Flughafen-Streiks

Auf dem Boden bleiben: Diese Rechte haben Sie, wenn Ihr Flug annulliert wird

Durch die Tarif-Streiks von Ver.di in Deutschland fallen in Luxemburg zahlreiche Flüge aus. Aber welche Rechte haben Sie, wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug storniert? Wer entschädigt Sie? Das Tageblatt informiert.

Wegen der Streiks an deutschen Flughäfen mussten zahlreiche Maschinen in Luxemburg heute am Boden bleiben

Wegen der Streiks an deutschen Flughäfen mussten zahlreiche Maschinen in Luxemburg heute am Boden bleiben Foto: Editpress/Julien Garroy

Flugreisende haben Rechte – zum Beispiel bei Verspätung oder Annullierung ihres Fluges. Die Einforderung einer Entschädigung ist aber oft kompliziert und umständlich. Außerdem gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem, aus welchem Grund Ihr Flug entfällt. Wenn die Airline Ihren Flug annulliert, weil das Bordpersonal streikt, dann müssen Sie für den Flugausfall entschädigt werden. Laut EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist diese Entschädigung nach Entfernung gestaffelt. Sie beträgt:

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