„Pecherten“25 Euro Strafe für kleinere Ordnungswidrigkeiten: Gesetz auf der Zielgeraden

„Pecherten“ / 25 Euro Strafe für kleinere Ordnungswidrigkeiten: Gesetz auf der Zielgeraden
216 „Agents municipaux“ gibt es momentan in insgesamt 40 Gemeinden, davon allein 89 in Luxemburg-Stadt Foto: Editpress/Julien Garroy

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Noch in diesem Jahr soll das Gesetz zur Kompetenz-Erweiterung der „Agents municipaux“, im Volksmund „Pecherten“ genannt, vom Parlament verabschiedet werden. Ziel ist es dabei, Polizei und Justiz zu entlasten und trotzdem das Sicherheitsgefühl der Bürger zu steigern. Gleichzeitig wird der Beruf des Gemeindeagenten aufgewertet.  

Anfang April stellte Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) die Kompetenzerweiterung der „Agents municipaux“ vor. Sie sprach dabei vom einer Win-win-Situation. Die Gemeinden erhielten eine bessere Handhabe bei Verstößen gegen die Regeln des gemeinschaftlichen Zusammenlebens, der Beruf des „Agent municipal“ würde aufgewertet, die Polizei könne sich auf andere Aufgaben konzentrieren, die Justiz würde entlastet und unsoziales Verhalten werde zurückgedrängt, so Bofferding damals. Zudem werde die Präsenz der Ordnungshüter im öffentlichen Raum verstärkt.

Insgesamt 17 Vergehen hat das Innenministerium in einem Katalog (siehe Kasten) festgehalten. Das geht von der illegalen Abfallentsorgung über das Liegenlassen von Hundekot bis hin zu Vandalismus und Ruhestörung. Der Strafenkatalog sieht dabei vor, dass alle Vergehen zunächst einmal 25 Euro kosten. Erst wenn der Strafzettel innerhalb von 15 Tagen noch nicht beglichen ist, kann es mit maximal 250 Euro zuzüglich 20 Euro Bearbeitungsgebühr richtig teuer werden. Für die Gemeinden ist die Liste fakultativ. Sie definieren selbst, welche Vergehen sanktioniert werden und welche nicht. 

Inzwischen ist das Gesetz mit der Nummer 7126 ein gutes Stück weitergekommen. Der Staatsrat hat in dem Zusammenhang drei „Oppositions formelles“ angemeldet, die allerdings keine grundlegenden Punkte beinhalten. So sollen nach der parlamentarischen „Rentrée“ im Herbst schnellstmöglich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Der erste Gesetzesentwurf zur Kompetenzerweiterung der „Pecherten“ war 2008 auf Betreiben des damaligen Innenministers Jean-Marie Halsdorf (CSV) kläglich an der hohen Körperschaft gescheitert.

Dass es nun endlich vorangeht, begrüßt nicht nur Steve Hatto, Präsident der ASAM („Association des agents municipaux“), die von Anfang an in der Entstehung des neuen Gesetzes impliziert war: „Wir sind mit der Gesetzesvorlage in der jetzigen Form zufrieden, wohl wissend, dass noch viele Fragen zu klären sind“. Das Projekt habe sich weiterentwickelt. Was auch notwendig war, denn seit Jahren schon mühen sich Politiker an einem neuen Gesetz ab. Dan Kersch (LSAP) hatte das Gesetz wieder an den Start gebracht, den Staffelstab an seine Nachfolgerin Taina Bofferding übergeben, die nun in die Zielgerade einbiegt.

Neue Aufgaben

Die „Pecherten“ sollen demnach neue Aufgaben erhalten. Sie können in Zukunft die 17 in der Liste aufgeführten Verstöße gegen das Gemeindereglement mit einer Verwaltungsstrafe von 25 Euro sanktionieren. Gleichzeitig wird von ihnen verlangt, präventiv und aufklärend zu wirken. Diejenigen „Agents municipaux“, die ein Promotionsexamen ablegen, können zudem Strafzettel z.B. bei Vandalismus, in denen der Gemeinde ein Schaden zugefügt wurde, ausstellen. Sie haben Polizeibefugnisse ähnlich der jetzigen Bannhüter, die in Zukunft ebenfalls unter die Gemeindeagenten fallen.

