Verkehrsberuhigung

Weniger Autos und weniger schnell: So sollen Luxemburgs Dorfstraßen in Zukunft aussehen

Mehr Platz für Fußgänger, Fahrradfahrer und Anwohner – das ist das Ziel der neuen Leitlinie „Verkehrsberuhigung“ des Mobilitäts- und des Innenministeriums. Autos sollen mithilfe von baulichen Maßnahmen weniger – und weniger schnell – durch die Viertel fahren. Eines ist klar: Das Dokument wird das Bild der Ortschaften stark verändern.

Mit Straßenverengungen und Erhebungen soll der Verkehr innerorts beruhigt werden

Mit Straßenverengungen und Erhebungen soll der Verkehr innerorts beruhigt werden Grafik: Mobilitätsministerium

Schmale Bürgersteige, rasende Autos und ständiger Lärm: Als Fußgänger fühlt man sich auf vielen Luxemburger Dorfstraßen nicht wirklich wohl. Verkehrsberuhigende Maßnahmen können helfen – doch die Umsetzung muss auch stimmen. Das Großherzogtum hat nun ein Handbuch, das definiert, was wirkt und was nicht. Das knapp 200 Seiten starke Dokument „Verkehrsberuhigungen“ gibt den Gemeinden und ihren Beratungsbüros einen Leitfaden, der sie bei der Entwicklung dieser Maßnahmen unterstützen soll. Wenn die Kommunen diese umsetzen, wird sich das Erscheinungsbild der Dörfer stark verändern. 

Das Dokument ist allerdings mehr als eine Empfehlung: Das Innenministerium kann nämlich Teilbebauungspläne (PAP) einer Gemeinde aufgrund dieser Leitlinien ablehnen. „Es ist schon bindend“, sagte Mobilitätsminister Bausch („déi gréng“) während der Präsentation der Richtlinien am Mittwochmorgen. „Unser Ziel ist es auch, die Beratung noch zu verstärken“, ergänzte Innenministerin Taina Bofferding (LSAP).

Mit den beschriebenen Verkehrsberuhigungen in den Ortschaften sollen laut Dokument drei Ziele erreicht werden: „Verbesserung der Verkehrssicherheit, Förderung des Fuß- und Radverkehrs und Schaffung einladender öffentlicher Räume“. Die Maßnahmen sollen also nicht nur dafür sorgen, dass weniger Autos durch die Wohngebiete fahren, sondern auch das Gemeinschaftsleben fördern. „Dies ist für die Mobilität und den sozialen Zusammenhalt umso wichtiger, als unsere Städte und Dörfer wachsen und sich verdichten.“

Einige kommunale Verkehrsberuhigungsmaßnahmen der vergangenen Jahrzehnte haben sich laut Dokument als nicht ausreichend erwiesen. Die neuen Leitlinien würden nur die Maßnahmen beinhalten, die sich in Luxemburg und im Ausland bewährt hätten. „Das bloße Aufstellen von Verkehrsschildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung kann nicht als eine wirksame Maßnahme zur Verkehrsberuhigung angesehen werden.“ Heißt: Die Gemeinden müssen bauliche Änderungen umsetzen.

Die „zone résidentielle“ soll den Anwohnern mehr Platz im öffentlichen Raum geben

Die „zone résidentielle“ soll den Anwohnern mehr Platz im öffentlichen Raum geben Screenshot: Leitlinie „Verkehrsberuhigung“

Vorfahrt für Fußgänger

Doch wie sieht die Ortschaft der Zukunft aus? Grundsätzlich gilt: breitere Bürgersteige, engere Fahrbahnen, mehr Grün und viele Verkehrsberuhigungsmaßnahmen. Dafür sei oft eine umfassende Neugestaltung des öffentlichen Raums nötig. Der ideale Zeitpunkt für eine solche Umgestaltung sei die Sanierung des unterirdischen Netzes. „Bis zur Umsetzung eines solchen Projekts können kurzfristig punktuelle Maßnahmen ergriffen werden“, steht im Dokument.

Kaum befahrene Straßen innerhalb eines Wohnviertels sollen zu einer sogenannten „zone résidentielle“ werden, die das Zusammenleben innerhalb der Nachbarschaft fördert, und wo die Straßengestaltung nicht hauptsächlich nach dem Auto ausgerichtet ist. Heißt: Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h, keine Bürgersteige, Bänke, Bäume und Kinder können auf der Straße spielen. Ähnlich sieht es in der „zone de rencontre“ aus, die hauptsächlich den Fußgängern und Fahrradfahrern gewidmet ist, doch auch außerhalb eines Wohnviertels eingerichtet werden kann.

