Nach SLAPP-Klage

Reporter.lu-Journalistin erhält 2.500 Euro Schadenersatz

Die Journalistin von Reporter.lu hat die SLAPP-Klage des Geschäftsführers eines Immobilienunternehmens gewonnen.

Journalistin erhält Schadenersatz nach erfolgreichem Kampf gegen SLAPP-Klage zum Schutz der Pressefreiheit

Eine Journalistin erhält einen Schadenersatz, nachdem sie Opfer einer SLAPP-Klage wurde Foto: L'essentiel/Vincent Lescaut

Das Berufungsgericht hat der in eine SLAPP-Klage verwickelten Journalistin am Montag in zweiter Instanz einen Schadenersatz in Höhe von 2.500 Euro zugesprochen.

Die Journalistin von Reporter.lu hatte im Juli 2024 über den Geschäftsführer eines Immobilienunternehmens berichtet, der wegen Gesetzesverstößen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Nach einer Klage musste sie wegen angeblicher Verleumdung und übler Nachrede vor Gericht erscheinen. Die Gegenseite hatte 100.000 Euro Schadensersatz gefordert. (dr)

Was sind SLAPP-Klagen?

SLAPP-Klagen („Strategic Lawsuits Against Public Participation“) sind missbräuchliche Klagen, die vor allem dazu genutzt werden, um Kritiker – allen voran Journalisten und Aktivisten – einzuschüchtern, finanziell unter Druck zu setzen und dadurch verstummen zu lassen.

1 Kommentare
Manfred Reinertz Barriera 20.04.202621:04 Uhr

Dann sind wir auch endlich in Luxemburg da angekommen, dass Journalisten sich gegen SLAPP verteidigen können und die Justiz das gewährt...wäre dem nicht so, wäre der investigative Journalismus wohl am Ende im Länd'schen...

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