Traversini„Gaardenhaischen“-Akte an Chamber-Präsident weitergeleitet – Dieschbourg äußert sich

Traversini / „Gaardenhaischen“-Akte an Chamber-Präsident weitergeleitet – Dieschbourg äußert sich
Die Opposition hatte Luxemburgs Umweltministerin Carole Dieschbourg damals im Rahmen der „Gaardenhaischen“-Affäre vorgeworfen, ihren Parteifreund Roberto Traversini bevorzugt zu haben Foto: Editpress/Julien Garroy

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Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat am Freitag mitgeteilt, dass die Akte zu der „Gaardenhaischen“-Affäre an den Präsidenten der Chamber weitergeleitet wurde. Das Parlament soll nun darüber entscheiden, ob die Immunität von Umweltministerin Carole Dieschbourg aufgehoben werden soll. Die Ministerin äußerte sich bereits kurz darauf bereits zu dem Vorgang – und sprach sich für die Aufhebung aus.

In der „Gaardenhaischen“-Affäre gibt es Neuigkeiten: Die Luxemburger Staatsanwaltschaft hat am Freitagmorgen mitgeteilt, dass die Akte zu dem Fall rund drei Jahre nach dessen Beginn an den Präsidenten der Chamber weitergeleitet wurde. Das hat den Hintergrund, dass gemäß Artikel 82 und 116 der Verfassung nur die Abgeordnetenkammer darüber entscheiden kann, ein Mitglied der Regierung anzuklagen. In diesem Fall dreht es sich um Umweltministerin Carole Dieschbourg („déi gréng“).

Zur Erinnerung: Die „Gaardenhaischen“-Affäre rund um den ehemaligen „déi gréng“-Abgeordneten und Differdinger Ex-Bürgermeister Roberto Traversini und Umweltministerin Dieschbourg nahm im Jahr 2019 ihren Lauf und drehte sich um eine Baugenehmigung. Hintergrund des Endes von Traversinis damaliger politischer Karriere waren Vorwürfe im Zusammenhang von Umbauarbeiten an einem Gartenhaus in Niederkorn: Die Arbeiten seien erst nachträglich vom Umweltministerium genehmigt worden – ob diese Genehmigung rechtens war, ist umstritten. Die Opposition hatte Dieschbourg vorgeworfen, ihren Parteifreund Traversini bevorzugt zu haben. Gemeindedienste seien damals zudem für diverse Arbeiten beschäftigt, aber nicht vollumfänglich bezahlt worden. Auch von Machtmissbrauch war die Rede.

Kurz nach der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft äußerte sich am Freitagmorgen auch Dieschbourg per Presseschreiben zu dem Vorgang. „Die Autorisierung der Chamber ist notwendig, damit ich überhaupt als Regierungsmitglied von den Ermittlern angehört werden kann“, sagt die Ministerin. Die Entscheidung, ob ihre Immunität aufgehoben werde, werde per Abstimmung mit einfacher Mehrheit entschieden.

Sie habe seit 2019 bereits betont, dass sie die Untersuchung unterstütze und der Staatsanwaltschaft mit allem, was sie betragen könne, zur Verfügung stelle. „Es besteht für mich daher kein Zweifel, dass das Aufheben meiner Immunität der richtige Weg ist“, erklärt die Ministerin. „Nur auf diese Art können meine Erläuterungen in die Untersuchung einfließen.“ Außerdem sagt sie: „Zusätzlich macht das den Weg frei, endlich einen Schlussstrich unter eine Affäre zu ziehen, bei der ich mir, auch drei Jahre nach den ersten Anschuldigungen, noch immer nichts vorzuwerfen habe.“ Sie wolle noch am Freitag ein Schreiben an den Chamber-Präsidenten schicken, in dem sie dem Parlament „ans Herz legen“ wolle, der Aufhebung ihrer Immunität zuzustimmen.

Update: Umweltministerin Carole Dieschbourg hat kurzfristig für Freitagmorgen um 11.30 Uhr eine Pressekonferenz zu dem Thema einberufen. Informationen dazu finden Sie im Anschluss an den Termin auf www.tageblatt.lu.

J.C. Kemp
22. April 2022 - 16.09

An anere Regierunge virdru wieren och esou munnech Ministere gewiescht, déi eigentlech hätte missen zrécktriede, wann se Anstand gehaat hätten.

Jules
22. April 2022 - 11.32

Die Madame do soll Anstand beweisen,nett ronderem laaberen an treppellen.