Ministerrat
Corona-Maßnahmen werden bis Ende des Jahres verlängert
Die Maske wird gesetzlich genauer definiert und es wird festgelegt, wer aus medizinischen Gründen auf sie verzichten darf Foto: Tageblatt-Archiv
Die Regierung, die gestern unter der Präsidentschaft von Premier Bettel zusammenkam, beschäftigte sich laut Pressemitteilung des SIP mit der aktuellen Situation in Bezug auf die Corona-Pandemie im Land und schlägt zwei Abänderungen zur Medikamentengesetzgebung vor. Mit dem Gesetzesprojekt 7645 wird das Corona-Gesetz vom 17. Juli dieses Jahres leicht abgeändert. So wird genauer definiert, was als Schutzmaske gilt und für welche Personen die Maskenpflicht aus medizinischen Gründen nicht gilt.