Datenschutz und Privatsphäre
Smartbrillen bergen erhebliche Risiken – Regierung hält Gesetzes-Anpassung aber nicht für notwendig
Die Regierung sieht Probleme bei unbemerkten Bild- und Tonaufnahmen und der Weiterverwendung von Daten zum Training von KI-Systemen – eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens hält sie jedoch nicht für notwendig.
Kaum zu unterscheiden von einer herkömmlichen Brille: eine smarte Datenbrille der Firma Oakley Meta Foto: Christoph Schmidt/dpa
Für die einen sind sie ein praktisches Accessoire, das Mode und Technik vereint. Für die anderen sind sie der Realität gewordene Albtraum aus George Orwells „1984“. Die Rede ist von sogenannten „Smart Glasses“, computerbestückten Brillen, die mit Kameras, Mikrofonen, Lautsprechern oder kleinen Displays ausgestattet sind. Auf den ersten Blick sind Smartbrillen meist nicht von regulären Brillen zu unterscheiden, sie fungieren aber als Erweiterung eines Smartphones. Gerade diese Unauffälligkeit schürt Ängste vor permanenter Überwachung – auch in privaten oder intimen Situationen.
Ein Kölner Schwimmbad hat kürzlich nach zwei Verdachtsfällen eine klare Linie gezogen: Wer eine Kamerabrille trägt, bekommt Hausverbot. Fakt ist: Smarte Brillen bergen erhebliche Datenschutz- und Privatsphärenrisiken. Das bestätigt auch Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) in einer Antwort auf eine parlamentarische Frage der beiden LSAP-Abgeordneten Liz Braz und Ben Polidori. Zu den möglichen Problemen zählen neben unbemerkten Bild- und Tonaufnahmen sowie Livestreams auch die mögliche Weiterverwendung von Daten zum Training von KI-Systemen.
Unbemerkte Aufnahmen können strafbar sein
Notwendigkeit für eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens in Luxemburg sieht die Ministerin jedoch nicht. „Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und zur Wahrung der Privatsphäre sind technologieneutral gestaltet“, schreibt Margue. In diesem Sinne seien die geltenden Rechtsvorschriften auch für die Nutzung von Geräten wie vernetzten Brillen anwendbar.
„Jeder hat grundsätzlich ein Recht auf die Achtung seines Bildes und kann sich der Aufnahme, Vervielfältigung oder Verbreitung seines Bildes widersetzen, wenn diese seine Rechte verletzen“, so die Justizministerin weiter. Margue sieht aber auch ein, dass die Durchsetzung dieser bestehenden Rechte im Alltag nicht immer leicht ist. „Im öffentlichen Raum ist es jedoch oft kaum möglich, zu erkennen, dass man gefilmt wird, den Verantwortlichen zu identifizieren oder die Löschung von Aufnahmen durchzusetzen“, räumt die Ministerin ein.
In ihrer Antwort auf die Frage von Braz und Polidori macht Margue deshalb deutlich: Auch wenn Smartbrillen in Luxemburg bislang nicht sehr weit verbreitet sind, können illegale Aufnahmen strafbar sein. „Das Bild oder die Stimme einer Person an einem nicht öffentlich zugänglichen Ort zu erfassen oder aufzuzeichnen, ohne Einwilligung der betroffenen Person, kann eine Straftat darstellen, die mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet wird.“
Margue kündigt außerdem an, dass die nationale Datenschutzkommission (CNPD) aktuell an Leitlinien für Bürger arbeite, um über die Risiken, aber auch über die datenschutzrechtlichen Pflichten bei der Nutzung von „smarten“ Brillen aufzuklären.