Drei Jahre später

Rentenungleichheit in Luxemburg durch EU-Formular bleibt ungelöst

Fast drei Jahre, nachdem das Tageblatt über eine beachtliche Ungleichheit beim Renteneintrittsalter berichtet hat, ist das Problem noch immer nicht gelöst. Während die damalige Regierung vorgab, sich auf EU-Ebene und bilateral für eine Lösung einzusetzen, zeigt eine aktuelle Nachfrage: Es hat sich nichts geändert.

EU-Formular für Gerechtigkeit, das seit vier Jahren zu Ungleichbehandlungen in der EU führt

Ein EU-Formular, das zu mehr Gerechtigkeit führen sollte, schafft seit etwa vier Jahren mehr Ungerechtigkeiten Foto: Editpress/Julien Garroy

Die Geschichte begann im Februar 2023, als sich ein Grenzgänger aus Deutschland beim Tageblatt meldete. Der Mann, den wir aus Datenschutzgründen nur „Michael“ nannten, arbeitete seit 30 Jahren bei einem Finanzinstitut in Luxemburg. Als er sich über die Regeln zum Vorruhestand informierte, erlebte er eine Überraschung: Die luxemburgische Rentenkasse CNAP wollte ihn zwei Jahre früher in Rente schicken als erwartet – nicht etwa, weil sich ein Gesetz geändert hätte, sondern weil seit Anfang 2022 ein neues EU-Formular namens P5000 verwendet wurde.

„Es ist doch wirklich eine Ungerechtigkeit. Und dabei würde ich eigentlich noch gerne weiterarbeiten.

Michael (Name von der Redaktion geändert)

über seinen frühen Renteneintritt

Der Hintergrund: Während sich luxemburgische Arbeitnehmer ihre Studienzeit lediglich als sogenannte „Ergänzungszeiten“ anrechnen lassen können, wurden bei ausländischen Arbeitnehmern die im Ausland absolvierten Studienzeiten plötzlich als Pflichtversicherungszeiten behandelt. Das, weil die betreffenden ausländischen Rentenkassen diese Zeiten in ihren Ländern als Pflichtversicherungszeiten qualifizierten. Mit dem neuen Formular übernahm Luxemburg diese Einstufung dann automatisch.

„Eine frühere Berentung wäre denkbar und möglich“

„Es ist doch wirklich eine Ungerechtigkeit“, empörte sich Michael damals. Für ihn bedeutete der frühere Renteneintritt keineswegs nur Vorteile. Im Gegenteil: Durch den früheren Renteneintritt würde er viel Geld verlieren. „Und dabei würde ich eigentlich noch gerne weiterarbeiten“, sagte er gegenüber dem Tageblatt.

Die Rentenkasse CNAP bestätigte die Praxis damals gegenüber dem Tageblatt: „Durch die beschriebene Prozedur kann es vorkommen, dass Versicherungszeiten, die im EU-Ausland als Pflichtversicherungszeiten qualifiziert werden, auch in Luxemburg als Pflichtversicherungszeiten angerechnet werden – obwohl solche Zeiten rein national in Luxemburg nicht als Pflichtversicherungszeiten qualifiziert worden wären“, erklärte damals ein CNAP-Sprecher. „Eine frühere Berentung wäre denkbar und möglich.“

Der Fall rief damals politische Reaktionen hervor. Gleich zwei parlamentarische Fragen wurden Mitte Februar 2023 nach dem Erscheinen des Tageblatt-Artikels eingereicht: eine vom CSV-Abgeordneten Marc Spautz und eine vom Piraten-Abgeordneten Sven Clement.

Ernüchternde Antwort

Ersterer, der heute Arbeitsminister ist, wollte damals wissen: „Kann de Minister confirméieren, dass Assuréen, déi d’Prepensioun iwwert den EU-Formular P5000 zu Lëtzebuerg ufroen, anescht behandelt ginn ewéi Residents?“ Sven Clement fragte, ob dem Minister „2022 bewosst“ gewesen sei, „dass mam Formular P5000 Ongläichheeten beim Rentenantrëttsalter entstoe géifen“ und ob er der Meinung sei, „dass d’Ongläichheeten, déi déi aktuell Reegelung mat sech bréngt, konform si mat der nationaler an europäescher Gesetzgebung bezüglech der Net-Diskriminéierung opgrond vun der Nationalitéit“.

