Euthanasie
Mehrheit befürwortet Sterbehilfe, fühlt sich aber schlecht informiert
Vor mehr als zehn Jahren hat sich Luxemburg ein Gesetz über die Sterbehilfe gegeben. Bis Ende 2018 wurde dieses Gesetz 71 Mal in Anspruch genommen. Eine Mehrheit der Menschen in Luxemburg befürwortet ein solches Gesetz, doch die meisten fühlen sich unzureichend informiert.
Dr. Jean-Claude Schmit, Dr. Carlo Bock, Lotty Prussen und Dr. Paul Rauchs zogen am Montagmorgen Bilanz über zehn Jahre Euthanasiegesetz Foto: Editpress/François Aussems
In den Jahren 2008 und 2009 beschäftigten sich die Menschen in Luxemburg mehr als sonst mit dem Tod. Ein Gesetzentwurf über die Sterbehilfe sorgte dafür, dass plötzlich in der Politik und in den Medien über dieses sehr persönliche Thema diskutiert wurde. Großherzog Henri hatte im Vorfeld angekündigt, ein solches Gesetz nicht mit seinem Gewissen vereinbaren zu können. Die Verfassung verlangte jedoch, dass der Großherzog Gesetze billigt und verkündet, bevor sie in Kraft treten können. Der damalige Premierminister Jean-Claude Juncker (CSV) kam schnell mit den Fraktionen überein, dass die Verfassung geändert und das Wort „billigen“ herausgenommen wird. Nachdem dieser Schritt getan war, konnte die Vorlage zum Gesetz werden.
Zwischen 2009 und 2018 haben in Luxemburg 71 Personen diesen offiziellen Weg gewählt, um Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Das geht aus einem Bericht der nationalen Kommission für die Überwachung des Euthanasiegesetzes hervor. Bei den meisten dieser Personen handelte es sich um Krebspatienten, sagte Kommissionspräsidentin Lotty Prussen am Montag bei einer Pressekonferenz. In den meisten Fällen war die Person, die sich entschieden hat, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, über 60 Jahre alt. Einen signifikanten Unterschied zwischen Männern und Frauen gibt es nicht.
Damit gibt es in Luxemburg vergleichsweise wenige Menschen, die Euthanasie in Anspruch nehmen. Die Sterbehilfe macht nur 0,27 Prozent aller Todesfälle in Luxemburg aus. In Belgien hingegen sind es 2-3 Prozent und in den Niederlanden sogar knapp 6 Prozent.
Im Vorfeld hatten Gegner des Gesetzes die Befürchtung geäußert, es könnte zu einem Missbrauch des Gesetzes kommen, etwa um Organe zu entnehmen oder um an das Erbe einer erkrankten Person zu gelangen. Bisher sei kein einziges solches Dossier an das medizinische Kollegium oder an die Staatsanwaltschaft weitergereicht worden, sagte Lotty Prussen am Montagmorgen.
Mangel an Information
Ein „großes Problem“ sei der Mangel an Informationen in der Öffentlichkeit, so Prussen. Tatsächlich wissen die meisten Menschen in Luxemburg nicht, dass ein Euthanasiegesetz überhaupt existiert. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Ilres hatte ergeben, dass 85 Prozent der Befragten ein Euthanasiegesetz befürworten. Nur 5 Prozent waren strikt dagegen. Jedoch wussten nur 43 Prozent der Befragten, dass ein solches Gesetz bereits existiert. Schlimmer noch: Selbst diejenigen, die um das Gesetz wussten, fühlten sich unzureichend darüber informiert. Die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um in Luxemburg offiziell Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu können, sind relativ unbekannt und die Zahl der Fälle, in denen Sterbehilfe in Anspruch genommen wird, wird regelmäßig überschätzt. Es sei nicht die Aufgabe der Kommission, für Euthanasie zu werben, so Prussen. Sie könne nur Empfehlungen an die Politik geben.
