Nach Arzt-Suspendierung
Generalstaatsanwalt Petry: Justiz könnte die Causa Wilmes wieder aufnehmen
Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen in der Affäre um den suspendierten Arzt Philippe Wilmes vorerst eingestellt. Das bedeute jedoch nicht, dass sie die Ermittlungen nicht wiederaufnehmen könne, erklärt Generalstaatsanwalt John Petry beim Radiosender 100,7.
Generalstaatsanwalt John Petry hat sich am Freitagmorgen zur Causa Wilmes geäußert Foto: Editpress/Fabrizio Pizzolante
In der Wilmes-Affäre um den suspendierten Arzt der „Hôpitaux Robert Schuman“ hat sich Generalstaatsanwalt John Petry beim Radiosender 100,7 geäußert. Demnach habe die Staatsanwaltschaft bei den von zwei Patienten vorliegenden Beweisstücken keine Anhaltspunkte für eine Straftat gefunden. „Trotzdem wurde das ,Collège médical‘ aufgefordert, im Rahmen einer Disziplinarprozedur eine Expertise anfertigen zu lassen“, sagt Petry. „Wenn dann neue Elemente auftauchen, muss die Staatsanwaltschaft wieder informiert werden.“ Insgesamt sollen dem „Collège médical“ und dem Gesundheitsministerium mindestens 15 Fälle bekannt sein, einige davon wurden anonym eingereicht. Wie Radio 100,7 am Freitagnachmittag vermeldet, sollen insgesamt 14 Patientenakten von CHL-Ärzten an das „Collège médical“ übergeben worden sein, die die Schuld von Wilmes belegen sollen.
Auch das Gesundheitsministerium hatte angekündigt, eine Expertise anfertigen zu lassen. Am Montagmittag wird Gesundheitsministerin in der zuständigen Chamber-Kommission Stellung zum Fall beziehen. Wenn im Rahmen dieser Untersuchung weitere Indizien einer Straftat auftauchen, muss die Staatsanwaltschaft ebenfalls informiert werden, wie John Petry betont. „Dann kann die Staatsanwaltschaft auch wieder aktiv werden.“ Endgültig klassiert habe die Justiz die Affäre Wilmes jedenfalls nicht. Wilmes-Anwalt Me. Prum sieht in der Mitteilung der Justiz ein Beweis für die Unschuld seines Klienten.
Wilmes wird vorgeworfen, bei Kreuzbandoperationen am Knie Eingriffe zur Rekonstruktion des vorderen Kreuzbandes vorgenommen zu haben, die medizinisch nicht indiziert gewesen sein sollen. Ärzte aus dem CHL sprechen von auffälligen Abweichungen zwischen Anamnese, klinischer Untersuchung, Bildgebung und der gewählten OP-Methode. Aus dem Brief des „Collège médical“ an Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) geht hervor, dass Wilmes auch nachträglich die Änderung eines Bildgebungsberichtes eingefordert haben soll, um eine Operation zu rechtfertigen. Mehrere Patienten, mit denen das Tageblatt sprechen konnte, bekräftigten die Vorwürfe.