Immigrationsaffäre

Hätte die Betrugsaffäre im Innenministerium früher gestoppt werden können?

Innenminister Léon Gloden hat am Mittwoch Erklärungen zur Immigrationsaffäre gegeben. Bereits 2019 sollen der Justiz erste Informationen über mögliche Betrugsfälle vorgelegen haben. Was geschah zwischen September 2019 und Januar 2023?

In der Korruptionsaffäre in der Direction générale de l’immigration hat es drei erste Urteile gegeben

In der Korruptionsaffäre in der Direction générale de l’immigration hat es drei erste Urteile gegeben Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante

In der Korruptionsaffäre um gefälschte Aufenthaltstitel und Arbeitsnachweise sind die ersten drei Urteile gefällt worden. In den drei Ende Juli verhängten „jugements sur accord“ wurden für die jeweiligen Beschuldigten jeweils zwölf Monate Haft auf Bewährung verhängt. Die drei Urteile dienen den Ermittlern im Hauptverfahren als weitere Beweislast.

Aus den drei Urteilen geht zudem hervor, dass bereits 2019 erste Hinweise auf die Betrugsaffäre vorlagen. Die gerichtliche Untersuchung aber begann erst im Jahr 2023. Dass bereits 2019 gegen den heutigen Hauptverdächtigen ermittelt wurde, wie RTL berichtet, geht aus den Unterlagen jedoch nicht eindeutig hervor. Die erhobenen Vorwürfe und angehängten Akten werden lediglich als Anlage für die 2023 eröffnete gerichtliche Untersuchung aufgeführt. Ob die mutmaßlichen Tatbestände Fälschung, Korruption, Einflussnahme, Subventionsbetrug und Geldwäsche bereits 2019 vorlagen, ist demnach nicht gewusst. Wie Innenminister Léon Gloden (CSV) am Mittwoch in der Kommission für innere Angelegenheiten der Chamber erklärt, habe er bisher lediglich den analytischen Teil der Urteile gelesen. Den Rest werde man sich in Ruhe durchlesen. Relevant bleibt die Frage, was mit den gesammelten Informationen zwischen 2019 und der erneuten Aufnahme der Ermittlungen im Jahr 2023 geschah.

Audit nach Allerheiligen

Die Resultate des von Innenminister Léon Gloden in Auftrag gegebenen Audits sollen nach Allerheiligen vorgestellt werden. Während die Oppositionsabgeordneten auch Audits für das Hochschulministerium und betroffene Verwaltungen forderten, meinte Léon Gloden, dass sich das Audit lediglich auf die Generaldirektion der Immigration beschränke.

Die Immigrationsaffäre umfasst 230 Dossiers von Drittstaaten-Angestellten, denen anhand gefälschter Papiere Arbeitsgenehmigungen und Aufenthaltstitel vermittelt wurden. Im anstehenden Verfahren will Innenminister Léon Gloden den Staat als „partie civile“ am Prozess teilnehmen lassen, um eine umfassende Akteneinsicht zu erlangen. Das sei jedoch eine Entscheidung, die noch vom Regierungsrat abgesegnet werden müsse.

1 Kommentare
Manfred Reinertz Barriera 10.10.202611:57 Uhr

Dann haben wir ja einen totalen Versager der Justiz, wenn die Info dort bereits 2019 auf dem Tisch lag.....oder lag die Akte in der untersten Schublade?

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