Gutachten zu Arztgesellschaften

Salariatskammer befürchtet Einflussnahme externer Investoren auf Gesundheitssystem

Sowohl die Salariatskammer als auch die Handelskammer üben in ihren jeweiligen Gutachten Kritik am Gesetzentwurf zu den Arztgesellschaften, den CSV-Gesundheitsministerin Martine Deprez vor zwei Monaten im Parlament hinterlegt hat.

Gesundheitsministerin Martine Deprez präsentiert neuen Gesetzentwurf nach Rückzug der Vorgängerin Paulette Lenert (LSAP)

CSV-Gesundheitsministerin Martine Deprez zog den Gesetzentwurf ihrer Vorgängerin Paulette Lenert (LSAP) zurück und hinterlegte einen neuen Foto: Editpress/Julien Garroy

Die Salariatskammer CSL missbilligt den von CSV-Gesundheitsministerin Martine Deprez am 15. Januar hinterlegten Gesetzentwurf zu den Arztgesellschaften. Das steht in dem Gutachten, das die Kammer am 5. März einstimmig annahm. Zwar begrüßt die CSL, dass Deprez den Entwurf ihrer Vorgängerin Paulette Lenert (LSAP) zurückgezogen hat. Doch obwohl Deprez’ neuer Entwurf die Beteiligung nicht-medizinischer Investoren ausdrücklich ausschließe, könne er nicht verhindern, dass externe Investoren Einfluss auf die Arztgesellschaften nehmen – etwa durch die Bereitstellung von Immobilien, Apparaten oder Dienstleistungen durch separate Unternehmen, schreibt die CSL am Montag in einer Mitteilung. Unter diesen Bedingungen könne nicht garantiert werden, dass das Patientenwohl im Mittelpunkt stehe.

Handelsgesellschaft ungeeignet

Die Gewerkschafter von der CSL bekunden, nicht prinzipiell gegen den Zusammenschluss von Ärzten in Gemeinschaftspraxen zu sein. Jedoch sind sie der Ansicht, dass die Rechtsform einer Zivil- oder Handelsgesellschaft dazu nicht geeignet sei. Eine kommerzielle Gesellschaft sei auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet, was mit der Organisation eines solidarischen und öffentlich finanzierten Gesundheitssystems nicht vereinbar sei, argumentiert die CSL. Darüber hinaus befürchtet die Salariatskammer, dass die Arztgesellschaften den Graben zwischen den individuellen Interessen der Ärzte und der ordnungsgemäßen Verwaltung der Krankenhäuser noch weiter vertiefen werden.

In ihrer Mitteilung äußert die Salariatskammer auch Bedenken zum Vorgehen der Ärztevereinigung AMMD, die im Herbst die Konvention mit der CNS gekündigt hat und anschließend eine selektive Konventionierung forderte. In Verbindung mit rezenten Initiativen zur Auslagerung von medizinischen Leistungen aus dem Krankenhaus würde dieses Vorgehen zu Privatisierung und Zwei-Klassen-Medizin führen, befürchtet die CSL.

Handelsrechtsprinzip

Die Handelskammer hatte Ende Februar ebenfalls ein kritisches Gutachten zu Martine Deprez’ Gesetzentwurf veröffentlicht. Ihre Befürchtungen sind jedoch andersgeartet als die der Salariatskammer, trotzdem ergänzen sich beide Gutachten. Die Handelskammer stellt die Arztgesellschaften nicht grundsätzlich infrage, bemängelt jedoch, dass das „principe de commercialité“ (Handelsrechtsprinzip) in dem Gesetzentwurf seiner Substanz beraubt werde. Der Gesetzentwurf zu den Arztgesellschaften orientiert sich am Gesetz von 2011, das Anwälten den Zusammenschluss in Gesellschaften erlaubt. Selbst wenn sie die Form einer Handelsgesellschaft annehmen, sind sie zivilrechtlicher Natur und müssen keine Beiträge an die Handelskammer entrichten. Laut Handelskammer stelle diese Ausnahmeregelung die Kohärenz des Rechtssystems infrage und sei ein Bruch mit dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsprinzip.

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