Luxemburg

Herausforderung für die Polizei: Wöchentliche Demonstration gegen Corona-Vorschriften

Seit Januar finden jeden Samstag in Luxemburg-Stadt Protestaktionen gegen die geltenden Corona-Vorschriften statt. Die Covid-Pandemie erschwert auch das Demonstrieren. Der CSV-Abgeordnete Laurent Mosar hat beim Ministerium für Innere Sicherheit nachgefragt, welche Mittel der Polizei zur Verfügung stehen, um auch bei solchen Demonstrationen die Einhaltung der Hygieneauflagen zu gewährleisten.

Die Menschen hätten viel unter den Folgen der Corona-Krise gelitten und hätten das Recht, ihre Meinung zu sagen, meint Lydie Polfer

Die Menschen hätten viel unter den Folgen der Corona-Krise gelitten und hätten das Recht, ihre Meinung zu sagen, meint Lydie Polfer Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

Das Recht auf Meinungsfreiheit gehört zu den Grund- und Menschenrechten eines jeden. Dieses Recht wird in vielen Ländern immer noch nicht respektiert – Luxemburg gehört nicht zu diesen Ländern. Durch die Corona-Krise sind jedoch viele grundsätzliche Dinge umständlicher geworden und erfordern mehr Planung – darunter fällt auch die Meinungsäußerung in Form eines Protests. In einer parlamentarischen Anfrage vom 8. März wollte der CSV-Abgeordnete Laurent Mosar vom Minister für Innere Sicherheit, Henri Kox („déi gréng“), wissen, ob dieser bestätigen könne, dass es immer mehr Demonstrationen gegen die Corona-Vorschriften gibt und ob dort die vorgeschriebenen Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden. 

Henri Kox und Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) dementieren in ihrer gemeinsamen Antwort, dass es immer mehr solcher Demonstrationen gibt. Beide Politiker sagen, dass seit dem 2. Januar regelmäßig an jedem Samstag Protestmärsche organisiert werden. Die Häufigkeit der Kundgebungen habe aber nicht zugenommen. Der erste Protest im Zusammenhang mit der Pandemie gehe auf den 5. November 2020 zurück, sagt ein Sprecher der Stadt Luxemburg am 16. April gegenüber dem Tageblatt. Seit Ausbruch der Pandemie habe es in der Hauptstadt 15 Demonstrationen gegen die Corona-Restriktionen gegeben und fünf vom Horeca-Sektor (Stand 16. April). Bisher habe jeder zuvor angekündigte Protestmarsch tatsächlich stattgefunden und die Gemeindeverwaltung sei über jeden einzelnen davon informiert gewesen, sagt derselbe Sprecher.

Die Bürgermeisterin der Stadt Luxemburg, Lydie Polfer (DP), meint im Gespräch mit dem Tageblatt mit Blick auf den Horeca-Sektor: „Wir leben in einem demokratischen Staat“, die Menschen hätten das Recht, ihre Meinung zu sagen. „Es war nicht einfach.“ Und das sei „ein Stand, der viel gelitten hat, und es immer noch tut“. Polfer schätzt, dass an der ersten Demonstration in Luxemburg zwischen 150 und 200 Menschen teilgenommen haben. Die Bürgermeisterin sprach zudem ein allgemeines Lob in Bezug auf die Einhaltung der Corona-Vorschriften aus: „Die Leute in Luxemburg haben ganz gut mitgemacht.“

Was die Polizei tun kann

Laurent Mosar wollte in seiner parlamentarischen Anfrage zudem wissen, wie und mit welchen Mitteln die Polizei gegen Menschen vorgehe, die sich bei Demonstrationen nicht an die sanitären Vorschriften halten. Die Polizei überprüfe im Vorfeld, ob die Kundgebungen im Einklang mit den geltenden Hygieneauflagen von den zuständigen Autoritäten zugelassen wurden, heißt es in der gemeinsamen Antwort der Minister. Eine Sprecherin der Polizei erklärte gegenüber dem Tageblatt, die Prozeduren zur Organisation eines Protestmarsches seien die gleichen wie vor der sanitären Krise: „Alle Anträge für Demonstrationen müssen bei der örtlichen Gemeindeverwaltung eingereicht und durch diese autorisiert werden.“ Der Polizei seien rund 50 Protestaktionen bekannt, die zwischen Mitte März und Dezember 2020 in Luxemburg stattgefunden haben – „quasi ausschließlich auf dem Gebiet der Hauptstadt“.

Vor den Protestmärschen würden Polizeibeamte „die notwendigen Anweisungen“ geben. Zu Gewalt sei es bei diesen Demonstrationen bisher nicht gekommen, heißt es in der Antwort von Kox und Lenert. Bei Verstößen gegen die sanitären Maßnahmen werde der Organisator des Protests protokolliert und die Staatsanwaltschaft werde in Kenntnis gesetzt. Solche Verstöße kämen „systematisch“ vor. Erschwerend käme hinzu, dass einige dieser Demonstranten von Ärzten ausgestellte Bescheinigungen besäßen, die sie von der Maskenpflicht befreien würden. Aus der Antwort des Ministers für Innere Sicherheit und der Gesundheitsministerin geht hervor, dass es keine Rolle spiele, in welchem Kontext gegen die Hygieneauflagen verstoßen wurde. Die Polizei könne den Regelbrechern eine Vorladung aussprechen oder einen Strafzettel ausstellen.

Zur Sicherung der öffentlichen Ordnung greife die Polizei immer das Konzept der Deeskalation zurück. Das Auflösen einer Demonstration sei aber oft nur unter Zwang und durch die Anwendung von Gewalt möglich, heißt es in dem Schreiben der Minister. Gewalt solle trotzdem nur als letztes Mittel eingesetzt werden.

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