Vom Drehorgelspieler zum „Roma-Bettler“
Luxemburgs Umgang mit Bettelei im öffentlichen Raum
Die Debatte über Bettelei in Luxemburg reicht von den Drehorgelspielern auf der Schueberfouer im 19. Jahrhundert bis zu den heutigen „Roma-Bettlern“.
Ambulante Musikertruppe, eine von mehreren Fotografien des Hoffotografen Charles Bernhoeft zur Schueberfouer 1898 @Photothèque de la Ville de Luxembourg, Charles Bernhoeft, 1898
Der gegenwärtige Diskurs über Bettelei in der Stadt Luxemburg ist nicht neu und knüpft an alte Handlungsmuster an, die sich auch am Beispiel des Umgangs mit Wandermusiker*innen auf der „Schueberfouer“ in den 1960er Jahren zeigen.1) Die Differenzierung zwischen „akzeptierten“ und „nicht akzeptierten“ Formen von Bettelei beruht auf einer Grenzziehung, in der ordnungspolitische und moralische Dimensionen ineinandergreifen. Das Letztere ist das sogenannte „aggressive Betteln“, das kriminalisiert wird, weil es die Freiheit anderer angreift.
Dass diese Grenzziehung schwer zu operationalisieren ist, überrascht kaum, da Faktoren wie subjektives Sicherheitsgefühl, öffentliche Debatten sowie ein weitverbreitetes Unverständnis gegenüber Armut und den dahinterliegenden Lebensrealitäten stark hineinwirken. Der Staat und in Verlängerung auch die Gemeinden haben die Schutzpflicht, die Sicherheit und die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Dennoch zeigt die Geschichte bereits, dass die Vorgehensweise am Problem vorbeigeht.
Dass der Reflex zur Kriminalisierung von Bettelei historische Wurzeln hat, zeigte Denis Scuto bereits 2015, als er an dieser Stelle die Frage aufwarf, ob Armut in Luxemburg tatsächlich als soziales oder ökonomisches Problem verstanden wird.2) Hier versteht sich Kriminalisierung als Ausdruck eines sicherheitspolitischen Diskurses, in dem bestimmte Erscheinungsformen von Armut als Störung, Risiko oder Bedrohung markiert werden. Auf diese Weise wird nicht nur über das Betteln selbst verhandelt, sondern auch darüber, welche Formen von Armut im öffentlichen Raum als legitim gelten und welche nicht.
Zum Beispiel dreht sich die aktuelle Debatte häufig um die sogenannten „Roma-Bettler“, denen organisierte Kriminalität oder Menschenhandel vorgeworfen wird. Ihre Präsenz im öffentlichen Raum wird daher oft als bedrohlich empfunden. Viele Roma wandern jedoch aufgrund von Armut und systemischer Diskriminierung aus ihren Heimatländern – meist aus Rumänien oder Bulgarien – nach Westeuropa ein. Sie leben meist im Familienverband unter prekären Bedingungen und bestreiten ihren Lebensunterhalt vorwiegend durch Betteln.3)
Hier lohnt sich zuerst ein Blick in die Vergangenheit, denn bereits im 19. Jahrhundert beschäftigte das „aggressive“ Betteln auf der „Schueberfouer“ den Gemeinderat der Stadt Luxemburg.4)
Die Künstler*innen der Fouer von damals
Vom 19. Jahrhundert bis zum Ersten Weltkrieg traten Wandermusiker*innen, Künstler*innen wie Seiltänzer*innen und Tierbändiger*innen auf dem Festplatz auf. Sie prägten das Bild der Schueberfouer der „Belle Époque“. Darbietungen, wie zum Beispiel die der Seckbachs, die gruselige Geschichten als Moritaten vortrugen, von Herkul Grün, der mit Kraftakten wie dem Zerreißen von Ketten auftrat, oder des Bläsers „Biograph“, der mit einer Zither und einer Orgel aufspielte, gehörten zu den Höhepunkten der Schueberfouer „von damals“.5)
Diese Künstler*innen wurden nicht als Bettler*innen verstanden, da sie eine künstlerische Gegenleistung erbrachten, für die sie von der Stadtverwaltung eine Genehmigung erhielten. Grundlage dafür war das Gesetz vom 18. Juni 1870 über ambulante Berufe wie die Schaustellerei und andere öffentliche Vergnügungen.6) Dabei war der Unterschied, besonders bei Wandermusiker*innen, zwischen diesen Aufführungen und der Bettelei unscharf. Viele Bedürftige und körperlich Behinderte spielten Musik, um so ein Einkommen zu verdienen. Diese ambulanten Musiker*innen prägten die Klangatmosphäre der Schueberfouer bis ins 20. Jahrhundert, mit Drehorgel, Akkordeon, Mundharmonika, Tambourin und Banjo, waren aber auf freiwillige Geldspenden des Publikums angewiesen.
