Luxemburg

Berufungsprozess gegen Daniel Frères: Piratenpolitiker wurde nicht freigesprochen

Im Berufungsprozess bekommt Daniel Frères ein deutlich milderes Urteil als in erster Instanz. Die Richter sprechen nur noch eine Geld-, aber keine Haftstrafe mehr gegen den Tierschützer. Ein Freispruch ist das jedoch nicht. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, bei einer Tierschutzaktion die Grenzen der Legalität überschritten zu haben.

Daniel Frères: „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.“ In zweiter Instanz ist er nun wegen Vertrauensbruch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das ist nicht nichts. Piratenoberen wollen jetzt mal das Urteil lesen.

Daniel Frères: „Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen.“ In zweiter Instanz ist er nun wegen Vertrauensbruch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das ist nicht nichts. Piratenoberen wollen jetzt mal das Urteil lesen. Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Das Urteil aus erster Instanz sei absurd, so Me Gaston Vogel im Berufungsprozess vor einem Monat im April. Für seinen Mandanten, der einzig und alleine nur im Interesse des Tierschutzes gehandelt habe, forderte er deshalb den Freispruch – auf ganzer Linie.

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