Flughafen-Streiks

Auf dem Boden bleiben: Diese Rechte haben Sie, wenn Ihr Flug annulliert wird

Durch die Tarif-Streiks von Ver.di in Deutschland fallen in Luxemburg zahlreiche Flüge aus. Aber welche Rechte haben Sie, wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug storniert? Wer entschädigt Sie? Das Tageblatt informiert.

Wegen der Streiks an deutschen Flughäfen mussten zahlreiche Maschinen in Luxemburg heute am Boden bleiben

Wegen der Streiks an deutschen Flughäfen mussten zahlreiche Maschinen in Luxemburg heute am Boden bleiben Foto: Editpress/Julien Garroy

Flugreisende haben Rechte – zum Beispiel bei Verspätung oder Annullierung ihres Fluges. Die Einforderung einer Entschädigung ist aber oft kompliziert und umständlich. Außerdem gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem, aus welchem Grund Ihr Flug entfällt. Wenn die Airline Ihren Flug annulliert, weil das Bordpersonal streikt, dann müssen Sie für den Flugausfall entschädigt werden. Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist diese Entschädigung nach Entfernung gestaffelt. Sie beträgt:

Bei den aktuellen Streiks in Deutschland, die auch in Luxemburg für zahlreiche Flugausfälle sorgen, streiken allerdings nicht die Beschäftigten der Airlines, sondern das Bodenpersonal der deutschen Flughäfen. In diesem Fall ist die Airline nicht für Ihren Flugausfall verantwortlich. Trotzdem haben Sie als Fluggast laut EU-Verordnung das Recht auf:

Airlines verstecken die Formulare zur Anforderung einer Erstattung häufig hinter unscheinbaren Links auf ihren Websites und lassen sie auch bei herkömmlichen Suchmaschinen nicht anzeigen, um die Zahl an Anfragen zu reduzieren. Die Prozeduren sind teilweise so verschachtelt, dass Erstattungsforderungen von Fluggästen bereits zu einem Geschäftszweig von windigen Start-ups geworden ist. Diese kassieren natürlich eine Erfolgsprovision, wenn sie Ihre Ansprüche durchsetzen. Falls Sie sich dafür entscheiden, Ihre Entschädigung einzufordern, können Sie sich auch an die „Union luxembourgeoise des consommateurs“ (ULC), das Europäische Verbraucherzentrum (ECC) oder die „Direction de la protection des consommateurs“ (DPC) wenden, um Hilfe zu erhalten.

Der Streik-Aufruf von ver.di richtet sich an die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Bodenverkehrsdienste. In einem parallel laufenden Tarifkonflikt ruft die Gewerkschaft auch das Luftsicherheitspersonal zum Warnstreik auf. Man mag den Satz kaum glauben, aber: Wenn Sie im Laufe der Woche nach Deutschland müssen, nehmen Sie lieber die Bahn. 

Mehr zu diesem Thema erfahrt ihr hier:

– Annullierung/ Verdi-Streik in Deutschland: Mehrere Luxair-Flüge betroffen

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