Straßen und Plätze

Weniger Licht: Regierung hat konkrete Ideen zum kommunalen Energiesparen

Die derzeit wohl notwendigen Energie-Einsparungen machen in Sachen Licht ein Handeln notwendig, das auf den ersten Blick vielen Erkenntnissen zuwiderläuft, die sich in den vergangenen Jahren in der Stadtplanung international etabliert haben.

Angstraum? Auf öffentlichen Straßen und Plätzen Energie zu sparen, kann in Widerspruch zu anderen Interessen stehen.

Angstraum? Auf öffentlichen Straßen und Plätzen Energie zu sparen, kann in Widerspruch zu anderen Interessen stehen. Foto: Pixabay

Regelung für Gewerbe und Handel

Die Regierung empfiehlt den Gemeinden, ihren Gewerbetreibenden und Händlern Folgendes anzuraten: „Leuchtende Schilder und Reklame, Fassaden- und Schaufensterbeleuchtungen sowie die von Geschäfts- oder Ausstellungsräumen sind zwischen 22 und 6 Uhr auszuschalten, wenn in dieser Zeit keine Aktivitäten stattfinden. Bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände können die empfohlenen Zeiten angepasst
werden.“

In jüngerer Vergangenheit galt die Maxime, mit dem schönen Schein zwar sparsam umzugehen, ohne aber dem Leben in Dunkelheit das Wort zu reden – im Gegenteil: Licht sollte energiesparend erzeugt werden, gerne über moderne LED-Technik, um dann Akzente an Landmarken und historischen Gebäuden zu setzen, Verkehrswege leicht nachvollziehbar und sicher nutzbar zu machen – ebenso wie bisher dunkle Gassen und Parks, denen oft das Attribut der „Angst-Räume“ anhaftete.

Dass man bei Nutzung aller Möglichkeiten gerne auch mal über das Ziel hinausschießt, wurde dabei auch längst eingesehen: Um der „Lichtverschmutzung“ Einhalt zu gebieten, die nicht nur Tiere und Pflanzen aus Bahnen und Rhythmen wirft, wurde jüngst darauf geachtet, dass das Licht nur dahin fällt, wo es wirklich gebraucht wird. Nicht nur eine Stadt wie Luxemburg ließ sich ausgefeilte „Licht-Masterpläne“ erstellen, um klare Handreichungen zu haben, wohin welche Lampenform oder Lichtfarbe gehört.

Jetzt werden viele dieser schönen Erkenntnisse wieder Makulatur, zumindest zeitweise – schließlich muss Energie gespart werden.

In einem Rundschreiben an Gemeindeverwaltungen und -verbände und öffentliche Einrichtungen, die unter kommunaler Aufsicht stehen, hat die Regierung jetzt umrissen, wie der bisherige, allgemeine Aufruf zum Energiesparen konkret umgesetzt werden könnte, nämlich in Sachen Straßenbeleuchtung – wobei hier gleich zu Beginn des achtseitigen Papiers vorausgeschickt wird, welche Art von Beleuchtung nicht gemeint ist: „Sicherheitsbeleuchtungen, Notbeleuchtungen und kurzzeitige Beleuchtungen, etwa bei kulturellen Veranstaltungen und Volksfesten oder wenn die Beleuchtung der Verkehrssicherheit dient“, sollen den Ideen der Regierung nicht unterworfen werden. Und dass es eben nur Vorschläge sind, wird auch klargestellt: „Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung der in diesem Rundschreiben vorgeschlagenen Maßnahmen liegt beim Kollegium der Bürgermeister und Schöffen“, heißt es.

Leitfaden seit 2018

Sowieso gelten weiterhin allerlei Normen und Leitlinien, etwa die, die im Leitfaden „Gutes Licht“ bereits 2018 festgelegt wurden. Und doch: Auch bei Beachtung all dieser Rahmenbedingungen sollte noch einiges möglich sein, um die nötigen Energieeinsparungen zu schaffen, skizzieren die Minister Bausch (Mobilität und öffentliche Arbeiten), Bofferding (Inneres) und Turmes (Energie).

Sie zeigen den Angeschriebenen auf, wie sie fernab öffentlicher Straßen relativ leicht den Schalter umlegen können: So könne man etwa „ästhetische Beleuchtungen, wie Fassadenbeleuchtungen oder die von Denkmälern, Kunstobjekten oder Brunnen, ausschalten oder die Leuchtdauer reduzieren“, finden die Minister. Das „dauerhafte Ausschalten insbesondere der rein ästhetischen Beleuchtung“ sei auch ein „deutlich sichtbares“ Signal an die Bürger – als Aufforderung, selbst aktiv an der Energiesparkampagne teilzunehmen.

Zudem könnten die Zeiten für die Außenbeleuchtung von Gebäuden, Plätzen, Parks, Gärten und anderen Bereichen, wie Parkplätzen, „entsprechend den tatsächlichen Nutzungszeiten“ reduziert werden – wobei hier wieder die Einschränkung gemacht wird, dass dem Abschalten Sicherheitsüberlegungen oder verpflichtende Normen entgegenstehen könnten.

Als Alternative böte sich also an, die Beleuchtungsstärke auf das notwendige Minimum zu reduzieren – durch Dimmer und andere Möglichkeiten, die Beleuchtung nur teilweise auszuschalten: Das könnte etwa über Zeitschaltuhren, Bewegungsmelder, Helligkeitssensoren und anderen Vorrichtungen geschehen, die die Beleuchtung aktivieren können, wenn sie tatsächlich gebraucht werde.

Vier Stunden Licht aus

Nochmals komplexer wird die Problematik, wenn öffentliche Straßen betroffen sind – inklusive von Fußgängerüberwegen: Hier sieht die Regierung generell die vier Stunden nachts von 1 bis 5 Uhr als sinnvolle Abschaltzeiten: Gemeinden, die das wünschen, werden entsprechend eingestellt, wenn staatliche und kommunale Beleuchtung über einen gemeinsamen Schaltschrank abgewickelt werden.

Wird die Beleuchtung allein kommunal bewerkstelligt, was bei rund 1.000 Schaltkästen der Fall sei, dürfen die Gemeinden die Abschaltzeiten frei wählen, wobei auch hier die vier Nachtstunden empfohlen werden.

Bei 1.200 Schaltkästen, die sowohl staatliche und kommunale Beleuchtung bündeln, kann per Antrag an die Straßenbauverwaltung („Ponts et chaussées“) eine Nachtabschaltung angefordert werden. Die Behörde prüft die Machbarkeit und gibt, im positiven Fall, dann weitere Handlungsanweisungen an die Gemeinden.

Bei Beleuchtungen, die direkt von einem Netzbetreiber geregelt werden, greift ein ähnliches Prinzip: Bei ausschließlich kommunal verantworteten Straßen wird der Netzbetreiber zur Änderung der Schaltung aufgefordert. Bei staatlich-kommunaler Überschneidung wird auch hier ein Antrag an die  Straßenbauverwaltung geschickt, die sich im Falle der Befürwortung bei Gemeinde und Netzbetreiber zurückmeldet. Dieses komplexe Hin und Her könnte bei bis zu 1.200 Schaltkästen in ganz Luxemburg notwendig werden – und jeweils auch noch den Einbau eines „Smart Meters“ in die betreffenden Schaltschränke nötig machen, um diese aus der von Creos zentral organisierten Zeitsteuerung der öffentlichen Beleuchtung in ganz Luxemburg herauszunehmen.

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