Marathonsitzung

Schöne Bescherung: Parlament verlängert Sonntagsarbeit, Ladenöffnungszeiten und Renteneintrittsalter

Ein Woche vor Weihnachten verabschiedet das Parlament am Donnerstag mehrere Gesetzentwürfe, die in den vergangenen Monaten sowohl in der Kammer als auch in den Sozialrunden und in der Öffentlichkeit bereits ausführlich und sehr kontrovers diskutiert wurden: Sonntagsarbeit, Ladenöffnungszeiten, Rentenreform.

Mars Di Bartolomeo (LSAP) grüßt die Gewerkschafter von OGBL und LCGB, die am Donnerstagmorgen vor dem Parlament gegen die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten protestieren

Mars Di Bartolomeo (LSAP) grüßt die Gewerkschafter von OGBL und LCGB, die am Donnerstagmorgen vor dem Parlament gegen die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten protestieren Foto: Editpress / Hervé Montaigu

In ihrer letzten zwölfstündigen Sitzung vor den Weihnachtsferien beschäftigte sich die Abgeordnetenkammer am Donnerstag mit längeren Arbeitszeiten und der Rentenreform. Los ging es nach 8 Uhr mit dem Gesetzesentwurf zur Ausweitung der Sonntagsarbeit. Ab 1. Januar sollen Betriebe, die weniger als 30 Mitarbeiter haben, ihre Angestellten am Sonntag acht statt wie bisher vier Stunden arbeiten lassen dürfen. Bei mehr als 30 Beschäftigten ist dies weiterhin nur im Rahmen eines Kollektivvertrags möglich. „Es gibt nicht viele Projekte, die so viele Debatten ausgelöst haben“, sagt Charel Weiler (CSV), Berichterstatter des Gesetzentwurfs.

Marc Spautz (CSV), Georges Mischos Nachfolger im Arbeitsministerium, will die von Oppositionsabgeordneten als willkürlich bezeichnete Festlegung auf Betriebe mit 30 Beschäftigten nicht als Kompromiss bezeichnen. Ein Kompromiss sei etwas, sagt Spautz, auf das sich zwei Seiten geeinigt hätten. Das hier sei ein „Mittelweg“, den die Regierung einschlägt. Djuna Bernard (Grüne) schlägt vor, den Schwellenwert auf 15 herabzusetzen, abgeleitet aus dem Delegationsgesetz: Betriebe ab 15 Mitarbeitern sind gesetzlich verpflichtet, eine Personaldelegation einzurichten. Ihr Vorschlag wird von CSV und DP abgelehnt.

Mittelwege

Aber auch jenseits des Schwellenwerts gibt es Kritik am Gesetz. „Auf den ersten Blick“, sagt Georges Engel (LSAP), scheine es wie „eine kleine Anpassung“. Tatsächlich aber sei es ein „Angriff auf die Rechte von tausenden Angestellten“. DP-Rednerin Corinne Cahen verteidigt das Gesetz als eine „Sache von Angebot und Nachfrage“: „Würde irgendein Laden sonntags öffnen, wenn keine Menschen einkaufen gehen würden?“ Engel kontert später: Sonntagsarbeit sei in vielen Bereichen unverzichtbar, der Handel aber gehöre nicht dazu. In den Augen von Engel, Bernard und dem Linken-Abgeordneten Marc Baum schwäche die Reform die Stellung der Kollektivverträge. Bislang konnte man auch schon sonntags arbeiten – aber eben mit Kollektivvertrag. Das verliere man jetzt, sagt Engel. „Gudd geschafft, CSV.“ Am Ende stimmen CSV und DP mit einer Mehrheit von 34 Stimmen für die Gesetzesreform

Nach der Ausweitung der Sonntagsarbeit beschließt das Parlament die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten im Einzelhandel um täglich zwei Stunden. Die Diskussion verläuft sehr ähnlich wie die zur Sonntagsarbeit. Geschäfte dürfen künftig ohne Kollektivvertrag werktags von 5.00 bis 21.00 Uhr öffnen, samstags, sonntags und an Feiertagen von 5.00 bis 19.00 Uhr und am Tag vor Nationalfeiertag, Heiligabend sowie Silvester von 5 bis 18 Uhr. OGBL und LCGB protestieren am Donnerstag vor dem Parlament, fordern, die Abstimmung des Gesetzes aufzuschieben und eine unabhängige Impaktstudie durchzuführen, um die Auswirkungen dieser Reform auf den Handel, die Beschäftigten und die Gesellschaft insgesamt zu analysieren. Die Beschäftigten im Handel gehörten zu den am schlechtesten bezahlten in Luxemburg und seien bereits schwierigen Arbeitszeiten ausgesetzt. Sie wären die ersten, die die Auswirkungen auf ihre Gesundheit und auf ihr Familienleben zu spüren bekämen, schreiben die Gewerkschaften in einer Mitteilung.

