Sozialhilfe15 Prozent der Personen, die in Luxemburg Sozialhilfe beziehen, sind über 60 Jahre alt

Sozialhilfe / 15 Prozent der Personen, die in Luxemburg Sozialhilfe beziehen, sind über 60 Jahre alt
In Luxemburg sind 15 Prozent der Personen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind über 60 Jahre alt.  Symbolbild: ddp

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15 Prozent der Menschen, die sich an die Sozialhilfe wenden, sind über 60 Jahre alt. Damit bestätigen sich die Statistiken von Eurostat: Rund neun Prozent der in Luxemburg lebenden Rentner – das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt in Luxemburg bei 65 Jahren – waren 2017 von Altersarmut betroffen. Die betroffenen Personen können jedoch auf ein umfangreiches Netz an Sozialhilfen zählen, sagt Familienministerin Corinne Cahen (DP).

„Wir haben eine ganze Reihe an Maßnahmen für Menschen, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Wir haben auch soziale Hilfen, die exklusiv für ältere Leute gedacht sind“, erklärt Corinne Cahen in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage. Altersarmut stelle demnach keine so große Gefahr in Luxemburg dar: Nur 15 Prozent der bei der Sozialhilfe registrierten Menschen seien über 60 Jahre alt. Der Großteil der von Armut betroffenen Bevölkerung sei zwischen 30 und 50 Jahre alt. Es gebe jedoch verschiedene Arten von Sozialhilfen, um auch speziell älteren Menschen zu helfen.

„Jeder in Luxemburg lebende Rentner ist automatisch versichert. Das gilt auch für die Empfänger des ‚Revis’“,  schreibt die Familienministerin. Falls das Geld für einen Arztbesuch fehle, könne der Betroffenen den „Tiers payant social“ beanspruchen. Auch würden dann Leistungen übernommen werden, die sonst eigentlich nicht von der nationalen Krankenkasse rückerstattet werden.

Kostenbeteiligung für Aufenthalt in einem Altersheim

Für Rentner, die sich die Kosten für eine Betreuung im Altersheim nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, beim Nationalen Solidaritätsfonds einen entsprechenden Kostenbeteiligungsantrag zu stellen. „2019 haben 610 Personen eine Beteiligung angefragt. Die Anzahl an Anträgen ist über die letzten fünf Jahre hinweg konstant geblieben“, berichtet Cahen.

Die Familienministerin relativiert zudem eine von der Arbeitnehmerkammer veröffentlichte Studie, die auf eine enorme Diskrepanz zwischen den Kosten für die Betreuung in einem Altersheim auf der einen Seite und zu niedrigen Renten auf der anderen Seite hindeutete: „Die Studie ist theoretischer Natur und hat nur die Renten in Betracht gezogen, andere Einnahmen und Guthaben jedoch vernachlässigt.“ Diese müssen bei einem Kostenbeteiligungsantrag ebenfalls angegeben werden, erinnert Cahen.

Im vergangenen Sommer hatte das Luxemburger Rentensystem Kritik aus Europa einstecken müssen. Unter anderem waren die Europapolitiker der Meinung, dass Luxemburger nicht lange genug arbeiten würden. Die Arbeitnehmerkammer schloss sich der Kritik teilweise an, stellte letzten Endes jedoch fest: „Das Rentensystem in Luxemburg schützt vor Altersarmut.

titi
15. Januar 2020 - 20.01

@ Lorang. Was nicht sein darf, ist nicht!

Paula
15. Januar 2020 - 16.30

@ KM „... des Medianeinkommens hierzulande liegt, das als offizielle Armutsgrenze gilt!“ Das ist so nicht richtig, offiziell als armutsgefährdet gilt, wer weniger als 60% des Medianeinkommens zur Verfügung hat. Mich stört es allerdings, dass wir so leichtfertig mit dem Begriff „Armut“ umgehen. Wer den Euro zweimal umdrehen muss, oder auf so manches verzichten muss, um über die Runden zu kommen, ist sicherlich minderbemittelt, aber arm ist doch nochmal was ganz anderes. Die Sozialhilfen, die wir älteren (und natürlich auch jüngeren) Bedürftigen zukommen lassen, sollten wir nicht dauernd klein reden; es sollte schon anerkannt werden, dass jede Transferleistung von jemand anderem erarbeitet werden muss. So ist es für mich völlig in Ordnung, wenn meinen Steuern dazu beitragen, minderbemittelten Menschen den Aufenthalt im Altersheim zu ermöglichen.

Lorang
15. Januar 2020 - 15.17

Hübsche Statistik, auch interessant: 50% der Einwohner haben einen IQ von unter 100, wissenschaftlich belegt.

monique
15. Januar 2020 - 12.03

15 Prozent der Personen, die in Luxemburg Sozialhilfe beziehen, sind über 60 Jahre alt?! Das heisst im Klartext 85 % sind unter 60!! Wer rechnen kann, ist echt im VORTEIL! @ Polchen, esou eppes vun RECHT!

de Prolet
15. Januar 2020 - 11.32

Wenn 15% der über Sechzigjähren Sozialhilfe beziehen, schützt unser Rentnsystem nicht vor Altersarmut. Es ist eine Schande, dass Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben und sich nichts haben zuschulde kommen lassen, im Alter eine Hungerrente beziehen mit der sie ihren Lebensabend kaum bestreiten können.

KM
15. Januar 2020 - 11.01

Cahen spielt das Problem der Altersarmut gezielt herunter. Dabei muss man wissen, dass die Höhe der Sozialhilfe (REVIS) sowieso schon weit unterhalb des Medianeinkommens hierzulande liegt, das als offizielle Armutsgrenze gilt!

Polchen
15. Januar 2020 - 7.37

Reiches Luxusburg ? Es geht langsam den Bach runter, Politiker stört das kaum,es ist sowieso alles so gewollt, reich bleibt reich,arm wird ärmer. Nur weiter laabern und lügen.

Justin Goedert
14. Januar 2020 - 22.04

Ob 15% der über 60-jährigen in Armut leben (Ihre Schlagzeile), oder ob 15 Prozent der "Armen" über 60 sind (wie im Artikel behauptet) das scheint mir nun ganz und gar nicht Dasselbe zu sein. Könnten Sie das bitte nachvollziehbar darstellen, bzw Ihre Schlagzeile ändern?

GeTee
14. Januar 2020 - 21.37

Zitat : „2019 haben 610 Personen eine Beteiligung angefragt." Und wieviele wurden genehmigt ????