Die oft romantisierte Vorstellung der Schueberfouer aus dieser Zeit blendet aus, dass der Alltag vieler ambulanter Musikerinnen und Musiker von harter und prekärer Arbeit geprägt war. Die bekannteste Persönlichkeit war wahrscheinlich der kleinwüchsige Drehorgelspieler Georg Weyer (1848-1924) aus Grevenmacher, auch als „der kleine Schorschelchen“ oder „Georgely“ bekannt.7)
Am 28. August 1909 annoncierte Weyer etwa in der L’Indépendance luxembourgeoise: „Wie alljährlich, so wird auch dieses Jahr der kleine ,Schorschelchen‘ mit seiner Drehorgel seinen Stand auf dem Schobermessplatz wieder einnehmen. Er bittet daher alle Meßbesucher [sic], zur Linderung seiner großen Armut, in der er sich momentan befindet, doch ein Scherflein [Münze] beizutragen, indem mit einer kleinen Gabe ein Werk der Barmherzigkeit ausgeübt wird. Der liebe Gott wird es dereinst wieder vergelten. Der kleine ,Schorschelchen‘, alt 61 Jahre.“8)
Diese im Telegrammstil und in der dritten Person gehaltene Anzeige bediente sich einer spezifischen Bettelei-Rhetorik und appellierte an die „Barmherzigkeit“ und den Glauben der Menschen. Dennoch wurde Weyer bereits 1889 mit Vorwürfen konfrontiert, er sei in Wahrheit wohlhabend und bedürfe keiner „Almosen“.9) Dieses Motiv der vermeintlich „unechten“ Armut findet sich auch heute wieder. So kursieren etwa Erzählungen über angeblich wohlhabende Roma, die mit Limousinen aus dem Ausland nach Luxemburg kämen, um hier zu betteln. Solche Zuschreibungen dienen häufig dazu, das eigene moralische Unbehagen zu reduzieren und Armut nicht als strukturelles Problem anerkennen zu müssen. Armut wird dabei nicht mehr als Lebenslage verstanden, sondern als Täuschung oder Masche.
Das Bild einer ambulanten Musikertruppe (siehe Aufmacherbild) wurde am 29. September 1895 publiziert und seither häufig reproduziert.10) Es zeigt ein ausländisches Musikerpaar in Trachten oder Kostümen vor einem Hauseingang in der Stadt Luxemburg. Dass mehrere Kinder gleichzeitig präsent waren, deutet darauf hin, dass die Gruppe während der Schueberfouer durch die Straßen zog, bei Häusern aufspielte und um Geld bat.
Diese Situation erinnert an Konflikte mit dem „Hämmelsmarsch“, der am Kirmessonntag in Luxemburg in Form einer Schafparade von der Stadt bis zum Festplatz stattfand. Diese Parade gab zunehmend Anlass zu Beschwerden über das Belästigen durch die Teilnehmer*innen, das heute als „aggressives Betteln“ bezeichnet werden könnte. In den 1860er Jahren häuften sich die Klagen so sehr, dass die Stadtverwaltung den „Hämmelsmarsch“ 1874 verbot. Aufgrund seiner Beliebtheit beim Publikum wurde die Parade jedoch 1887 wieder eingeführt.
