WirtschaftshilfeChamber verabschiedet Gesetze für Luxemburgs Neustart

Wirtschaftshilfe / Chamber verabschiedet Gesetze für Luxemburgs Neustart
Das Luxemburger Parlament verabschiedet die Gesetze wegen der Corona-Krise derzeit im „Cercle Cité“ Foto: Editpress-Archiv/Julien Garroy

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Die Chamber hat mehrere Gesetze verabschiedet, die Wirtschaft und Handel helfen sollen. Darunter auch eine Stützmaßnahme, die staatliche Kredite in Höhe von 200 Millionen Euro vorsieht. 

Der Corona-Krise zu verdanken waren mehrere Gesetze, die Wirtschaft und Handel wieder auf die Beine helfen sollen. So soll der neu geschaffene „Fonds de relance et de solidarité“, eine der 23 Maßnahmen des Programms „Neistart Lëtzebuerg“, Unternehmen u.a. aus dem Horeca-Bereich, der Film- und Konzertindustrie, der Reisebranche und anderen Freizeitbranchen unterstützen. Es handele sich dabei um Bereiche, die während des Lockdowns nicht arbeiten durften, so Berichterstatterin Simone Beissel (DP). Auch Schausteller, Tanzschulen, Freizeitparks, Fitnessstudios kommen in den Genuss dieser Stützmaßnahmen. Ihnen stehen für den Zeitraum Juni-November monatlich 1.250 Euro pro Beschäftigten zu, 250 Euro, falls sich der Angestellte in Kurzarbeit befindet. Die Regelung gilt ebenfalls für Selbstständige.

Die monatliche Hilfe darf nicht mehr als 85 Prozent der Umsatzeinbuße ausmachen. Mikrounternehmen haben Anrecht auf bis zu 10.000 Euro, kleine und mittlere Unternehmen bis 50.000 Euro und Großunternehmen bis 100.000 Euro pro Monat. Zweite Bedingung: Die Unternehmen dürfen nicht mehr als 25 Prozent der Belegschaft entlassen. Was auf Unverständnis bei Marc Baum („déi Lénk“) und Sven Clement (Piraten) stieß, wo doch Ziel des Gesetzes sei, Arbeitsplätze zu erhalten, wie zuvor von Tess Burton (LSAP) und Chantal Gary („déi gréng“) hervorgehoben worden war. Er hoffe, dass kein Unternehmen an die 25-Prozent-Grenze komme, so Lex Delles (DP), Mittelstands- und Tourismusminister.

Diese Stützmaßnahme sieht staatliche Kredite in Höhe von 200 Millionen Euro vor. Das Gesetz wurde einstimmig bei Enthaltung von „déi Lénk“ angenommen.

50 Millionen für den Einzelhandel

Bescheidener fällt mit 50 Millionen Euro die Maßnahme zugunsten des Einzelhandels aus. In den Genuss der Hilfe kommen u.a. Bäcker, Metzger, Kleidergeschäfte, Blumenläden, Elektriker oder auch Hundefriseure. Die Stütze ist auf die Monate Juli-September begrenzt. Pro Beschäftigten werden degressiv 1.000 Euro, 750 Euro und 500 Euro ausbezahlt, so Berichterstatter Guy Arendt (DP). Anders als das zuvor gestimmte Gesetz dürfen die Antragsteller niemanden entlassen. Auch darf sich kein Beschäftigter in Kurzarbeit befinden. Die Stütze ist auf maximal 50.000 Euro pro Unternehmen im Monat begrenzt. Das Gesetz wurde einstimmig angenommen.

Ein drittes am Mittwoch angenommenes Anti-Krisen-Gesetz soll Neuinvestitionen in den Unternehmen fördern, die Umsatzeinbußen von 15 Prozent in den Monaten April-Juni zu verzeichnen haben. Ziel sei es, auch im Privatsektor die Investitionshöhe zu erhalten, so Berichterstatter Claude Haagen (LSAP). Staatliche Gelder gibt es u.a. für Diversifikationsprojekte (30 Prozent der Kosten), wobei 20 Prozent draufgezahlt werden, falls es in Richtung Kreislaufwirtschaft geht. Innovative Produktionsmethoden und Investitionen in Energieeffizienz werden mit bis zu 50 Prozent der Kosten bezuschusst.

30 Millionen Euro sind für diese Maßnahmen vorgesehen. Das Gesetz wurde einstimmig gutgeheißen.