Volle Gefängnisse und Jugendstrafrecht

Justizministerin Margue: Reformen sind dringend nötig

Überfüllte Gefängnisse, Personalmangel und Reformstau im Jugendstrafrecht: Justizministerin Elisabeth Margue spricht über die Herausforderungen des luxemburgischen Strafvollzugs und geht auf die bisherigen Maßnahmen der Regierung ein.

Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) spricht bei offizieller Veranstaltung vor neutralem Hintergrund

Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) Foto: Editpress/Julien Garroy

Luxemburgs Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) hat im RTL-Invité die zentralen Herausforderungen im Strafvollzug und in der Justizpolitik benannt: von steigender Gefängnisbelegung über Personalmangel bis zu überfälligen Reformen im Jugendstrafrecht.

Auf die Kritik an überlasteten Gefängnissen reagierte Margue mit dem Verweis auf laufende Maßnahmen. Nach der Eröffnung des Gefängnisses „Ueschterhaff“ Ende 2022 seien 2023 rund 150 Stellen geschaffen worden. Etwa 60 weitere Neueinstellungen seien bis 2026 geplant. Gleichzeitig bestätigte sie jedoch eine steigende Zahl von Häftlingen. Diese Entwicklung sei auch eine Folge verstärkter Polizeiarbeit und konsequenterer Strafverfolgung. Noch reichten die Kapazitäten aus, „aber wir spüren die Tendenz“ und passen entsprechend an, wenn es nötig sei.

Beim Thema Infrastruktur zeigte sich die Ministerin vorsichtig: Mit den Standorten „Ueschterhaff“ und Schrassig verfüge Luxemburg aktuell über mehr Platz, doch die Tendenz steigender Belegungszahlen sei spürbar. Laufende Bauprojekte sollen zusätzliche Entlastung bringen.

Mit Blick auf einen aktuellen Fall mutmaßlicher Korruption im Gefängnisdienst betonte Margue, es handle sich um einen Einzelfall, den sie nicht kommentieren werde. Zugleich verwies sie auf das neue Strafvollzugsgesetz, das zusätzliche Instrumente im Kampf gegen Drogen in Haftanstalten vorsieht – etwa strengere Postkontrollen und einen verstärkten Einsatz von Spürhunden.

Umgang mit jugendlichen Straftätern

Ein besonders sensibler Bereich bleibt der Umgang mit jugendlichen Straftätern. Die Unterbringung Minderjähriger im Erwachsenengefängnis sei „immer die letzte Option“, betont die Ministerin. Die geschlossene Einrichtung in Dreiborn sei mit lediglich zwölf Plätzen jedoch schnell ausgelastet. In Ausnahmefällen würden Jugendliche daher nach Schrassig verlegt, dort aber getrennt von Erwachsenen und mit der gleichen Betreuung wie in Dreiborn.

Deutlichen Reformbedarf sieht Margue beim Jugendstrafrecht. Entsprechende Gesetzesprojekte lägen seit Monaten vor, warteten jedoch noch auf eine Stellungnahme des Staatsrats. Die Ministerin werde selbst „ungeduldig“, sagt sie am Donnerstagmorgen. Vorgesehen sind unter anderem eine Strafmündigkeit ab 13 Jahren sowie ein stärkerer Fokus auf alternative Maßnahmen statt Haft. Denn der Freiheitsentzug soll „wirklich die letzte Maßnahme“ sein, betont Margue.

Auch bei der Verfahrensdauer in der Justiz soll sich etwas ändern. Eine geplante beschleunigte Prozedur („comparution immédiate“) soll schnellere Urteile ermöglichen – allerdings nicht innerhalb weniger Tage, sondern innerhalb einiger Wochen, um die Verteidigungsrechte zu wahren. Vorgesehen ist der Einsatz vor allem bei klaren Delikten wie Diebstahl oder Drogendelikten. Ergänzend sollen weitere Reformen die Abläufe insgesamt effizienter machen.

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