216 „Agents municipaux“ gibt es momentan in insgesamt 40 Gemeinden (darunter 84 Bannhüter). Die meisten in der Hauptstadt (89) und in Esch (35). Gut möglich, dass es in Zukunft mehr sein werden, denn die Kompetenzerweiterung bringt automatisch mehr Arbeit mit sich. Und auch eine verstärkte Konfrontation mit dem Bürger. Beim Verteilen einer Verwaltungsstrafe kommt es für den Beamten im Gegensatz zum Protokoll wegen Falschparkens immer zum direkten Kontakt mit dem Bürger. Und die Ertappten reagieren mitunter recht dünnhäutig und aggressiv. Steve Hatto glaubt nicht, dass das seinen Berufsstand in Schwierigkeiten bringt. „Es ist ja nicht so, dass wir keine Erfahrung in Konfliktsituationen hätten“, sagt er, „man muss lernen, wie man auf aggressive Menschen reagiert. Deshalb ist die Aus- und Weiterbildung wichtig.“ Die funktioniere schon jetzt ganz gut, so Hatto. Wie die Polizei sollen auch die „Pecherten“ zu zweit unterwegs sein, was zusätzliche Sicherheit bringt. 

Auch sind die Agenten auf die Kooperation des Bürgers angewiesen. Weigert sich jemand, seinen Personalausweis vorzuzeigen, dann können sie ihn nicht dazu zwingen. „Ich bin jetzt seit 14 Jahren ‚Agent municipal‘ bzw. Bannhüter und habe noch nie Probleme mit jemanden gehabt, der sich nicht ausweisen wollte. Wir sind schließlich Gemeindebeamte und kennen unsere Pappenheimer in den meisten Fällen“, sagt Steve Hatto. Auch in Städten wie Luxemburg oder Esch sei das meistens der Fall. 

Bearbeitung bei Gemeinden?

Intensiv mit dem Gesetzesprojekt hat sich in letzter Zeit auch das „Syndicat des villes et communes luxembourgeoises“ (Syvicol) beschäftigt. Das Projekt gehe in die richtige Richtung, so das Gemeindesyndikat. Allerdings stecke wie so oft der Teufel im Detail. Zum Beispiel in Sachen Littering. Hier sah das Abfallgesetz bis jetzt Strafen von 145 bis 250 Euro vor. Zurzeit wird auch an einer großherzoglichen Verordnung gearbeitet, die Geldstrafen bis zu 1.000 Euro vorsieht. Ein „Agent municipal“ kann in Zukunft auch absichtliche Verschmutzungen feststellen, diese aber nur dann zu Protokoll bringen, wenn die Polizeiverordnung es vorsieht. Die Geldstrafe kann in dem Fall von 25 bis 250 Euro reichen. Die „Pecherten“ sollten auch in der Hinsicht eine Kompentenzerweiterung bekommen, sodass sie in Zukunft auf Basis des Abfallsgesetzes diese Vergehen ahnden können. „Was im Naturschutzgesetz und im Abfallgesetz steht, soll übernommen werden“, sagt Johanne Fallecker, Juristin beim Syvicol, „nicht alles, aber das Wichtigste“.

Geht es nach dem Syvicol, so sollten jene Delikte aus der Liste der 17 Vergehen herausgenommen werden, die nicht bestraft werden können, wenn der Täter nicht auf frischer Tat ertappt wurde. Genau wie diejenigen, deren Schwere eine strafrechtliche Prozedur verlangen, um Ermittlungen, die zur Identifizierung des Täters führen, zu ermöglichen. Prinzipiell soll die Liste der Vergehen nicht in Stein gemeißelt sein. Spätestens nach drei Jahren wünscht sich das Gemeindesyndikat eine Evaluierung mit Statistiken. Anschließend könne die Liste angepasst werden. 

Womit das Syvicol schlecht leben kann, ist, dass sich die Gemeinden selbst um die Bearbeitung der Verwaltungsstrafen kümmern müssen. Das sei ein zu großer administrativer Aufwand für wenig Geld. Also fände man es logischer, wenn der Staat die Bußgelder eintreibt. Der hat dazu die Expertise. Johanne Fallecker spricht von einer Win-win-Situation: „Schließlich wird die Reform für ein größeres Sicherheitsgefühl und somit ein besseres Wohlbefinden bei den Bürgern sorgen“, sagt sie. Da das im Interesse des Staates ist, sollte er auch seinen Part übernehmen.

Steve Hatto ist derweil froh, wenn das Gesetz endlich in Kraft tritt. „Jahrelang haben die Gemeinden an verschiedenen Plätzen verstärkte Polizeipräsenz gefordert. Doch die Polizei kann so etwas nicht dauerhaft nachkommen. Also wurden aus kleinen Problemen große Probleme.“ Er nennt das Beispiel der illegalen Müllentsorgung: Sobald ein Müllsack irgendwo liegt, kommen andere hinzu. „Wenn wir bei kleinen Sachen wegschauen, geschehen große Sachen“, so Hatto abschließend. Den kleinen Ordnungswidrigkeiten der Bürger, auf Französisch treffend „Incivilités“ genannt, sagt das Gesetz Nr. 7126 den Kampf an.  

