Corona-PandemieOmikron dominiert die Feiertage: Sperrstunde für Horeca und 2G+ sind neuer Standard im Freizeitbereich

Corona-Pandemie / Omikron dominiert die Feiertage: Sperrstunde für Horeca und 2G+ sind neuer Standard im Freizeitbereich
Premierminister Xavier Bettel und Gesundheitsministerin Paulette Lenert haben am Mittwochmorgen neue Maßnahmen angekündigt Foto: Editpress/Julien Garroy

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Pünktlich zum Weihnachtsfest verdirbt die Omikron-Variante die Feierlaune: Mit 2G und 2G+ bei größeren Menschenansammlungen, der Einführung einer Maskenpflicht in den Schulen und einer Sperrstunde im Horeca-Sektor will die Regierung die Ausbreitung des Virus bremsen. Premierminister Xavier Bettel und Gesundheitsministerin Paulette Lenert haben die Details am Mittwochmorgen bekannt gegeben.

Omikron als unerwünschte Beilage zum Weihnachtsmenü. So gestalten sich wohl die Festtage nach der Ankündigung von Premierminister Xavier Bettel (DP) und Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP), noch kurzfristige Änderungen am erst vergangenen Donnerstag vom Luxemburger Parlament verabschiedeten Covid-Gesetz vorzunehmen. „Wir haben mit der Omikron-Variante einen neuen Moment im Pandemiegeschehen“, eröffnet  Premierminister Xavier Bettel die Pressekonferenz am Mittwoch. „Die Omikron-Variante ist höchst infektiös und verbreitet sich auf rasante Art und Weise.“ Laut Wissenschaft verbreite sich die neuen Virus-Variante zehnmal schneller als noch die Delta-Variante. Jeden zweiten bis dritten Tag sei mit einer Verdopplung der Infektionsfälle zu rechnen. Bisher wurden in Luxemburg fünf Omikron-Fälle registriert, bestätigt Gesundheitsministerin Paulette Lenert auf Tageblatt-Anfrage. „Wir wollen die Ausbreitung vorerst ausbremsen“, lautet die Ansage der Regierungsvertreter Bettel und Lenert. Den systemrelevanten Berufen biete sich derzeit eine sehr düstere Perspektive „Ein komplettes Bild haben wir aber wohl erst im Januar.“

Horeca reagiert auf Ankündigung der Regierung

Auf Nachfrage des Tageblatt hat Horeca-Generalsekretär François Koepp sich erleichtert gezeigt, dass die Gastbetriebe nicht komplett schließen müssen. Man habe auch die Ungeimpften gerne empfangen, sagt Koepp gegenüber dem Tageblatt. Auch würden sich noch einige organisatorische Fragen hinsichtlich der Schnelltests stellen. Man könne die Maßnahmen aber nachvollziehen und sei froh, dass die Hilfsgelder dementsprechend angepasst werden würden.

Der Regierungsrat habe deswegen beschlossen, dass weitere Änderungen am Covid-Gesetz nötig seien. Schon am Freitag sollen die zusätzlichen Maßnahmen vom Parlament abgesegnet und am 25. Dezember bereits in Kraft treten. Voraussichtlich gelten die Regelungen bis zum 28. Februar – jedoch werde die Regierung sich die Option offenhalten, auch kurzfristig noch auf die sanitäre Lage zu reagieren. „Für die Horeca wird eine Sperrstunde ab 23 Uhr eingeführt“, sagt Bettel. „Auch gilt im Horeca-Sektor für alle nicht geboosterten Gäste das 2G+ System.“ Das bedeutet, dass vor Ort noch ein zusätzlicher Schnelltest abgelegt werden muss. Um den Horeca-Bereich bei der Umsetzung der neuen Testmaßnahmen zu unterstützen, hat die Regierung zusätzliche 7,5 Millionen Schnelltests bestellt.

Drei neue Prioritäten habe die Regierung für die nahe Zukunft festgesetzt, sagt Gesundheitsministerin Paulette Lenert. „Wir müssen die besonders gefährdeten Personen schützen“, so Lenert. Ein weiterer Schwerpunkt der Pandemiebekämpfung liege weiterhin bei der Erstimpfung. „Ohne Impfung ist das Risiko, sich mit dem Virus zu infizieren, sehr hoch“, sagt Paulette Lenert. „Auch Genesene sind ohne Impfung einem weiterhin hohen Risiko ausgesetzt.“ Deshalb habe die Verabreichung der Booster noch einmal an Dringlichkeit hinzugewonnen.