In der Leitlinie steht auch, dass jedes Mal, wenn sich die Maximalgeschwindigkeit verändert, dies auch durch bauliche Maßnahmen begleitet werden muss – sowohl auf gerader Strecke als auch auf Kreuzungen. „Die Einführung dieser Maßnahmen zielt darauf ab, den Fahrer physisch dazu zu zwingen, die Geschwindigkeit seines Fahrzeugs zu verringern“, steht im Dokument. Diese Maßnahmen dürfen allerdings keine gefährlichen Hindernisse für den Verkehrsteilnehmer darstellen und ihn auch nicht übermäßig behindern, wenn er die zulässige Geschwindigkeit einhält.

Weniger Autos und weniger schnell: So sollen Luxemburgs Dorfstraßen in Zukunft aussehen

Wohnviertel – auch bereits bestehende – werden in Zukunft anders aussehen

Wohnviertel – auch bereits bestehende – werden in Zukunft anders aussehen Quelle: Leitlinie „Verkehrsberuhigung“

Inseln und Kissen

Wie das konkret aussieht, wird – mit Bewertungssystem – in der Leitlinie präzisiert. Eine Verkehrsinsel am Ortseingang ist beispielsweise teuer, allerdings auch sehr wirksam. Eine Geschwindigkeitsanzeige kostet hingegen wenig, bringt allerdings auch wenig. Für Ortseingänge präsentiert das Mobilitätsministerium sieben Lösungen – vier davon sind unterschiedliche Inseln. Für das Ortsinnere werden zehn Maßnahmen vorgeschlagen: darunter Straßenverengungen, Inseln, Berliner Kissen, Erhöhungen und Blumenkästen. In der Auflistung werden auch die Vorteile und Nachteile der jeweiligen Maßnahmen aufgezählt. Die Berliner Kissen sind zwar sehr wirksam und kein Hindernis für Fahrradfahrer, verursachen allerdings auch Lärm.

Aus dem Plan geht auch hervor, dass es – je nach Situation – durchaus Sinn ergeben kann, die Geschwindigkeit innerorts auf 30 km/h zu reduzieren. Sogar auf größeren Verbindungsstraßen – die durch die Ortschaft führen – sei es möglich, von der Standardgeschwindigkeit von 50 km/h auf Abschnitten von bis zu etwa 200 Metern abzuweichen. „Dies ist typischerweise im Zentrum eines Ortes der Fall, aber auch in der Nähe einer Schule oder wenn eine Hauptfahrradroute für einen kurzen Abschnitt über eine Verbindungsstraße führt.“

Durchgehende Bürgersteige

2018 wurde in der Straßenverkehrsordnung das Konzept der überquerenden Bürgersteige eingeführt. Anstatt dass auf einer Kreuzung die Straße ohne Unterbrechung abbiegt, muss der Autofahrer noch zuerst über einen Bürgersteig fahren. Heißt: Fahrzeuge überqueren den Gehweg, nicht die Fußgänger die Fahrbahn. Dieses Konzept soll mit der neuen Leitlinie verstärkt eingesetzt werden. Die Vorteile:
– Verringerung der Umwege für den Fußgänger
– Der Gehweg hat keine Bordsteinkante für Fußgänger und kann daher von Fußgängern, die sich mithilfe von Rädern fortbewegen (Rollstühle, Kinderwagen usw.), leicht überquert werden
– Geschwindigkeitsverringerung der Fahrzeuge, da diese auf einen Höhenunterschied stoßen. „Es handelt sich also um eine besonders wirksame Gestaltung, um einen Übergang zu markieren“, steht im Dokument.

Der Fußgänger kann bei einem durchgehenden Bürgersteig ohne Unterbrechung die Straße überqueren 

Der Fußgänger kann bei einem durchgehenden Bürgersteig ohne Unterbrechung die Straße überqueren  Screenshot: Leitlinie „Verkehrsberuhigung“

Abkürzungen für Fußgänger und Fahrräder

Das Ziel dieser Leitlinie ist es nicht nur, den Autoverkehr zu verlangsamen, sondern auch zu reduzieren. „Bestimmte Verkehrsströme können nämlich durch eine Anpassung des Verkehrsmusters aus dem Weg geräumt werden, insbesondere aus lokalen Versorgungsstraßen“, steht im Dokument. Dafür sind hauptsächlich zwei Methoden vorgesehen: Modale Filter sollen den motorisierten Individualverkehr physisch daran hindern, bestimmte Stellen zu passieren. Und: Einbahnstraßen sollen die Fahrtrichtungen so umorganisieren, dass ein motorisierter Durchgangsverkehr unmöglich wird. „Das Verkehrsaufkommen wird weiter reduziert, wenn Abkürzungen für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden. Solche Abkürzungen veranlassen die Anwohner, kurze Strecken zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen, anstatt mit dem Auto zu fahren“, geht aus dem Dokument hervor.

