Logement
Roth und Meisch stellen „Booster für den Wohnungsbau“ vor
Finanzminister Gilles Roth und Logement-Minister Claude Meisch haben am Donnerstag weitere Maßnahmen für den Wohnungsbau vorgestellt. Mit dabei: die vom Parlament einstimmig geforderten „Housing Bonds“.
Bagger sollen nicht nur herumstehen, sondern wieder zum Einsatz kommen Foto: Editpress/Didier Sylvestre
Finanzminister Gilles Roth (CSV) und Logement-Minister Claude Meisch (DP) haben mit Beginn der Sommerferien ihren „Booster für den Wohnungsbau“ vorgestellt. Mit dem Verweis, dass sowohl Sozialpartner als auch die Chamber über die Maßnahmen informiert wurden, erörterten die beiden Minister, wie die Regierung dem Wohnungsbau neuen Schwung verpassen will. Das Tageblatt hat für Sie einen Überblick über die Maßnahmen:
- Der Steuerkredit „Bëllegen Akt“ wird von 40.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. Juli, auch wenn das entsprechende Gesetz noch nicht in der Chamber gestimmt wurde.
- Die Kosten des „Enregistrement“ entfallen für im Bau befindliche Wohnungen, auch wenn diese bis zu weniger als 80 Prozent fertiggestellt sind. Die Enregistrement-Kosten aufs Bauland entfallen hingegen nicht. Die Maßnahme gilt lediglich für private Käufer, die einen Kauf zur Eigenheimnutzung oder Mietzwecken tätigen.
- Die Regierung führt einen reduzierten Steuersatz für sozialen Wohnungsbau und soziale Mietzwecke von 8 Prozent ein. Der reduzierte Steuersatz ist an mehrere Kriterien gebunden: Die Wohnung darf nicht größer als 120 Quadratmeter sein, der Kaufpreis ist gedeckelt, der Deckel variiert je nach Region. Die Wohnung muss für mindestens zehn Jahre vermietet werden, der Mieter braucht eine staatliche Bescheinigung, dass sein bezogenes Gehalt innerhalb des 7. Dezils liegt. Die Miete darf 4 Prozent des investierten Kapitals nicht überschreiten. Auf dem regulären Mietmarkt liegt die gesetzliche Obergrenze bei 5 Prozent des investierten Kapitals.
- Das „Amortissement accéléré“ wird reformiert. Künftig können Investitionen von bis zu 600.000 Euro (Bauland ausgenommen) mit einem Prozentsatz von 6 Prozent über sechs Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Wird die Investitionssumme von 600.000 Euro überschritten, gilt der übliche Steuersatz von 2 Prozent. Dadurch, dass derzeit noch ein anderes Steuerregime bei der beschleunigten Abschreibung bis Jahresende gilt, ist es an den Besitzern, das für sie günstigere Steuerregime auszuwählen. Ab kommenden Jahr gilt dann nur noch das neue Steuerregime.
- Die Regierung führt nach dem Vorbild der Staatsanleihen zu Verteidigungszwecken auch „Housing Bonds“ im Logement ein. Die generierten Gelder sollen in die Finanzierung von erschwinglichem Wohnraum fließen. Finanzminister Gilles Roth hat bei der Präsentation eine entsprechende Motion des LSAP-Abgeordneten Franz Fayot gewürdigt, der diese Idee in die Chamber einbrachte. Die Regierung will auf den Zinsen keine Quellensteuer erheben, weswegen die Rendite im Vergleich zu anderen Finanzprodukten höher liegen soll. Die Housing Bonds sollen ab Anfang 2027 mit einem Umfang von 250 Millionen Euro veräußert werden. Die Laufzeit soll zwischen drei und fünf Jahren liegen, der Zinssatz wird an die Marktlage zu Beginn des kommenden Jahres angepasst.
- Die in der Tripartite beschlossene Maßnahme, den Steuerkredit beim superreduzierten Steuersatz von drei Prozent von 50.000 auf 100.000 Euro anzuheben, kommt nicht. Man habe eine entsprechende Absage aus Brüssel erhalten, so Finanzminister Roth.
- Für junge Erwachsene unter 35 Jahren werden die Zinssubventionen um 50 Prozent, für Erwachsene über 35 Jahren um 25 Prozent erhöht.
- Im VEFA-Aufkaufprogramm werden die Preisobergrenzen je nach Region angepasst. Das erklärt Meisch mit einer bisher mangelden Konkurrenzfähigkeit im Zentrum des Landes.
- Zukünftig will die Regierung nicht mehr nur ganze Wohnprojekte aufkaufen, sondern auch in einzelne Wohnungen investieren. Damit soll die Finanzierung einzelner Projekte sichergestellt werden. Zur Finanzierung ihrer Bauprojekte müssen Baupromotoren einen gewissen Prozentsatz ihrer Wohnungen bereits verkauft haben. Einen Teil dieser Wohnungen will die Regierung per „bail emphytéotique“ wieder auf den Markt bringen.
Zusätzlich zu den nun vorgestellten Maßnahmen erklärte Logement-Minister Claude Meisch, dass Justizministerin Elisabeth Margue an einer Überarbeitung der VEFA-Gesetzgebung arbeitet. Premierminister Luc Frieden (CSV) hatte bereits im „Etat de la Nation“ angekündigt, dass neben den bisher veranschlagten 480 Mio. Euro weitere 300 in den Aufkauf von VEFA-Wohnungen fließen sollen.