LuxemburgBerufungsprozess gegen Daniel Frères: Piratenpolitiker wurde nicht freigesprochen

Luxemburg / Berufungsprozess gegen Daniel Frères: Piratenpolitiker wurde nicht freigesprochen
Daniel Frères: „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.“ In zweiter Instanz ist er nun wegen Vertrauensbruch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das ist nicht nichts. Piratenoberen wollen jetzt mal das Urteil lesen. Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

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Im Berufungsprozess bekommt Daniel Frères ein deutlich milderes Urteil als in erster Instanz. Die Richter sprechen nur noch eine Geld-, aber keine Haftstrafe mehr gegen den Tierschützer. Ein Freispruch ist das jedoch nicht. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, bei einer Tierschutzaktion die Grenzen der Legalität überschritten zu haben.

Das Urteil aus erster Instanz sei absurd, so Me Gaston Vogel im Berufungsprozess vor einem Monat im April. Für seinen Mandanten, der einzig und alleine nur im Interesse des Tierschutzes gehandelt habe, forderte er deshalb den Freispruch – auf ganzer Linie.

Nun, dazu ist es nicht gekommen. Jedenfalls nicht ganz. Trotzdem ist das jetzige Urteil gegen Daniel Frères aus Remich deutlich milder als jenes von Herbst 2021. Weil er sich einen Hund widerrechtlich angeeignet und gegen den Willen der Besitzerin habe operieren lassen, ist der Präsident der Tierschutzorganisation „Give us a voice“ damals zu sechs Monaten Gefängnis (auf Bewährung) und zu 2.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Die Forderung nach einer Haftstrafe wurde jetzt fallen gelassen. Diese schien eh etwas übertrieben. Fallen gelassen wurden jetzt auch die Anklagepunkte der Behinderung der Justiz sowie der Beleidigung eines Polizeibeamten. Nicht fallen gelassen aber wurde der Vorwurf des „abus de confiance“. Vertrauensmissbrauch! In anderen Worten: Bruch des Vertrauens, das die Hundebesitzerin dem Tierschützer entgegenbrachte, indem sie ihm ihren Hund anvertraute. Ein schlimmer Vorwurf, besonders für jemanden, der sich im Tierschutz engagiert und auf das Vertrauen der Leute angewiesen ist.

Nein, das sei alles nicht so gewesen, so Daniel Frères am Dienstagnachmittag in einem kurzen Telefongespräch. Warum die Hundebesitzerin ihm irgendwann im Verlaufe der Affäre diese Vorwürfe gemacht habe, verstehe er bis heute nicht. Er, Daniel Frères, habe sich nichts zuschulden kommen lassen und einzig und alleine das Wohl eines jungen verletzten Hundes im Sinn gehabt. Er habe niemandem schaden wollen. Dem betreffenden Hund gehe es heute übrigens gut, so die Antwort auf unsere Nachfrage.

Comeback in der Partei

Es gibt aber noch eine Frage, die interessieren dürfte. Was macht Daniel Frères nämlich jetzt mit jenen Mandaten in der Piratenpartei, die er nach dem Urteil in erster Instanz hat ruhen lassen? Im Präsidium der Partei oder im Ostbezirk, deren Spitzenkandidat er bei den letzten Parlamentswahlen war. 

„Wenn ich gefragt werde, diese Mandate wieder zu übernehmen, dann werde ich das gerne wieder tun und meiner Partei dienen“, so Frères am Dienstagnachmittag. Diesbezüglich sagte Sven Clement, Abgeordneter und Ehrenvorsitzender der Piratenpartei: „Ich kann und will dazu nichts sagen, bevor ich nicht das Urteil gelesen habe.“ Das ist eine für Politiker typische Antwort, in diesem Fall und zum jetzigen Zeitpunkt erscheint sie aber korrekt.

Der in der Affäre mitangeklagte Tierarzt ist übrigens auch in zweiter Instanz freigesprochen worden.

HTK
11. Mai 2022 - 9.48

Und den Hund hat niemand gefragt??? Also ihr Leute.Wenn der Pirat in der Gegend ist,Hunde an die Leine nehmen. Tip für Frères. Eine Tierschutzaktion gegen die Tierausstellung auf Kirchberg wo "Hundeliebhaber" auch an der Grenze zur "Tierquälerei" an Tieren herumbasteln. Oder bei Mastbetrieben antreten in denen Schweine sich die Schwänze abbeißen weil sie keinen Freiraum haben usw. Es gibt genug zu tun ohne Tiere zu entführen.