2G+ wird neuer Standard

Auch bei größeren Menschenansammlungen sollen nur noch genesene, geimpfte oder geboosterte Personen Zutritt erhalten. Ab zehn Personen gilt eine 2G-Pflicht, bei über 20 Personen gilt das 2G+ Gebot. Will der Veranstalter auf die Schnelltests verzichten, gilt während der Veranstaltung eine Maskenpflicht. Zudem müssen stets zwei Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden. Bei Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl zwischen 21 und 200 muss der Gesundheitsdirektion ein sanitäres Konzept vorgelegt werden. Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern sind vorerst nicht mehr erlaubt. „Wir sind uns bewusst, dass die großen Stundentenbälle somit ausfallen müssen“, sagt Bettel.

Auch im sportlichen und kulturellen Bereich werden die Zutrittsregeln verschärft. Für Erwachsene ab 19 Jahren gilt wie auch im Horeca-Bereich das 2G+ System. Vor Trainings- oder Wettkampfbeginn müssen alle nicht geboosterten Personen einen zusätzlichen Schnelltest ablegen. Bei Kindern zwischen 12 und 18 Jahren gilt hingegen das erweiterte 3G+ System – ohne Booster wird ebenfalls ein Schnelltest vor Ort nötig sein.

Maskenpflicht in der Schule

Mit der Wiederaufnahme des Unterrichts Anfang Januar wird auch eine Maskenpflicht an Luxemburgs Schulen eingeführt. „Masken helfen, weil dadurch auch weniger Aerosole in der Luft verteilt werden“, sagt Bettel. Für Kinder zwischen fünf und zwölf Jahren wird ab dem 23. Dezember auch die Impfung allgemein zugänglich gemacht werden – bisher konnten nur besonders gefährdete Kinder in der Altersgruppe geimpft werden.

Die Impfung für Kinder zwischen fünf und elf Jahren

Ab dem 23. Dezember haben Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren die Möglichkeit, sich freiwillig impfen zu lassen. „Die Kinder werden mit dem Impfstoff Comirnaty von Pfizer und BioNTech geimpft“, schreibt das Gesundheits- und Staatsministerium am Mittwochabend in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Impfdosis sei allerdings nur ein Drittel der üblichen Menge. Kinder können laut Pressemitteilung nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person in den Impfzentren Victor Hugo, Esch-Belval und Ettelbrück geimpft werden – oder bei bestimmten Kinderärzten. Der Termin kann unter www.impfen.lu vereinbart werden.

„Die Wirksamkeit der Impfung lässt bei der Omikron-Variante nach“, sagt Bettel. „Nach dem Booster besteht ein 70-prozentiger Schutz, ohne Booster liegt die Wirksamkeit nur bei etwas über 50 Prozent.“ Zur Erinnerung: Bei der Delta-Variante sind Experten bei vollständiger Impfung noch von einem 90-prozentigen Schutz ausgegangen. „Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht“, betont Bettel. Auch der von der EMA neu zugelassene Impfstoff Novavax soll demnächst in Luxemburg zum Einsatz kommen. Fürs erste Quartal sei eine Bestellung von 30.000 Impfdosen aufgegeben worden, so Bettel. „Wir warten noch auf ein Gutachten des „Conseil supérieur des maladies infectieuses“, bevor wir entscheiden, wie dieser zum Einsatz kommen wird.“

Neue Hilfsgelder

Ob die Regierung die bisherigen Quarantäne-Regeln für Geimpfte aufgrund der bedingten Wirksamkeit des Impfstoffes noch einmal überdenke? „Nein, wir dürfen die Gesellschaft auch nicht lähmen“, meint Gesundheitsministerin Paulette Lenert. Auch Premierminister Bettel verwies auf die Situation in London, wo nicht nur das Gesundheitssystem, sondern die gesamte Infrastruktur der Stadt unter der Vielzahl an Neuinfektionen ächze. Die Armee in einem Worst-Case-Szenario einzusetzen, sei durchaus angedacht – dennoch würde den Soldaten dann doch die nötige Ausbildung fehlen. Auch das Contact Tracing sei in den letzten Monaten kontinuierlich aufgestockt worden– ab einem gewissen Moment würde dies aber nur noch bedingt Sinn ergeben, meint Gesundheitsministerin Paulette Lenert.

Zu den angekündigten Maßnahmen hat die Regierung auch neue Hilfsgelder für die betroffenen Betriebe in Aussicht gestellt. Der Zuschussbetrag für Arbeitnehmer und Selbstständige wird von 1.000 auf 1.250 Euro erhöht. Auch wird die Höhe des zu beantragenden Maximalbetrages angepasst. Anstelle der bisher 1,8 Millionen pro Unternehmen sollen bis zu 2,3 Millionen Euro pro Betrieb ausgeschüttet werden können. Diese Anpassungen gelten für die Monate Dezember 2021, sowie Januar und Februar 2022. Für den gleichen Zeitraum werden die Beihilfen für die nicht gedeckten Betriebskosten von 75 Prozent auf 100 Prozent angehoben. Die Anpassung der Hilfsgelder muss ebenso wie die neuen Covid-Maßnahmen noch vom Luxemburger Parlament abgesegnet werden.