Ein Gedankenspiel

Was passiert in Zukunft, wenn Minister angeklagt werden?

Der Fall Dieschbourg hat aufgezeigt, warum eine vollumfängliche Verfassungsrevision in Luxemburg keine so schlechte Idee zu sein scheint. Aufgrund eines 110 Jahre alten Verfassungsartikels muss das Luxemburger Parlament in die Rolle der Staatsanwaltschaft schlüpfen – ein Umstand, der unter der neuen Verfassung nicht mehr vorkommen soll.

Mit einer neuen Verfassung muss die Chamber nicht mehr Staatsanwalt spielen, wie es gerade im Fall Dieschbourg passiert

Mit einer neuen Verfassung muss die Chamber nicht mehr Staatsanwalt spielen, wie es gerade im Fall Dieschbourg passiert Editpress

Das Dossier um das Differdinger „Gaardenhaischen“ und der nun erfolgte Rücktritt der Umweltministerin Dieschbourg hat vor allem eins gezeigt: Die in der Verfassung verankerten Prozeduren sind veraltet und benötigen eine Grundüberholung. „In Zukunft werden solche Fälle allein von der Justiz geregelt“, meint der Präsident des für die Verfassungsrevision zuständigen Ausschusses Mars Di Bartolomeo (LSAP) im Gespräch mit dem Tageblatt. Es sei doch eigentlich „verrückt, dass Politiker gegen Politiker ermitteln“, wie es die derzeitigen Regelungen vorsehen.

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