Luxemburg-Stadt

Reglement gegen Betteln: Geschäftsbund begrüßt Verbot – „déi Lénk“ ist empört

Eine neue Verordnung soll das Betteln in Luxemburg-Stadt in kommerziellen Zonen von sieben Uhr morgens bis zehn Uhr abends verbieten. Die Vereinigung der Geschäftsleute (UCVL) begrüßt das Bestreben des Schöffenrats – „déi Lénk Stad“ zeigt sich empört.

Die „Union commerciale de la Ville de Luxembourg“ wünscht sich schon seit Jahren einen Platzverweis für Bettler

Die „Union commerciale de la Ville de Luxembourg“ wünscht sich schon seit Jahren einen Platzverweis für Bettler Foto: Editpress-Archiv

Luxemburg-Stadt plant, das Betteln in bestimmten Bereichen der Stadt zu verbieten. Der CSV-Schöffe Laurent Mosar hat diese Woche Paperjam gegenüber erläutert, dass ein Bettelverbot von sieben Uhr morgens bis zehn Uhr abends in den Parks, an öffentlichen Plätzen, in einer Reihe von Straßen und im Bahnhofsviertel gelten soll.

Die „Union commerciale de la Ville de Luxembourg“ (UCVL) begrüßt dieses Vorhaben. Das Betteln habe schwerwiegende Auswirkungen auf die Attraktivität des Stadtzentrums, so Mireille Rahmé-Bley, Präsidentin der UCVL, in einer Pressemitteilung am Freitagmorgen. „Die UCVL wünscht sich seit mehreren Jahren die Einführung eines Bettelerlasses (Platzverweis), der das Betteln in bestimmten Gebieten mit hoher Geschäftsdichte in der Stadt Luxemburg verbieten soll“, sagt die Präsidentin des Geschäftsverbandes.

„déi Lénk Stad“ ist hingegen „empört über die Absicht der DP-CSV-Mehrheit“. Das geplante Reglement verstoße mit großer Sicherheit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Verfassung. „déi Lénk Stad“ bezieht sich in einer Pressemitteilung vom Freitag auf ein Urteil, welches vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte am 19. Januar 2021 entschieden wurde. Dieses besagt, dass Betteln nichts anderes ist als „sich an andere zu wenden, um Hilfe zu erhalten“ und somit unter das von Art. 8 EMRK geschützte Recht auf Privatleben fällt.

Laut „déi Lénk Stad“ werden die Bettler von der DP-CSV-Mehrheit in einen Topf geworfen. Es sei „déi Lénk Stad“ bewusst, dass bestimmte Netzwerke existieren, die Menschen ausbeuten. Das Betteln würde aber über dieses Phänomen hinausgehen.

Laut Mosar wird der Schöffenrat dem Gemeinderat das Reglement am 27. März zur Abstimmung vorlegen. „déi Lénk Stad“ fordert die Mehrheit jedoch auf, die Maßnahmen gegen die Bettler aus der neuen Polizeiverordnung zu streichen.

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