Corona-bedingt ruhten die Baustellen bereits einen Monat und die Föderation der Bauunternehmer hätte es vorgezogen, den gemeinschaftlichen Urlaub ausfallen zu lassen. Ihr Präsident Roland Kuhn verwies auf die in diesem Jahr durch das Virus fehlenden 23 Arbeitstage und auf die vielen offenen Fragen, die sich zum Neustart am 23. August für die Branche stellen würden. Die Föderation gibt zu bedenken, dass eine Reihe von speziellen Abkommen, etwa bezüglich der Mehrwertsteuer, der sozialen Absicherung und Regelungen mit Banken, auslaufen und die Betriebe vor der Abrechnung des großzügig überwiesenen staatlichen Geldes für das „Chômage partiel“ stehen, von dem ein Teil nun zurückgezahlt werden müsse.
Die Arbeitgeber hätten es vorgezogen, die Beschäftigten für den ausgefallenen Urlaub zu bezahlen, ihnen eine Woche zusätzlichen Urlaub zur freien Wahl und verlängerte Wochenenden zuzugestehen. Der Arbeitsminister hatte sich bei der Entscheidung herausgehalten und es den Sozialpartnern überlassen, eine eventuelle Einigung zu finden.
Obwohl der in der Branche federführende OGBL nicht prinzipiell dagegen war, die Baustellen in diesem Jahr weiterzuführen, konnte bei den entsprechenden Verhandlungen mit der Föderation keine Einigung erzielt werden.
Sozialpartner konnten sich nicht einigen
Die Forderung der Gewerkschaften, den Bauarbeitern drei Wochen individuellen Urlaub zuzugestehen und dafür während der Periode zwischen dem 15. Juli und dem 15. September die Baustellen offen zu lassen, lehnten die Arbeitgeber ab. Das Resultat war, dass der Kollektivurlaub wie gehabt anläuft – nur mit einmonatiger Verspätung. Er gilt für die Beschäftigten des Hoch- und Tiefbaus, aber auch für die Sanitärinstallateure, die erst am Montag freihaben werden.
Viele weitere Handwerksgruppen, wie etwa jene der Maler, der Gipser und der Fliesenleger, schließen sich traditionell dem Urlaub im Bausektor an und potenzieren damit die vorübergehende Ruhe im Land weiter. Für 119 Baustellen wurden ministerielle Sondergenehmigungen erteilt. Es handelt sich hierbei um wichtige Straßenarbeiten oder etwa Arbeiten an Schulen.
Der tariflich festgelegte Kollektivurlaub im Bausektor wurde Ende der 1960er Jahre eingeführt. Obwohl er in eine eigentlich für die Bauarbeiten witterungsbedingt günstige Periode im Jahr fällt, kommt er sowohl den Arbeitern zugute, die in ihr Heimatland fahren können, als auch den Betrieben, die mit einem ansonsten kompletten Team ihre Arbeitsorganisation einfacher stemmen können.
@Linda Am Gepäck hunn s‘et net. ?
Dann hoffen mir mol datt se net matt Corona am Gepäck zerekkommen. Schéin Vakanz awer trotzdem.
Zu honnerten fueren se elo fort, keen wees, wouhin a wei lang, a wann se zreckkommen, leisst keen sech testen. Mëtt August kennt dWell dann emsoumeigrouss erem zreck.