Analyse
„Mysteriöser Mangel“ – Warum eine Anklage gegen einen Minister in Luxemburg so schwierig ist
Die Akte Dieschbourg liegt den Chamber-Abgeordneten vor. Laut Verfassung kann das Parlament jetzt entscheiden, ob die Ex-Umweltministerin angeklagt wird oder nicht. Aber das Prozedere ist jahrhundertealt und wurde in Luxemburg noch nie wirklich angewandt. Was jetzt legal passiert? Unklar. Eine Verurteilung könnte am Ende sogar an der Europäischen Menschenrechtskonvention scheitern. Ein Bericht über veraltete Gesetze und verpasste Chancen.
Ministerin Carole Dieschbourg nach ihrer Rücktrittserklärung: „Ich finde es nicht verantwortungsvoll, dass durch diese Affäre wieder Zeit in der Chamber verloren geht“ Illustration: Tobias Senzig/Fabrizio Pizzolante
Dann also doch nicht: 55 von 60 Chamber-Abgeordneten stimmten am 17. Juli 2012 für die Einstellung weiterer Untersuchungen gegen Minister Jeannot Krecké in der Affäre Wickringen/Liwingen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Parlament zuvor ein „Dossier“ übersandt und es aufgrund einer alten Regelung in der Luxemburger Verfassung in die Rolle des „Staatsanwalts“ verfrachtet: Nur die Chamber kann entscheiden, ob gegen Ex-Regierungsmitglied Krecké weiter ermittelt wird – oder gar Anklage erhoben wird.