Berichterstatterin Stéphanie Weydert bemüht, wie zuvor ihr Parteikollege Marc Spautz zur Sonntagsarbeit, den „Mittelweg“ zwischen wirtschaftlicher Notwendigkeit und sozialer Verantwortung, um den Entwurf zu legitimieren. Die Reform sei notwendig, weil das aktuelle Gesetz von 1995 noch aus einer anderen Zeit stamme, sagt Weydert. Die Schuhhändlerin und „Stater“ Schöffin Corinne Cahen von der DP stellt eine große Nachfrage nach kleinen „Epicerien“ in allen Vierteln der Hauptstadt fest. Damit die überleben könnten, müssten die Bürger diese Epicerien aber auch unterstützen und nicht nur in ihnen ein Pfund Butter kaufen, wenn der Supermarkt gerade geschlossen hat, sagt Cahen

Tankstellen

Sowohl der Staatsrat, als auch die Berufskammern hatten in ihren Gutachten davor gewarnt, dass die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten vor allem den Einkaufsketten zugutekommen und den Konkurrenzdruck zwischen großen und kleinen Läden erhöhen werde. Von diesem von Georges Engel und Joëlle Welfring (Grüne) vorgebrachten Argument lässt DP-Wirtschaftsminister Lex Delles sich aber genauso wenig beeindrucken wie von den Einwänden des CSV-Abgeordneten und Käerjenger Bürgermeisters Michel Wolter zu den Tankstellen. Das Gesetz erlaubt es nicht nur den acht Autobahnraststätten, sondern auch 25 weiteren Tankstellen auf sogenannten Europastraßen sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag zu öffnen. Da vier dieser Tankstellen in Nähe des Käerjenger Ortszentrums liegen, sorgt Wolter sich um die Nachtruhe von Einwohnern seiner Gemeinde. Weitere Bedenken äußert er, weil der Bäcker im Ortszentrum, der seine Backwaren selber herstellt, einen Wettbewerbsnachteil habe gegenüber den Supermarktketten, die die Shops in den rund um die Uhr geöffneten Tankstellen betreiben und Fertigbackwaren verkaufen.

Ironisch daran ist, dass das Gesetz reformiert wurde, gerade weil ein Bäcker vor zehn Jahren vor dem Verwaltungsgericht Einspruch eingelegt hatte, weil die Tankstelle in seiner Nähe schon um 5 Uhr Croissants verkaufte, während er seinen Laden erst um 6 Uhr öffnen durfte. Das Verfassungsgericht stellte einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip fest und der Verwaltungsgerichtshof gab dem Bäcker recht.

Delles‘ Gesetzentwurf setze das Urteil des Verfassungsgerichts nicht um, bemängelt Michel Wolter und fordert einen Aufschub der Abstimmung, genau wie der linke Abgeordnete Marc Baum, der den Text als „schwéier problematesch“ bezeichnet und die schlechte parlamentarische Arbeit kritisiert. Da das Gesetz eh erst im Juni in Kraft treten soll, sieht er „keng Urgence“. Sven Clement von den Piraten sagt, mit dem Gesetz würden nur neue Ungleichheiten geschaffen, Michel Lemaire von der ADR vermisst die Anpassung des Zeitplans der öffentlichen Verkehrsmittel und der Einrichtungen zur Kinderbetreuung an die verlängerten Öffnungszeiten.

Lex Delles weigert sich jedoch, eine Impaktstudie durchzuführen und bezeichnet das Gesetz ebenfalls als „Mittelweg“ – zwischen den Forderungen von Gewerkschaften und Patronat. Eine Motion der Linken, in einem Jahr die Auswirkungen des Gesetzes zu evaluieren, lehnt Delles ab. Für Michel Wolters Einwand über die Störung der Nachtruhe will der Wirtschaftsminister mit CSV-Innenminister Léon Gloden nach einer Lösung suchen. Das Gesetz wird mit den Stimmen von CSV und DP angenommen, die ADR enthält sich.

