Luxemburg
Stundensatz und Vorkenntnisse: Chamber verabschiedet neues Gesetz zur Elternassistenz
Symbolfoto: Peter Kneffel/dpa
Luxemburgs Abgeordnetenkammer hat am Mittwoch ein neues Gesetz zum Thema Elternassistenz beziehungsweise Tageseltern verabschiedet. Die Reform legt laut der entsprechenden Pressemitteilung des Bildungsministeriums zum Beispiel fest, welche Vorkenntnisse Tageseltern haben müssen, um ein Kind betreuen zu dürfen. Eine Änderung gibt es zudem beim Stundensatz: „Die maximale staatliche Unterstützung im Rahmen des Betreuungsgutscheins (CSA) wird von 3,75 Euro auf 5,40 Euro pro Stunde und Kind erhöht“, so das Ministerium. Der Nachttarif werde hingegen abgeschafft. „Die Tageseltern können jedoch ihren Stundensatz selbst festlegen, wobei die Eltern für jede Überschreitung des Betrags von 5,40 Euro pro Stunde aufkommen müssen“, heißt es in dem Schreiben. Weitere Teile der Reform sind die folgenden: