlament verabschiedet wurden. Zuvor hatten sich Vertreter des EP und der EU-Mitgliedstaaten auf die neuen Regelungen geeinigt. Nach der Entscheidung muss nur mehr der EU-Rat formell zustimmen.
Angenommen wurde zum einen eine Liste mit sogenannten sicheren Herkunftsländern. Künftig gelten demnach Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Kosovo, Marokko sowie Tunesien für ihre Staatsangehörigen als sicher. Das Gleiche gilt für die EU-Beitrittskandidaten wie etwa die Türkei, wo immer wieder Journalisten wegen ihrer Berichterstattung ins Gefängnis kommen. Die Bestimmung sicherer Herkunftsländer soll dazu dienen, die Verfahren von Asylbewerbern, die aus einem auf der Liste aufgeführten Länder kommen, zu beschleunigen. Dabei ist an den Schutzsuchenden nachzuweisen, dass sie bei der Rückkehr in ihr Heimatland mit Verfolgung oder gar einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt sind. Den EU-Staaten bleibt es freigestellt, auf nationaler Ebene weitere Länder als sichere Herkunftsländer einzustufen.
Auf EU-Ebene soll die EU-Kommission die Lage in den sicheren Herkunftsländern beobachten und gegebenenfalls ein Land von der Liste streichen. In den EU-Kandidatenländern wäre das der Fall, wenn es etwa während bewaffneter Konflikte zu wahlloser Gewalt kommen sollte. Oder wenn die Anerkennungsrate der Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern EU-weit über 20 Prozent steigen würde.
Asylsuchende ohne Prüfung abweisen
Zudem wurde über eine Verordnung das Konzept sicherer Drittstaaten eingeführt. Die EVP-Berichterstatterin Lena Düpont erklärte, dass dabei drei Kriterien zum Tragen kommen, von denen eines erfüllt sein muss, damit der Antrag von Asylsuchenden für „unzulässig“ erklärt werden kann. Einem Arbeitspapier der EU-Kommission zufolge muss dabei nicht einmal untersucht werden, ob der Antragsteller die Bedingungen erfüllt, damit er Schutz bekommen kann. Das Konzept des sicheren Drittstaates soll demnach insbesondere bei Verfahren an der EU-Außengrenze angewandt werden, die mit der neuen Asyl- und Migrationsgesetzgebung ab dem 12. Juni eingeführt werden soll.
Das Konzept der sicheren Drittstaaten ermöglicht es einem Mitgliedstaat, das Recht auf Asyl durch unpräzise bilaterale Abkommen mit Drittländern einseitig außer Kraft zu setzen
Cecilia Strada
S&D-Abgeordnete aus Italien
Das sichere Drittstaatskonzept kann dann angewandt werden, wenn eine Verbindung zwischen dem Antragsteller und dem Drittstaat besteht, etwa wenn Familienangehörige dort leben oder es sprachliche oder kulturelle Bindungen zu diesem Land gibt, so die deutsche EVP-Politikerin. Als zweites Kriterium gilt, wenn der Asylsuchende auf seinem Weg in die EU durch diesen Drittstaat gereist ist und dort hätte Schutz beantragen können. Schließlich müssen Vereinbarungen zwischen den Drittstaaten und der EU oder einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten bestehen, damit Asylsuchende in diesen Drittstaat gebracht werden können, so Lena Düpont. Ein Beispiel dafür ist das bislang jedoch gescheiterte Projekt zwischen Italien und Albanien. In diesen Vereinbarungen müssen sich Drittstaaten dazu verpflichten, den Asylantrag des Schutzsuchenden zu prüfen. Nur minderjährige Schutzsuchende dürfen nicht in sichere Drittstaaten gebracht werden.
Scharfe Kritik von Gegnern
Lena Düpont bemühte sich, zu versichern, dass das Konzept das Völkerrecht und das internationale Recht nicht unterlaufe. Vielmehr würde sich die EU mit den sicheren Drittstaaten dem internationalen Recht anpassen, so die EVP-Politikerin.
Gegner der Liste sicherer Herkunftsländer übten scharfe Kritik und wiesen darauf hin, dass zu einigen auf der Liste stehenden Staaten im EU-Parlament bereits Resolutionen verabschiedet wurden, da die Grundrechte dort nicht eingehalten werden, wie etwa in Tunesien, Kolumbien oder Ägypten. „Das Konzept der sicheren Drittstaaten ermöglicht es einem Mitgliedstaat, das Recht auf Asyl durch unpräzise bilaterale Abkommen mit Drittländern einseitig außer Kraft zu setzen“, kritisierte die italienische S&D-Abgeordnete Cecilia Strada. Damit würden weder die Charta der fundamentalen Rechte noch das Recht auf Asyl respektiert.
Getragen wurden die beiden Entscheidungen von den rechtsextremen und rechtspopulistischen Fraktionen, die geschlossen dafür gestimmt haben. Auch die EVP-Fraktion hat weitgehend mehrheitlich dafür gestimmt. Die Fraktionen der Linken und Grünen stimmten dagegen, eine große Mehrheit der Sozialdemokraten schloss sich ihnen an. Die Liberalen waren bei beiden Abstimmungen ganz unterschiedlicher Meinung. Aus Luxemburg stimmten die beiden EVP-Abgeordneten Martine Kemp, Isabel Wiseler-Lima und der Fraktionslose Fernand Kartheiser für die beiden Regelungen, die Grünen-Politikerin Tilly Metz und der S&D-Abgeordnete Marc Angel stimmten dagegen. Der liberale EP-Abgeordnete Charles Goerens enthielt sich bei der Liste über sichere Herkunftsstaaten und stimmte gegen das Konzept der sicheren Drittstaaten, so wie es seine Fraktion mehrheitlich tat.