Am 15. März 2023 antwortete der damalige Sozialversicherungsminister Claude Haagen. Er erklärte zunächst das EU-Regelwerk und das Prinzip des Formulars P5000. Dann räumte er ein: „Well awer déi national Definitiounen sech net an all Fall iwwerschneiden, gouf dëse Sujet schonn e puer Mol an der zoustänneger Kommissioun, déi am EU-Reglement 883/2004 virgesinn ass a wou d’Länner all vertruede sinn, ugeschwat a probéiert, Léisungen ze fannen.“

Die entscheidende Passage folgte am Ende der Antwort: „Fir dëser Problematik Rechnung ze droen, déi net nëmme Lëtzebuerg betrëfft, huet de Minister fir sozial Sécherheet den zoustännege Servicer den Optrag ginn, esouwuel op EU-Niveau ewéi och tëschent den nationale Servicer, an dësem Fall der Lëtzebuerger an der däitscher Pensiounskeess, dëse Sujet nees unzediskutéieren a praktikabel Léisungen auszeschaffen.“ Zusätzlich seien die luxemburgischen Dienststellen dabei, zu analysieren, „ewéi een de Mixt-Carrièren, wou also eng Persoun an e puer Länner wunnt oder schafft, ka besser Rechnung droen, dës onofhängeg vum Resultat vun den Echangen op EU-Niveau“.

Das klang nach konkreten Schritten. Doch fast drei Jahre später zeigt eine Nachfrage des Tageblatt vom 5. Januar 2026: Es hat sich nichts geändert. Die Frage war simpel: Wo steht das Dossier? Ist alles geregelt? Falls nicht, wie viele Leute sind betroffen und um wie viel Geld geht es?

„Eng definitiv Léisung fannen ass schwiereg“

Die Antwort, für die das Ministerium elf Tage benötigte, ist ernüchternd. Es schreibt: „Dës Situatioun ass ganz komplex an ass deemools an der Commission administrative um europäeschen Niveau diskutéiert ginn. Um techneschen Niveau gouf d’Thema ugeschwat, mee eng definitiv Léisung ze fannen, ass schwiereg, well d’Gesetzgebung vun der sozialer Sécherheet eng national Kompetenz ass an all Land seng eege Bestëmmunge ka festleeën.“ Mit anderen Worten: Man hat darüber gesprochen, aber keine Lösung gefunden. Von den vor drei Jahren angekündigten „praktikablen Lösungen“ und der Analyse der „Mixt-Carrièren“ ist keine Rede mehr.

Die weiteren Fragen – wie viele Menschen sind betroffen, um wie viel Geld geht es – bleiben schlicht unbeantwortet. Das in einer Zeit, in der eine Reform des Rentensystems umgesetzt wird und die angehenden Rentner hierzulande länger arbeiten sollen und höhere Beitragszahlungen leisten müssen.

Wahrscheinlich geht es hier nicht um ein Randproblem. Luxemburg ist ein Grenzgänger- und Einwanderungsland. Mehr als 200.000 Arbeitnehmer aus Deutschland, Frankreich und Belgien arbeiten hier, viele von ihnen haben im Ausland studiert. Die Ungleichbehandlung betrifft sie alle potenziell.

Die Ironie der Geschichte: Das EU-Formular P5000 sollte eigentlich für mehr Gerechtigkeit sorgen, indem es den Datenaustausch zwischen den Rentenkassen vereinfacht und transparenter macht. Stattdessen hat es neue Ungerechtigkeiten geschaffen.

Die Betroffenen – sowohl jene, die unfreiwillig früher in den Vorruhestand geschickt werden, als auch jene, die länger arbeiten müssen – zahlen den Preis für eine EU-Regelung, die gut gemeint war, aber schlecht umgesetzt wurde, und für eine nationale Politik, die zwar Probleme erkennt, aber offenbar nicht bereit ist, sie wirklich anzugehen. 2023 wurde noch versprochen, sich des Problems anzunehmen, drei Jahre später scheint man sich jedoch mit der „Komplexität“ der Situation abgefunden zu haben.

Bleibt die Frage, ob es wirklich keine Zahlen darüber gibt, wie viele Menschen betroffen sind und welche finanziellen Auswirkungen das hat. Oder will das Ministerium sie nicht mitteilen?

1 Kommentare
Grober J-P. 23.01.202609:04 Uhr

"Oder will das Ministerium sie nicht mitteilen?" Jup!

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