Coronakrise
Regierung sucht neuen Ansatz für legislativen Exit – mit zwei befristeten Gesetzen
Die Pläne der Regierung, den legislativen Exit aus dem Ausnahmezustand mit einem Vollmachtsgesetz und großherzoglichen Verordnungen zu regeln, wurden von der Opposition scharf kritisiert. Am Dienstag präsentierte die Regierung nun einen neuen Ansatz. Mit zwei sogenannten Covid-19-Gesetzen will sie der Verlängerung der Coronamaßnahmen nach Ende des „état de crise“ eine rechtliche Grundlage geben. Konkrete Inhalte der Gesetze sind noch nicht bekannt. Die Opposition freut sich aber, dass ihren Einwänden und Vorschlägen Rechnung getragen wurde.
Konkrete Inhalte zu den beiden Covid-19-Gesetzen fehlen noch, doch mit ihrem neuen Ansatz haben Premierminister Xavier Bettel (DP) und Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) die Opposition und auch die Gewerkschaften vorerst zufriedengestellt Foto: Editpress/Julien Garroy
Der erste Vor-Vorentwurf eines Covid-19-Gesetzes, den die Regierung den Abgeordneten vergangene Woche vorgestellt hatte, war bei der parlamentarischen Opposition auf Kritik und Ablehnung gestoßen. Dieser erste Entwurf sah vor, dass das Parlament der Regierung für die Zeit nach Ablauf des „état de crise“ Vollmachten erteilt, mit denen sie die Einschränkungen der bürgerlichen und wirtschaftlichen Freiheiten auf der Grundlage von großherzoglichen Reglementen hätte beschließen können, die lediglich von der „Conférence des présidents“ des Parlaments hätten abgesegnet werden müssen.