Verkehrsberuhigte Zonen sollen in Zukunft häufiger in den Ortschaften zu finden sein

Verkehrsberuhigte Zonen sollen in Zukunft häufiger in den Ortschaften zu finden sein Grafik: Mobilitätsministerium

Der Durchgangsverkehr werde so auf Straßen geleitet, deren Aufgabe es ist, größere motorisierte Ströme zu absorbieren. Konkret heißt das, dass die Viertel wie „Taschen“ organisiert werden. Heißt: Das Viertel soll nur mit einer Verbindungsstraße verbunden sein. „Während der motorisierte Individualverkehr über die Verteiler- oder Verbindungsstraße in eine benachbarte ‚Tasche‘ fahren muss, machen Abkürzungen für Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel diese Verkehrsmittel für kurze Wege innerhalb des Ortes attraktiver“, steht in der Leitlinie. Dadurch sei es dann möglich, 20er-Zonen innerhalb der Viertel einzuführen.

Dass diese Herangehensweise vielleicht nicht immer auf Verständnis bei den Bürgern stößt, scheint den Verfassern bewusst zu sein. „Da die Änderung eines Verkehrsmusters immer kontrovers ist, empfiehlt es sich, zunächst eine Pilotphase mit provisorisch installierten Modalfiltern durchzuführen und dann die betreffende Stelle so umzugestalten, dass sie nicht mehr wie eine ‚blockierte Straße‘ aussieht, sondern wie ein nicht befahrbarer Raum für Autos“, geht aus dem Dokument hervor.

Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) und Mobilitätsminister François Bausch („déi gréng“) haben das Dokument „Verkehrsberuhigung“ am Mittwochmorgen vorgestellt

Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) und Mobilitätsminister François Bausch („déi gréng“) haben das Dokument „Verkehrsberuhigung“ am Mittwochmorgen vorgestellt Foto: Editpress/Julien Garroy

Vier Fragen an Mobilitätsminister François Bausch

Tageblatt: Herr Bausch, diese Leitlinie beschäftigt sich auch mit dem Thema „Tempo 30“ in den Ortschaften. Ist dieses Dokument eine Antwort auf die Frage, ob innerorts eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt werden soll?
François Bausch: Nein, wir arbeiten schon seit Jahren an diesem Dokument. Ich bin kein Freund davon zu sagen, dass 30 km/h die Regel wird. Das führt nur zu Aggressivität bei den Autofahrern und wir täuschen zum Teil falsche Sicherheit vor. Es bringt nur etwas, wenn ich es baulich begleite. Eine Nationalstraße kann auch zum Teil auf 30 km/h umgestellt werden, aber größtenteils soll die Maximalgeschwindigkeit bei 50 bleiben.

Sie haben von Aggressivität bei den Autofahrern geredet. Zum Teil bekommen Fußgänger und Fahrradfahrer Abkürzungen und für Autofahrer wird der Weg länger. Machen Sie sich Sorgen um die Reaktionen?
Nein. Wenn ich mir die Länder anschaue, in denen das hier schon gut funktioniert, dann sehe ich, dass die Maßnahmen auf den Gesamtverkehr, aber auch auf die Lebensqualität einen sehr positiven Effekt haben. Wir reden nicht von Umwegen von 50 Kilometern für den Autofahrer. Wo er früher vielleicht 900 Meter fahren musste, sind es jetzt 2,4 Kilometer. Das Auto wird nicht aus der Ortschaft verdrängt, es muss sich nur anders verhalten. Es geht nicht darum, gegen das Auto vorzugehen.

Die Maßnahmen werden das Erscheinungsbild der Ortschaften schon stark verändern, oder?
Absolut. Das wird ein komplett anderes Leben innerorts. Wo gehen wir im Ausland am liebsten hin? Da, wo ich flanieren kann – dort, wo ich eine super Lebensqualität habe. Niemand sagt: Ich gehe gerne in eine Stadt, weil mir dort permanent Autos über die Füße fahren und ich keine Terrasse oder öffentlichen Raum habe.

Wie haben die Gemeinden bis jetzt auf diese Leitlinie reagiert?
Die Anfragen, um Verkehrsberuhigungen durchzuführen, sind gestiegen. Wir haben bei der Straßenbauverwaltung etwa 100 Anfragen liegen, aber es wurden nur etwa zehn umgesetzt. Die Gemeinden fragen es an, dann sagen wir, dass es etwas kosten wird, und dann landet es wieder in der Schublade. Es gibt natürlich Kommunen, die eher die Mittel haben, um diese Projekte umzusetzen. Aber der Standpunkt der Bürger ist relativ klar: Eines der Hauptthemen während des Wahlkampfes war mehr Lebensqualität in den Vierteln. Und wenn in Zukunft irgendjemand von einer Gemeinde sagt: ‚Ich weiß nicht wie‘ – nichts da, das steht jetzt hier drin.

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