Diese Beispiele zeigen, dass Bettelei bereits im 19. Jahrhundert als ordnungspolitisches Problem wahrgenommen wurde und um sie moralisch zu begründen, zwischen legitimen und nicht legitimen Formen unterschieden wurde.
Von Barmherzigkeit und Arbeitsunfähigkeit
Nach dem Zweiten Weltkrieg wandelten sich die Vorstellungen davon, wie eine moderne Stadt aussehen sollte. Luxemburg verfolgte das Ziel, seine Hauptstadt als europäisches Zentrum zu etablieren. Mit der Eröffnung der „Rout Bréck“ im Jahr 1966 rückte die Schueberfouer symbolisch vom nördlichen Rand der Stadt an den Fuß des europäischen Viertels auf dem Kirchberg.
Diese Entwicklungen fanden vor dem Hintergrund eines sich etablierenden Luxemburger Wohlfahrtsstaates statt, in dem „Arbeitsfähigkeit“ zunehmend zu einem zentralen Kriterium für soziale Teilhabe wurde. Zugang zu Unterstützung wurde an Beschäftigung und an nachprüfbare Lebensumstände gekoppelt. Obwohl das soziale Sicherungsnetz deutlich ausgebaut wurde und dies eine wesentliche sozialpolitische Verbesserung darstellte, passten informelle Erwerbsformen wie jene von Wandermusiker*innen nicht mehr ins normative Raster.
Bereits im Jahr 1949 erhielt der damalige Bürgermeister Emile Hamilius einen anonymen Brief ein paar Tage vor der Schueberfouer. Der Briefeschreiber empörte sich darüber, dass „starke, sehende Menschen in Luxemburgs Straßen Akkordeon spielen dürfen, um die Fußgänger vielfach zu belästigen […], während invalide Menschen ihr Brot nicht mehr verdienen können.“11) Der anonyme Briefschreiber verdeutlichte den Konflikt zwischen den gesellschaftlichen Erwartungen an die Arbeitsfähigkeit und der Frage, wer Wohltätigkeit erhalten sollte (Invalide, Blinde). Es läge in der Verantwortung der Gemeindeverwaltung, arbeitsfähigen Personen keine Genehmigungen mehr zu erteilen. 1949 erhielten sieben Wandermusiker*innen eine Genehmigung der Stadtverwaltung für die Schueberfouer. Davon kamen drei aus Luxemburg und je zwei aus Belgien und Frankreich.12) Es bleibt also unklar, aus welchem Land die Akkordeonspieler*innen stammten.
Der Chefbrigadier der lokalen Polizei, der unter anderem für die Sicherheit und Ordnung auf der Schueberfouer zuständig war, plädierte 1950 für die Genehmigung eines Antragstellers wie folgt: „Belgier, 63 Jahre alt, lebt in Luxemburg. Spielte bis zum Ende des Krieges in Tanzsälen. Ein Unfall hat [gelöschter Name] an der linken Hand verkrüppelt. Seit vier Jahren Witwer und Vater eines 13-jährigen Sohnes. Einverstanden, ihm zu erlauben, während der Schueberfouer in der Stadt Luxemburg Mundharmonika zu spielen.“13)
Es handelte sich um einen ehemaligen Tanzsaalmusiker, der aufgrund seiner körperlichen Einschränkung nur noch auf der Straße spielen konnte. Der Fall macht sichtbar, dass die Einschätzung von Arbeitsfähigkeit und Hilfswürdigkeit eng an gesundheitliche und soziale Faktoren gebunden war. Die lokale Polizei fungierte als moralische Instanz und unterbreitete dem Schöffenrat einen Entscheidungsvorschlag.