Am Nachmittag steht ein weiterer umstrittener Gesetzentwurf auf der Tagesordnung. Die Rentenreform zur Absicherung der Rentenkasse und der Reserven. Sie sieht die Verlängerung der Mindestbeitragszeit um acht Monate vor, schrittweise bis 2030, um eine vorgezogene Altersrente anzutreten; danach die Möglichkeit, progressiv in Rente zu gehen, wie es im öffentlichen Dienst bereits möglich ist. Darüber hinaus werden die Rentenbeiträge um jeweils 0,5 Prozentpunkte für Beschäftigte, Arbeitgeber und Staat erhöht. Damit steigt der Gesamtbeitrag zwischen 2026 und 2032 von 24 auf 25,5 Prozent. Ferner wird eine Flexibilisierung der Anrechnung von Studien- und unvergüteten Berufsausbildungszeiten während der gesamten Rentenversicherungskarriere in Höhe von maximal neun Jahren eingeführt.

„Riicht an eng Mauer“

In den vergangenen Monaten wurde in der Kammer, in Sozialrunden und in der Öffentlichkeit wiederholt und ausführlich über diese Bestimmungen diskutiert. Berichterstatterin Françoise Kemp (CSV) bezeichnet die Reform am Donnerstag als „net dogmatesch“, sie passe den Rahmen an die Lebensrealitäten an. Es sei aber nicht die letzte Rentenreform, sondern nur eine Etappe. Gérard Schockmel von der DP zitiert seinen Vizepremier Xavier Bettel: Die Reform sei „keng Revolutioun, mee eng Evolutioun“. Die Opposition kritisiert vor allem die Vorgehensweise und die Kommunikation der Regierung. Mars Di Bartolomeo hat „sielen en Dossier gesinn, deen sou schlecht geréiert gouf wéi dësen“, Marc Baum erinnert das Vorgehen der Regierung in den letzten Monaten an ein Auto, das „riicht an eng Mauer fiert“.

Aber auch die Kurzsichtigkeit der Reform an sich wurde von der Opposition bemängelt. Die Regierung habe eine langfristige Absicherung auf 15 Jahre geplant, doch nichts weiter als einen Rettungsring geworfen, sagt Di Bartolomeo, ihr habe die Zeit und Geduld im Dialog mit den Sozialpartnern gefehlt. Für die ADR fehlt es der Reform laut Alexandra Schoos an Weitsicht. Für Djuna Bernard ist sie „iwwer de Knéi gebrach, net duerchduercht an net gëeegent fir de System dauerhaft ofzesécheren“, Sven Clement spricht von einer verpassten Chance. Marc Baum bezeichnet die Rentenreform als „ideologisch“, sie bringe mittelfristig fast nichts. CSV-Gesundheitsministerin Martine Deprez fühlt sich in ihrer Stellungnahme wie bei einem „Revival der parlamentarischen Konsultationsdebatte“ im März und lässt noch einmal die gesamte Prozedur der vergangenen anderthalb Jahre Revue passieren.

Passend zur Rentenreform votiert das Parlament noch einen steuerlichen Freibetrag von jährlich 9.000 Euro, monatlich auf 750 Euro begrenzt, den die Regierung Beschäftigten gewährt, die nach ihrer Mindestbeitragszeit weiterarbeiten wollen, um progressiv in Rente zu gehen. Für private Zusatzversicherungen wird die Obergrenze für Steuerabschreibungen von 3.200 auf 4.500 Euro pro Jahr erhöht, was die Oppositionsparteien LSAP, Grüne und Linke als Geschenk an die Versicherungsunternehmen kritisieren. Sie hätten dieses Geld lieber in das öffentliche Rentensystem investiert.

Weitere Beschlüsse

– Arbeitslosengeld kann künftig nur noch digital beantragt werden. Damit Arbeitssuchende ohne Internetzugang nicht ausgeschlossen werden, haben Staatsrat und Kammer erwirkt, dass sie sich auch zur Adem begeben können, um sich von einem Mitarbeiter helfen zu lassen.

– Eine Vorfinanzierung für die Installation von Solaranlagen soll verhindern, dass öffentliche Zuschüsse in die Verkaufspreise eingepreist werden. Die Regierung überweist Subventionen künftig direkt an die Betriebe, der Kunde muss nur den Eigenanteil bezahlen. Neben dem bestehenden Regime, in dem der Staat die Hälfte bezahlt, wird ein neues eingeführt, das Zuschüsse für Anlagen und Batterien anhand eines degressiven Pauschalbetrags pro Kilowatt berechnet.

– Damit der Strompreis nach dem Wegfallen des von der Vorgängerregierung bei einer Tripartite beschlossenen „Deckels“ nicht zu sehr ansteigt, beschloss das Parlament am Donnerstag, dass der Staat die Stromnetzkosten 2026 mit 150 Millionen Euro bezuschusst.

– Das Angebot von Krankenhaus-Antennen wird um kleinere chirurgische Eingriffe an den Augen und an der Haut erweitert. Bislang konnten sie nur Radiographie, Dialyse, Onkologie und Tagesklinik anbieten.

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