„Pecherten“
25 Euro Strafe für kleinere Ordnungswidrigkeiten: Gesetz auf der Zielgeraden
Noch in diesem Jahr soll das Gesetz zur Kompetenz-Erweiterung der „Agents municipaux“, im Volksmund „Pecherten“ genannt, vom Parlament verabschiedet werden. Ziel ist es dabei, Polizei und Justiz zu entlasten und trotzdem das Sicherheitsgefühl der Bürger zu steigern. Gleichzeitig wird der Beruf des Gemeindeagenten aufgewertet.
216 „Agents municipaux“ gibt es momentan in insgesamt 40 Gemeinden, davon allein 89 in Luxemburg-Stadt Foto: Editpress/Julien Garroy
Anfang April stellte Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) die Kompetenzerweiterung der „Agents municipaux“ vor. Sie sprach dabei vom einer Win-win-Situation. Die Gemeinden erhielten eine bessere Handhabe bei Verstößen gegen die Regeln des gemeinschaftlichen Zusammenlebens, der Beruf des „Agent municipal“ würde aufgewertet, die Polizei könne sich auf andere Aufgaben konzentrieren, die Justiz würde entlastet und unsoziales Verhalten werde zurückgedrängt, so Bofferding damals. Zudem werde die Präsenz der Ordnungshüter im öffentlichen Raum verstärkt.
Insgesamt 17 Vergehen hat das Innenministerium in einem Katalog (siehe Kasten) festgehalten. Das geht von der illegalen Abfallentsorgung über das Liegenlassen von Hundekot bis hin zu Vandalismus und Ruhestörung. Der Strafenkatalog sieht dabei vor, dass alle Vergehen zunächst einmal 25 Euro kosten. Erst wenn der Strafzettel innerhalb von 15 Tagen noch nicht beglichen ist, kann es mit maximal 250 Euro zuzüglich 20 Euro Bearbeitungsgebühr richtig teuer werden. Für die Gemeinden ist die Liste fakultativ. Sie definieren selbst, welche Vergehen sanktioniert werden und welche nicht.
Inzwischen ist das Gesetz mit der Nummer 7126 ein gutes Stück weitergekommen. Der Staatsrat hat in dem Zusammenhang drei „Oppositions formelles“ angemeldet, die allerdings keine grundlegenden Punkte beinhalten. So sollen nach der parlamentarischen „Rentrée“ im Herbst schnellstmöglich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Der erste Gesetzesentwurf zur Kompetenzerweiterung der „Pecherten“ war 2008 auf Betreiben des damaligen Innenministers Jean-Marie Halsdorf (CSV) kläglich an der hohen Körperschaft gescheitert.
Dass es nun endlich vorangeht, begrüßt nicht nur Steve Hatto, Präsident der ASAM („Association des agents municipaux“), die von Anfang an in der Entstehung des neuen Gesetzes impliziert war: „Wir sind mit der Gesetzesvorlage in der jetzigen Form zufrieden, wohl wissend, dass noch viele Fragen zu klären sind“. Das Projekt habe sich weiterentwickelt. Was auch notwendig war, denn seit Jahren schon mühen sich Politiker an einem neuen Gesetz ab. Dan Kersch (LSAP) hatte das Gesetz wieder an den Start gebracht, den Staffelstab an seine Nachfolgerin Taina Bofferding übergeben, die nun in die Zielgerade einbiegt.
Neue Aufgaben
Die „Pecherten“ sollen demnach neue Aufgaben erhalten. Sie können in Zukunft die 17 in der Liste aufgeführten Verstöße gegen das Gemeindereglement mit einer Verwaltungsstrafe von 25 Euro sanktionieren. Gleichzeitig wird von ihnen verlangt, präventiv und aufklärend zu wirken. Diejenigen „Agents municipaux“, die ein Promotionsexamen ablegen, können zudem Strafzettel z.B. bei Vandalismus, in denen der Gemeinde ein Schaden zugefügt wurde, ausstellen. Sie haben Polizeibefugnisse ähnlich der jetzigen Bannhüter, die in Zukunft ebenfalls unter die Gemeindeagenten fallen.
