Einwanderungsbetrug
Informationsstau Deluxe: Das Innenministerium erfuhr von Verurteilungen aus der Presse
Die ersten Urteile in der Immigrationsaffäre sind gesprochen. Doch die Behörde, die über die Aufenthaltstitel entscheiden müsste, kennt nicht einmal die Namen der Verurteilten. Und das Ministerium räumt ein: Eine Regelung, die genau das ändern sollte, wurde erst vor wenigen Monaten aus einem Gesetzestext gestrichen.
Ihn darf die Justiz nicht informieren: Innenminister Léon Gloden (CSV) Foto: Editpress/Julien Garroy
Es ist die nächste Absurdität in einer Affäre, in der dieine Hand nicht weiß, was die andere tut: Das Innenministerium hat von den ersten Verurteilungen im Einwanderungsbetrugs-Skandal „am 4. August über die Presse“ erfahren. Also aus dem Bericht, den das Online-Magazin Reporter am Dienstag veröffentlicht hat (das Tageblatt berichtete). Das bestätigte ein Sprecher dem Tageblatt auf Nachfrage.
Am 24. Juli hatte die Vakanzkammer des Bezirksgerichts den ersten von drei Männern verurteilt, die sich mit gefälschten Dokumenten Aufenthaltstitel erschlichen hatten. Die Identität der Verurteilten, schreibt das Ministerium, sei ihm „nicht bekannt“.