Luxemburg

Homo- und bisexuelle Männer bleiben weiterhin vom Blutspenden ausgeschlossen

Homo- und bisexuelle Männer in Luxemburg dürfen weiterhin kein Vollblut spenden – ein umstrittener Ausschluss, der von Politik und Gesellschaft als diskriminierend kritisiert wird. Warum die „Croix-Rouge“ an der Regel festhält und welche Haftungsfragen dabei eine Rolle spielen.

Der scheidende Direktor der „Croix-Rouge“, Michel Simonis

Der scheidende Direktor der „Croix-Rouge“, Michel Simonis Foto: Editpress/Alain Rischard

Männer, die innerhalb des vorangegangenen Jahres sexuelle Beziehungen zu anderen Männern hatten, dürfen in Luxemburg zwar Plasma, jedoch kein Vollblut spenden. Dabei wird nicht unterschieden zwischen Männern, die in einer festen Beziehung, gepacst oder verheiratet sind und nur Geschlechtsverkehr mit diesem Partner hatten, und Männern, die Sex mit wechselnden Partnern hatten.

Diskriminierung von homo- und bisexuellen Männern

Diese Einschränkung wird seit Jahren insbesondere von gesellschaftspolitisch eher progressiven Parteien wie DP und LSAP beanstandet, weil sie eine Diskriminierung homo- und bisexueller Männer darstelle, die einen nicht unerheblichen Teil der Gruppe von Männern, die Sex mit anderen Männern (MSM) haben, darstellen dürften. Im Koalitionsabkommen der CSV-DP-Regierung steht, „pour mettre fin à la discrimination envers les personnes bisexuelles et homosexuelles, le Gouvernement leur ouvrira la possibilité de donner du sang“.

Die frühere LSAP-Abgeordnete Paulette Lenert, seit Juni Mitglied des Staatsrats, hinterlegte Ende April einen Gesetzesvorschlag im Parlament, der das Blutspendengesetz von 1979 um den Satz ergänzen will: „Nul ne peut être exclu du don de sang en raison de son orientation sexuelle.“ Die ehemalige Gesundheitsministerin argumentiert, der Ausschluss homo- und bisexueller Männer verstoße gegen das Gleichheitsprinzip in der Verfassung und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Doch die „Croix-Rouge“ hält nach wie vor an dem Ausschluss fest.

Ansteckungsgefahr

Ihr scheidender Direktor Michel Simonis begründet das damit, dass nach wie vor die Hälfte der Neuansteckungen mit HIV Männer betreffe, die Sex mit anderen Männern (MSM) haben. Da der Anteil homo- und bisexueller Männer an der Gesamtbevölkerung wesentlich geringer sei als der von Heterosexuellen, sei die Ansteckungsgefahr in dieser Gruppe bedeutend höher, so Simonis. Diese Statistik zeige, dass das Risikoverhalten wegen vielleicht wechselnder Partner und unterschiedlicher Sexualpraktiken in dieser Gruppe ausgeprägter sei als bei heterosexuellen Männern, sagt Simonis. 2024 wurden 39 neue HIV-Fälle in Luxemburg diagnostiziert, 14 weniger als im Jahr davor. In der kürzlich von der „Direction de la Santé“ veröffentlichten Studie zur emotionalen und sexuellen Gesundheit der Bewohner gaben neun Prozent der Männer an, Sex mit anderen Männern zu haben.

Ein weiteres Problem in Luxemburg ist laut Simonis die Haftbarkeit: „Wann et schiif geet, ass d’Croix-Rouge eleng haftbar. An allen anere Länner ass de Staat haftbar.“ Jede der letzten drei Regierungen habe beteuert, das zu ändern, doch schließlich habe keine es umgesetzt, bedauert Simonis. Vor rund 20 Jahren sei das Rote Kreuz zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem ein in Frankreich wohnender Mann, der in den 80er Jahren in Luxemburg eine Blutspende erhalten hatte, an Hepatitis C erkrankte und verstarb. Seine Nachkommen klagten vor Gericht. Dabei sei Hepatitis C in den 80er Jahren noch nicht bekannt gewesen, sodass keine Analysen vorlagen und nicht geklärt gewesen sei, ob der Mann sich überhaupt durch die Blutspende mit dem Virus infiziert habe, sagte Simonis.

Wer haftet?

Das Gesundheitsministerium widerspricht seiner Darstellung zum Teil. Das großherzogliche Reglement vom 25. Januar 2006, das Qualitätskriterien festlegt und die Aufgaben sowie Zuständigkeiten des „établissement de transfusion sanguine“ regelt, sehe nicht vor, dass das Blutspendezentrum automatisch verantwortlich sei „fir all Schued, deen am Kader vun enger Transfusioun entsteet“. Dessen Haftbarkeit beschränke sich auf die Aktivitäten und Etappen, die tatsächlich in seinem Bereich liegen. Die jeweiligen Krankenhäuser seien hingegen haftbar für ihre Blutbank („dépôt de sang“) und die klinische Durchführung der Transfusion, so das Ministerium.

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