Die Nationalisierung der Bettelei
Die folgende Regulierungsmaßnahme für wandernde Musiker*innen aus dem Ausland zeigt, wie scheinbar soziale Anliegen zur Wahrung nationaler Interessen mobilisiert wurden. Am 17. Mai 1957 berichtete der Chefbrigadier der Stadt Luxemburg über zwei reisende Musiker aus Amsterdam, die für die Schueberfouer kamen, aber eigentlich „Bettler“ waren. Er sah das Problem bei den Ausländern: „Wie bereits erwähnt, frönen Ausländer hier immer dem Betteln. Tatsache ist aber, dass diese Art von Luxemburgern im Ausland nirgends geduldet wird, und ich halte es daher für beschämend, Ausländern hier das Betteln zu erlauben.“14) Er schlug dem Schöffenrat vor, Ausländern ab sofort keine Genehmigungen mehr zu erteilen.
Überlegungen darüber, dass Betteln nur Luxemburger*innen vorbehalten sein sollte, waren kein neues Thema. Bereits im Jahr 1927 machte sich ein satirischer Beitrag im De Gukuk über in diese Richtung führende Diskussionen im Gemeinderat lustig, indem er einen Brief eines fiktiven luxemburgischen Bettlerverbands veröffentlichte, der sich über unlautere Konkurrenz ausländischer Bettler*innen beschwerte.15)
Auf jeden Fall entschied die Stadt Luxemburg am 22. Mai 1957, keine Genehmigungen mehr für ausländische Musiker*innen für die Schueberfouer zu erteilen.16) Es ist unklar, wie groß der öffentliche Druck zu dieser Zeit auf die Stadtverwaltung war, da zumindest in den Tageszeitungen zu diesem Punkt keine Diskussionen stattfanden.17) Auch gab es keine dokumentierten Beratungen mit der lokalen Kommission, die die Schueberfouer organisierte, oder mit dem Schaustellerverband.
Mit dieser Entscheidung wurde Bettelei als Problem eindeutig mit nationaler Zugehörigkeit verknüpft. Die Stadt versuchte, das Betteln zu regulieren, indem sie es als „ausländisches“ Problem markierte und eine ganze Personengruppe, hier ausländische Wandermusiker*innen, stigmatisierte.
Nur noch in der Erinnerung lebt der Drehorgelmann weiter …
In den 1960er Jahren gehörten vereinzelt einheimische Straßenmusiker noch zum Bild der Schueberfouer, doch gab es auch Anzeichen für ihr Verschwinden. Das Luxemburger Wort berichtete am 7. September 1960 über einen blinden Leierkastenmann, der am Rand des Festplatzes spielte: „Auf der Schobermesse, in der Schefferallee, ist eine Drehorgel zu sehen, eine richtiggehende ,Lantermajik‘. Ein Blinder spielt sie und heimst auf diese Weise die kargen Mittel ein, die ihm für sein Leben nötig sind. Als Kinder blickten wir den Drehorgelmann immer mit Andacht an. Erwachsene hasteten meist an ihm vorüber. Die Drehorgel stand auf einem Handwagen. An ihrer Vorderseite sah man kleine Orgelpfeifen, aber sie blinkten nicht mehr. Sie waren mit der Drehorgel und dem Gestell einfarbig geworden. Die Töne kamen manchmal wie hilflose, plötzliche Schreie. Der Orgelmann aber drehte gleichmütig weiter. Seine Ohren hatten sich seit vielen Jahren an die falschen Töne gewöhnt. Passanten legten Geldstücke in seine Mütze, die auf der Drehorgel lag. Er nickte oft, sagte immer mit derselben Betonung, dankte, drehte die Orgel und stand barhäuptig da. Niemals hat man den Drehorgelspieler lachen sehen. Man hat ihm auch kaum ins Gesicht geschaut. […] Für die verschiedenen Gelegenheiten, für die Oktave oder sonstige Feiertage, hatte er die entsprechenden Walzen. Mal feierlicher, mal lustiger. Zur Schobermesse gab es nur bekannte Weisen. Ohne Unterlass hüpften die Töne heraus, schleppend, piepsend oder trillernd. ,Waldeslu-u-u-st, oh wie einsam schlägt die Brunst‘, ,Obst du mich liebst‘, ,Mein Hut, der hat sechs Ecken…‘. Nur noch in der Erinnerung lebt der Drehorgelmann weiter. Aber diese Erinnerung tut manchmal wohl. Denn sie reicht in jene Zeit zurück, in der es noch keine Lumumbas gab.“18)

Ich bin ein blinder Zivilist ohne Pension. Drehorgelspieler auf der Schueberfouer im Jahre 1960. @Photothèque de la Ville de Luxembourg, Pol Aschman, 1960
Der Drehorgelspieler wird zum nostalgischen Symbol vermeintlich ruhigerer, früherer Zeiten und einer als geordnet wahrgenommenen Welt, in der heute solche Figuren nur noch als Erinnerungsbilder existieren.