Danach gefragt, warum sie ein Euthanasiegesetz befürworten, antworteten die meisten Teilnehmer der Studie „um Leid zu verhindern“. Rund ein Drittel der Befürworter gab an, diese Entscheidung sollte jedem selbst überlassen sein. Anderen wiederum ging es um die Würde des Sterbenden, während noch andere glaubten, ein solches Gesetz verhindere, dass Sterbende ins Ausland gehen, um dort die Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Die Gegner des Gesetzes gaben oft keinen Grund für ihre Ablehnung an oder nannten religiöse Gründe, die gegen ein solches Gesetz sprechen könnten. Einige waren der Auffassung, dass Euthanasie Mord sei.
Willige Ärzte
In ihrem letzten Bericht hat die Kommission eine Reihe von Empfehlungen niedergeschrieben. Unter anderem rät die Kommission Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen dazu, eine Prozedur einzurichten, die es Patienten erlaubt, schnell einen Arzt zu finden, der die Sterbehilfe durchführen kann. Mediziner sind nicht verpflichtet, die Euthanasie auszuführen, wenn sie diese aus moralischen Gründen ablehnen. Wird ein Mediziner danach gefragt, muss dieser dem Patienten binnen 24 Stunden mitteilen, dass er dazu nicht bereit ist, und der Patient muss einen neuen Arzt suchen. Dieses Vorgehen erschwere kranken Menschen den Zugang zur Sterbehilfe, schätzt die Kommission – insbesondere wenn der Patient durch seine Krankheit diese Suche nach einem Arzt nicht alleine bewältigen kann. Daneben fordert die Kommission um Lotty Prussen, dass in den Krankenhäusern ein spezieller Ort für eine sachgemäße und würdevolle Durchführung der Sterbehilfe eingerichtet wird.
Von Anfang an wurde der Sterbehilfe die Palliativmedizin entgegengestellt. Lotty Prussen aber sieht die Palliativmedizin und Euthanasie als eine Ergänzung und nicht als konkurrierende Alternativen.
Die Ilres-Umfrage ergab zudem, dass viele der Befragten mit den Begriffen „Patientenverfügung“ und „Verfügungen zum Lebensende“ nur wenig anfangen können. Laut der Vereinigung „Omega 90“ ist eine Patientenverfügung „die schriftliche und unterschriebene Willenserklärung eines Menschen für den Fall, dass er im Rahmen einer schweren und unheilbaren Krankheit, unabhängig ihrer Ursache, an seinem Lebensende einwilligungsunfähig wird“. Dies betrifft besonders den Fall, dass ärztliche Entscheidungen getroffen werden müssen, ob lebensverlängernde Maßnahmen fortgesetzt, unterlassen oder abgebrochen werden sollen. Laut der Vereinigung „Mäi Wëllen, mäi Wee“ sind „die Bestimmungen zum Lebensende (...) eine vorab beantragte Sterbehilfe, falls sich der Patient zu einem späteren Zeitpunkt in einer Situation irreversibler Bewusstlosigkeit befindet, je nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft/Medizin und an einer schweren oder unheilbaren Krankheit leidet“.
Memento mori
Die Menschen in Luxemburg beschäftigen sich oft mit dem Tod. Allerdings öfters mit dem Tod von Angehörigen als mit dem eigenen. Auch das ergab die Ilres-Umfrage. Frauen öfters als Männer. Das Alter spielt dabei keine Rolle. Gesprochen wird allerdings nicht oft darüber, und wenn, dann im Kreis der Familie oder im Freundeskreis. Solche Gespräche führen die Menschen laut der Umfrage am liebsten mit ihrem Partner, mit Freunden oder mit ihrer Mutter. Wenige Menschen suchen ein Gespräch über den Tod mit ihrem Arzt und noch weniger mit einem Geistlichen. Ältere Menschen wenden sich, wenn sie über den Tod sprechen wollen, an ihre Kinder.