Ministerrat

Corona-Maßnahmen werden bis Ende des Jahres verlängert

Die Maske wird gesetzlich genauer definiert und es wird festgelegt, wer aus medizinischen Gründen auf sie verzichten darf

Die Maske wird gesetzlich genauer definiert und es wird festgelegt, wer aus medizinischen Gründen auf sie verzichten darf Foto: Tageblatt-Archiv

Die Regierung, die gestern unter der Präsidentschaft von Premier Bettel zusammenkam, beschäftigte sich laut Pressemitteilung des SIP mit der aktuellen Situation in Bezug auf die Corona-Pandemie im Land und schlägt zwei Abänderungen zur Medikamentengesetzgebung vor. Mit dem Gesetzesprojekt 7645 wird das Corona-Gesetz vom 17. Juli dieses Jahres leicht abgeändert. So wird genauer definiert, was als Schutzmaske gilt und für welche Personen die Maskenpflicht aus medizinischen Gründen nicht gilt.

Des Weiteren soll die Kontaktnachverfolgung bei Menschen, die über den Luftweg nach Luxemburg kommen, also auf Findel landen, mit einem Lokalisierungsformular, das die Passagiere ausfüllen, erleichtert werden. Die Daten sollen automatisch an die Gesundheitsdirektion übermittelt werden. 

Das oben erwähnte Gesetz zu den Corona-Maßnahmen soll, so ein weiterer Beschluss der Regierung, bis Ende des Jahres verlängert werden.     r.s.

0 Kommentare
Das könnte Sie auch interessieren

Talentlux

Ein Drittel der Arbeitsmigranten verlässt Luxemburg wieder im Jahr nach seiner Ankunft