Gleichzeitig veränderte sich in den 1960er Jahren die klangliche Gestaltung der Schueberfouer grundlegend. Die Abhängigkeit von Wandermusik nahm ab, da neue technische Systeme, aufgezeichnete Musik, Lautsprecher und zunehmend standardisierte Beschallung es den Schaustellern ermöglichten, ihre Klangkulissen selbst zu produzieren.
Ebenso erfuhr der musikalische Geschmack einen deutlichen Wandel. Mit der wachsenden Popularität von Rock ’n’ Roll und später von Popmusik, verbreitet durch Jukeboxen, Schallplatten, Radio und bald auch Fernsehen, verschoben sich die Erwartungen des Publikums. Besonders junge Besucher*innen versammelten sich um die „Knuppautoen“, um die neuesten Hits zu hören.
Diese Entwicklungen trugen dazu bei, dass die Straßenmusik an Bedeutung verlor. 1965 wurde der Antrag eines luxemburgischen Akkordeonspielers noch genehmigt, mit der Begründung, dass sich seine wirtschaftliche und soziale Lage als schwierig erweist.19) Der letzte Antrag wurde 1967 gestellt. Ab diesem Jahr wurden Genehmigungen vom „Service des professions ambulantes“ der „Gendarmerie grand-ducale“ im Auftrag des Justizministeriums zentralisiert. Auf Anfrage des Bürgermeisters der Stadt Luxemburg teilte das Ministerium dem Generalsekretär im selben Jahr mit, dass solche Genehmigungen nun nur noch selten erteilt würden.20)
Auch wenn diese Musiker*innen im Imaginarium der Schueberfouer weiterleben, verklärt der nostalgische Blick ihre oft prekäre Existenz. Ihre Armut wurde nicht als gesellschaftliches Problem verstanden, sondern als eine Situation, die durch Verbote oder durch individuelle Handlungen der Barmherzigkeit in Form von freiwilligen Spenden gelöst werden könnte.
Die heutigen Debatten über „aggressive Bettler“, „organisierte Gruppen“ oder „fremde Elemente“ greifen exakt jene Muster auf, die im 19. und 20. Jahrhundert gegenüber fahrenden Musiker*innen verwendet wurden. Die Frage, ob Armut als gesellschaftliches Problem oder als Sicherheitsrisiko verstanden wird, ist 2026 genauso aktuell wie in den 1960ern.
Zur Autorin
Véronique Faber hat am Luxembourg Centre for Contemporary and Digital History (C²DH) der Universität Luxemburg ein Doktoratsstudium in Geschichte abgeschlossen und arbeitet nun als Visiting Scholar im Arts & Media Archaeology Team des Antwerp Research Institute for the Arts (ARIA) an der Universität Antwerpen.
1) Vgl. Véronique Faber: Politics at the Fairground: A transnational history of the Schueberfouer in the long 1960s, Dissertation, Universität Luxemburg, 2026.
2) Vgl. Denis Scuto: Wann den Aarmut un d’Dier klappt, spréngt d’Léift zur Fënster eraus, in: Tageblatt, 218, 19./20. September 2015, S. 7.
