Luxemburg
Dieschbourg-Akte liegt dem Parlament zur Einsicht vor – So geht es jetzt weiter
Laut Chamber-Präsident Fernand Etgen kann die Akte der Staatsanwaltschaft zur „Gaardenhaischen“-Affäre seit Dienstag von den Parlamentariern eingesehen werden. Das Tageblatt hat bei den Abgeordneten nachgefragt: Wie sehen die nächsten Schritte im Fall Dieschbourg aus?
Die Akte zum Fall Dieschbourg liegt mittlerweile dem Luxemburger Parlament vor und kann dort von den Abgeordneten eingesehen werden Symbolfoto: Editpress/Didier Sylvestre
Die Nachricht kam am Freitag vor einer Woche – die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat dem Parlament die Akte zur sogenannten „Gaardenhaischen“-Affäre weitergeleitet (das Tageblatt berichtete). Kurze Zeit später legte Umweltministerin Carole Dieschbourg („déi gréng“) ihr Amt nieder. Seit vergangenem Dienstag kann die Ermittlungsakte auch von den Abgeordneten eingesehen werden, bestätigt Parlamentspräsident Fernand Etgen (DP) am Freitag auf Tageblatt-Anfrage. Ob sich die Deputierten tatsächlich des Dossiers annehmen können, dürfen oder sollen, war anfangs nicht klar – zuerst musste der juristische Dienst des Parlaments analysieren, ob die Chamber nach dem Rücktritt Dieschbourgs zuständig ist. Am Montag entschied dann die Präsidentenkonferenz der Kammer. Etgen: „Alle können im Saal 3 der Präsidentenkonferenz die Akte einsehen.“