216 „Agents municipaux“ gibt es momentan in insgesamt 40 Gemeinden (darunter 84 Bannhüter). Die meisten in der Hauptstadt (89) und in Esch (35). Gut möglich, dass es in Zukunft mehr sein werden, denn die Kompetenzerweiterung bringt automatisch mehr Arbeit mit sich. Und auch eine verstärkte Konfrontation mit dem Bürger. Beim Verteilen einer Verwaltungsstrafe kommt es für den Beamten im Gegensatz zum Protokoll wegen Falschparkens immer zum direkten Kontakt mit dem Bürger. Und die Ertappten reagieren mitunter recht dünnhäutig und aggressiv. Steve Hatto glaubt nicht, dass das seinen Berufsstand in Schwierigkeiten bringt. „Es ist ja nicht so, dass wir keine Erfahrung in Konfliktsituationen hätten“, sagt er, „man muss lernen, wie man auf aggressive Menschen reagiert. Deshalb ist die Aus- und Weiterbildung wichtig.“ Die funktioniere schon jetzt ganz gut, so Hatto. Wie die Polizei sollen auch die „Pecherten“ zu zweit unterwegs sein, was zusätzliche Sicherheit bringt.
Auch sind die Agenten auf die Kooperation des Bürgers angewiesen. Weigert sich jemand, seinen Personalausweis vorzuzeigen, dann können sie ihn nicht dazu zwingen. „Ich bin jetzt seit 14 Jahren ‚Agent municipal‘ bzw. Bannhüter und habe noch nie Probleme mit jemanden gehabt, der sich nicht ausweisen wollte. Wir sind schließlich Gemeindebeamte und kennen unsere Pappenheimer in den meisten Fällen“, sagt Steve Hatto. Auch in Städten wie Luxemburg oder Esch sei das meistens der Fall.
Bearbeitung bei Gemeinden?
Intensiv mit dem Gesetzesprojekt hat sich in letzter Zeit auch das „Syndicat des villes et communes luxembourgeoises“ (Syvicol) beschäftigt. Das Projekt gehe in die richtige Richtung, so das Gemeindesyndikat. Allerdings stecke wie so oft der Teufel im Detail. Zum Beispiel in Sachen Littering. Hier sah das Abfallgesetz bis jetzt Strafen von 145 bis 250 Euro vor. Zurzeit wird auch an einer großherzoglichen Verordnung gearbeitet, die Geldstrafen bis zu 1.000 Euro vorsieht. Ein „Agent municipal“ kann in Zukunft auch absichtliche Verschmutzungen feststellen, diese aber nur dann zu Protokoll bringen, wenn die Polizeiverordnung es vorsieht. Die Geldstrafe kann in dem Fall von 25 bis 250 Euro reichen. Die „Pecherten“ sollten auch in der Hinsicht eine Kompentenzerweiterung bekommen, sodass sie in Zukunft auf Basis des Abfallsgesetzes diese Vergehen ahnden können. „Was im Naturschutzgesetz und im Abfallgesetz steht, soll übernommen werden“, sagt Johanne Fallecker, Juristin beim Syvicol, „nicht alles, aber das Wichtigste“.
Geht es nach dem Syvicol, so sollten jene Delikte aus der Liste der 17 Vergehen herausgenommen werden, die nicht bestraft werden können, wenn der Täter nicht auf frischer Tat ertappt wurde. Genau wie diejenigen, deren Schwere eine strafrechtliche Prozedur verlangen, um Ermittlungen, die zur Identifizierung des Täters führen, zu ermöglichen. Prinzipiell soll die Liste der Vergehen nicht in Stein gemeißelt sein. Spätestens nach drei Jahren wünscht sich das Gemeindesyndikat eine Evaluierung mit Statistiken. Anschließend könne die Liste angepasst werden.
Womit das Syvicol schlecht leben kann, ist, dass sich die Gemeinden selbst um die Bearbeitung der Verwaltungsstrafen kümmern müssen. Das sei ein zu großer administrativer Aufwand für wenig Geld. Also fände man es logischer, wenn der Staat die Bußgelder eintreibt. Der hat dazu die Expertise. Johanne Fallecker spricht von einer Win-win-Situation: „Schließlich wird die Reform für ein größeres Sicherheitsgefühl und somit ein besseres Wohlbefinden bei den Bürgern sorgen“, sagt sie. Da das im Interesse des Staates ist, sollte er auch seinen Part übernehmen.
Steve Hatto ist derweil froh, wenn das Gesetz endlich in Kraft tritt. „Jahrelang haben die Gemeinden an verschiedenen Plätzen verstärkte Polizeipräsenz gefordert. Doch die Polizei kann so etwas nicht dauerhaft nachkommen. Also wurden aus kleinen Problemen große Probleme.“ Er nennt das Beispiel der illegalen Müllentsorgung: Sobald ein Müllsack irgendwo liegt, kommen andere hinzu. „Wenn wir bei kleinen Sachen wegschauen, geschehen große Sachen“, so Hatto abschließend. Den kleinen Ordnungswidrigkeiten der Bürger, auf Französisch treffend „Incivilités“ genannt, sagt das Gesetz Nr. 7126 den Kampf an.
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