Monarchie

Steuerfreie 555.000 Euro für den Großherzog: Parlament legt Gehaltshöhe des Staatsoberhaupts fest

Die Abgeordneten befassten sich am Donnerstag mit der Umsetzung verschiedener neuer Bestimmungen, die sich aus der überarbeiteten Verfassung ergeben. Unter anderem legten sie die Höhe des Gehalts des Staatsoberhaupts fest.

Gehaltssteuern muss der Großherzog nicht bezahlen

Gehaltssteuern muss der Großherzog nicht bezahlen Foto: Cour grand-ducale/Claude Piscitelli

Dem neuen Verfassungstext zufolge werden die Zuwendungen an den Großherzog, den ehemaligen Großherzog, den Erbgroßherzog, den möglichen Lieutenant-Représentant und Regenten per Gesetz festgelegt. Mit diesen Mitteln werden das Staatsoberhaupt und sein Vertreter für die Ausübung ihrer Aufgaben entlohnt. Das gestern angenommene Gesetz definiert deren Höhe, ausgedrückt in Punkten. Die jährliche Zuwendung an den Großherzog und den Erbgroßherzog betrage bei aktuellem Indexstand 555.000 Euro bzw. 229.000 Euro, so Berichterstatter Mars di Bartolomeo (LSAP). Auch die großherzoglichen Zuwendungen werden an die Preisentwicklung angepasst. Im Unterschied zum Gehalt von Normalsterblichen ist das großherzogliche Einkommen jedoch steuerfrei.

Nicht betroffen von diesem Gesetz sind die Ausgaben der vor wenigen Jahren geschaffenen „Maison grand-ducale“, die wie jede andere Verwaltung funktioniert und deren Ausgaben ebenfalls vom Staat übernommen werden. In der Vergangenheit stand dem Staatsoberhaupt eine Zivilliste von jährlich 300.000 Goldfranken zu, während die Repräsentationsausgaben getrennt finanziert wurden. Die Zuwendungen aus der Zivilliste wurden in der Vergangenheit auch zur Entlohnung des privat angestellten Personals am Hof genutzt.

Allein „déi Lénk“ stimmte gegen das Gesetz, die Piraten enthielten sich. Ersteren fehlte es an Klarheit, was im Fall eines seines Amtes unwürdigen Staatsoberhaupts geschehen würde. Die Piratenpartei ihrerseits bemängelte, dass die Bezüge des Großherzogs integral steuerfrei seien. Die Verfassung sehe Handlungsoptionen vor, sollte das Staatsoberhaupt seiner Aufgabe nicht mehr gewachsen sein, präzisierte Mars Di Bartolomeo. Das Gesetz wurde mit 56 Ja- und zwei Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen.

Die Abgeordneten werden in Zukunft ihren Eid auf die Verfassung in einer der drei administrativen Sprachen ablegen können. Der Parlamentspräsident spricht hingegen die Eidesformel auf Französisch vor: „Je jure d’observer la Constitution et les lois et de remplir fidèlement mes attributions constitutionnelles.“

Die neue Eidesformel, bei der nicht mehr dem Großherzog Treue geschworen wird, wird nach einer gestern gestimmten Gesetzesänderung auch für die neuen Beamten angewandt. Allein die ADR kritisierte das Verschwinden des Großherzogs aus der Eidesformel und stimmte gegen das Gesetz. Mit diesem Gesetz tue man nichts anderes als das, was auch der Großherzog tue. Auch er schwöre auf die Verfassung und die Gesetze, entgegnete Mars Di Bartolomeo.

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