3) Vgl. Belga News Agency: Experts dispel myths about Roma begging and organised crime in Brussels, 14. Mai 2025, https://www.belganewsagency.eu/experts-dispel-myths-about-roma-begging-and-organised-crime-in-brussels (Zugegriffen am 1. April 2026); über strukturelle Diskriminierung der Roma durch die rumänische Polizei, vgl. Zsolt Bobis: Case Watch: European Court Finds Ethnic Profiling by the Police Discriminatory, 23 April 2019, https://www.justiceinitiative.org/voices/case-watch-european-court-finds-ethnic-profiling-police-discriminatory (Zugegriffen am 1. April 2026).
4) Vgl. Gemeinderat der Stadt Luxemburg, in: Luxemburger Wort, 204, 31. August 1864, S. 1, https://persist.lu/ark:70795/ktvdwz/pages/1/articles/DTL38 (Zugegriffen am 1. April 2026).
5) Vgl. Die Schobermesse – das Volksfest der Luxemburger, in: Luxemburger Wort, 231, 19. August 1942, S. 3, https://persist.lu/ark:70795/f1jxt2/pages/3/articles/DTL145 (Zugegriffen am 1. April 2026).
6) Vgl. Journal Officiel du Grand-Duché de Luxembourg: Loi du 18 juin 1870 sur les professions ambulantes, https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/1870/06/18/n1/jo (Zugegriffen am 1. April 2026).
7) Vgl. Georges Urwald: De Georgely: Lëtzebuerger Lidderbuch. Volume 1 und 2. Luxemburg (BNL) 2023.
8) Publicité, in: L’indépendance luxembourgeoise, 240/241, 28. August 1909, S. 4, https://persist.lu/ark:70795/fm4jp2/pages/4/articles/DTL301 (Zugegriffen am 1. April 2026).
9) Vgl. Publicité, in: Obermosel-Zeitung, 89, 6. November 1886, S. 4, https://persist.lu/ark:70795/pg5dkj/pages/4/articles/DTL149 (Zugegriffen am 1. April 2026).
10) Vgl. Schobermesse 1895: Ambulante Musikanten. Lichtdruck von Hofphotografen Ch. Bernhöft in Luxemburg, in: Luxemburger Land in Wort und Bild, 26, 29. September 1895, S. 3, https://persist.lu/ark:70795/f4zfxs/pages/3/articles/DTL80 (Zugegriffen am 1. April 2026).
11) AVL LU 11-IV/4 – 1999, 16. August 1949.
12) Vgl. AVL LU 11–IV/4 – 1999, 12. September 1949.
13) AVL LU 11–IV/4 – 2000, 13. Juni 1950.
14) AVL LU 11 - IV/4 – 2007, 17. Mai 1957
15) Vgl. Der Präsident [Name unleserlich]: Schutz der nationalen Industrie. Gegen den unlauteren ausländischen Wettbewerb, in: De Gukuk, 268, 24. September 1927, S. 1, https://persist.lu/ark:70795/2kcvnk4p0/pages/1/articles/DTL46 (Zugegriffen am 1. April 2026).
16) Vgl. AVL LU 11–IV/4–2007, Grand livre, 46 c/4/57, 22. May 1957.
17) Eine Recherche auf eLuxemburgensia (BNL) mit den Stichwörtern „Schobermesse“ bzw. „Schueberfouer“ in Kombination mit „betteln“ oder „Bettler“ ergab keine relevanten Treffer.
18) STADT LUXEMBURG, in: Luxemburger Wort, 251, 7. September 1960, S. 5, https://persist.lu/ark:70795/p0hr17rjf/pages/5/articles/DIVL469 (Zugegriffen am 1. April 2026).
19) Vgl. AVL LU 11–IV/4 – 2014, 29. Juni 1965.
20) Vgl. AVL LU 11–IV/4 – 2016, 22. August 1967.