Les sanctions administratives

  • le fait d’occuper la voie publique afin d’y exercer une profession, une activité industrielle,
    commerciale, artisanale ou artistique sans y être autorisé par le bourgmestre; 
  • le fait d’user de tondeuses à gazon, de scies et de tous autres appareils bruyants pendant les
    horaires à déterminer par le conseil communal;
  • le fait de lancer ou de faire éclater des matières fumigènes, fulminantes ou explosives, puantes
    ou lacrymogènes dans les rues, voies et places publiques;
  • le fait de charger et de décharger des marchandises sans autorisation du bourgmestre ou en
    dehors des horaires définis par le conseil communal;
  • le fait de faire usage, sur la voie publique et dans les lieux accessibles au public, de radios et
    autres moyens électroniques dépassant le niveau de bruit ambiant de la rue sans autorisation du
    bourgmestre;
  • le fait de dérégler le fonctionnement de l’éclairage public et des projecteurs d’illumination;
  • le fait d’allumer un feu sur la voie publique sans autorisation du bourgmestre;
  • le fait de manipuler les conduites, canalisations, câbles et installations publiques;
  • le fait d’endommager les plantations ornementales installées par les communes sur la voie
    publique et dans les lieux accessibles au public;
  • le fait pour le détenteur d’un chien de ne pas enlever sur la voie publique les excréments provenant de son chien;
  • le fait d’introduire les chiens sur les places de jeux, écoles ou autres lieux publics non autorisés
    aux chiens par le conseil communal; 
  • le fait d’exécuter des travaux sur toute sorte de chantiers en dehors des horaires fixés par le
    conseil communal;
  • le fait pour les établissements du secteur Horesca d’installer des terrasses de café ou de
    restaurant au-delà du périmètre défini par le conseil communal; 
  • le fait d’occuper des aires de jeux publiques en dehors des heures d’ouverture définies par le
    conseil communal;
  • le fait de déposer sur la voie publique les poubelles ou sacs destinés à la collecte publique avant
    l’heure fixée par le conseil communal;
  • le fait pour les entreprises de construction et de transport d’encombrer la voie publique aux
    abords de chantiers et des lieux de chargement et de déchargement;
  • le fait de descendre sur la glace des canaux, bassins, étangs et cours d’eau, sauf autorisation du
    bourgmestre.
d'Huddi
12. August 2021 - 12.20

Endlich! Ist Zeit dass Mitbürger Mal im öffentlichen Raum bessere Manieren lernen. Vielleicht hilft das hier. Hoffentlich gibt es auch ein Bussgeld dafür, Musik ohne Kopfhörer mit der Umgebund zu "teilen".

Trierweiler
11. August 2021 - 23.25

Et kann een op der falscher Säit vun der Strooss parken, och nach mat 2 Rieder um Trottoir an déi Pecherten däerfen engem kee pechen.

jean-pierre goelff
10. August 2021 - 18.04

Lucilinburhuc,wir haben hier,in der sogenannten ,,grande nation,, keine sehr guten Erfahrungen mit diesen komischen Gesellen gemacht,aber warum machen die Marienländler alles nach?!!!

Marc
10. August 2021 - 13.08

Effektiv den éierlechen get embêtéiert. D'canaille get entschëllegt.

Gaston lde la Gaffe
10. August 2021 - 12.58

Eng geféerlech onveräntwerbar Dezisioun ! Een deen sein ganzt Liewen verständlëcherweis absolut neicht ze soen haat,an deen elo eng mini Importenz kritt verléiert schnell d‘Pedallen, oder ?

Ras le bol-Et geet mir ferm op den Geescht
10. August 2021 - 10.32

An enger Gesellschaft, wou d’Toleranz, d’Solidaritéit ,d’ Gerechtegkeet , den modernen Geescht gepriedegt get, stellen ech fest den einfachen Bierger emmer méi mat Verbueter, Virschreften , Iwwerwachung beluecht get . An den sechzeger Joeren haten déi éierlech Bierger méi Fraiheeten wéi haut.Et ass naischt méi wéi fréier, den Éierlechen get kontrolléiert, gepetzt,den Onéierlechen entschellegt, gewäerden geloss.

Lucilinburhuc
10. August 2021 - 8.51

Gott behüte uns gegen die Willkür dieser Spezies!